Grundsteuer fuer 1.000 qm: was kommt zusammen?

Aktualisiert am 17.09.2026 · Kontext

Wer ein grosses Grundstueck besitzt, sucht schnell nach einer Faustformel: Was kostet die Grundsteuer fuer 1.000 qm im Jahr? Eine allgemeingueltige Zahl gibt es nicht, und zwar aus einem einfachen Grund: Die Flaeche ist nur eine von mehreren Groessen, und sie geht in jedem Bundesland anders in die Rechnung ein. Was sich dagegen sehr wohl sagen laesst, ist, welche Angaben den Betrag bestimmen und wie Sie Ihren eigenen Bescheid Schritt fuer Schritt nachrechnen.

Auf den Punkt: 1.000 qm ergeben keinen festen Euro-Betrag. Der Jahresbetrag entsteht immer in zwei Schritten: Das Finanzamt setzt den Grundsteuermessbetrag fest, die Gemeinde multipliziert ihn mit ihrem Hebesatz. Nur im Flaechenmodell, etwa in Bayern, laesst sich aus der Grundstuecksgroesse direkt rechnen. Im Bundesmodell haengt der Betrag zusaetzlich an Bodenrichtwert, Gebaeudeart, Wohnflaeche und Baujahr.

Warum die Quadratmeterzahl allein nichts aussagt

Zwei Nachbargrundstuecke mit je 1.000 qm koennen sehr unterschiedliche Bescheide bekommen. Das liegt an drei Stellschrauben, die unabhaengig von der Flaeche wirken:

  • Das Landesmodell. Elf Laender rechnen nach dem Bundesmodell, in dem der Wert des Grundstuecks zaehlt. Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen rechnen wertunabhaengig nach Flaechen, Baden-Wuerttemberg allein nach dem Bodenwert.
  • Die Bebauung. Ein unbebautes Grundstueck, ein Einfamilienhaus und eine Gewerbehalle auf derselben Flaeche fuehren zu verschiedenen Messbetraegen, weil Gebaeudeflaeche und Nutzungsart mit einfliessen.
  • Der Hebesatz. Er wird von der Gemeinde beschlossen und schwankt bundesweit erheblich. Derselbe Messbetrag ergibt in zwei Gemeinden ganz unterschiedliche Jahresbetraege.

Welches Modell fuer Sie gilt, zeigt die Uebersicht der Bundeslaender. Der Ablauf dahinter ist im Beitrag Grundsteuer berechnen: die Formel ausfuehrlich beschrieben.

Grundsteuer fuer 1.000 qm im Bundesmodell

Im Bundesmodell steht am Anfang der Grundsteuerwert, den das Finanzamt im Grundsteuerwertbescheid feststellt. Bei Wohngrundstuecken entsteht er nicht durch eine einfache Multiplikation mit der Flaeche, sondern aus einem typisierten Verfahren, in das unter anderem Bodenrichtwert, Grundstuecksflaeche, Wohnflaeche, Gebaeudeart und Baujahr eingehen. Die 1.000 qm sind darin eine Eingangsgroesse unter mehreren. Ab dem festgestellten Wert ist die Rechnung dann eindeutig:

SchrittRechnungBeispiel
Messbetrag (Finanzamt)Grundsteuerwert x Steuermesszahl180.000 Euro x 0,31 Promille = 55,80 Euro
Jahresbetrag (Gemeinde)Messbetrag x Hebesatz55,80 Euro x 535 Prozent = 298,53 Euro

Die Steuermesszahl betraegt im Bundesmodell 0,31 Promille fuer Wohnen und 0,34 Promille fuer Nichtwohnen. Sachsen und das Saarland bewerten zwar nach dem Bundesmodell, verwenden aber eigene Messzahlen: Sachsen 0,36 beziehungsweise 0,72 Promille, das Saarland 0,34 beziehungsweise 0,64 Promille. Den Hebesatz Ihrer Gemeinde finden Sie im Bescheid selbst, Hintergruende dazu im Beitrag Hebesatz bei der Grundsteuer.

Bayern: hier sind 1.000 qm direkt nachrechenbar

Im bayerischen Flaechenmodell spielt der Wert keine Rolle, gerechnet wird mit festen Betraegen je Quadratmeter: 0,04 Euro fuer die Grundstuecksflaeche und 0,50 Euro fuer die Gebaeudeflaeche. Die Messzahl liegt bei 100 Prozent, fuer Wohnflaechen bei 70 Prozent. Fuer ein Grundstueck mit 1.000 qm und einem Wohnhaus mit 140 qm Wohnflaeche ergibt sich:

  • Grundstueck: 1.000 qm x 0,04 Euro = 40,00 Euro, Messzahl 100 Prozent, also 40,00 Euro
  • Wohnflaeche: 140 qm x 0,50 Euro = 70,00 Euro, Messzahl 70 Prozent, also 49,00 Euro
  • Messbetrag zusammen: 89,00 Euro
  • Bei einem Hebesatz von 400 Prozent: 356,00 Euro im Jahr

Hessen, Niedersachsen und Hamburg rechnen im Grundsatz aehnlich, ergaenzen aber einen Lage- beziehungsweise Wohnlagefaktor. Dieser Faktor steht im Bescheid und laesst sich ohne die amtlichen Durchschnittswerte nicht selbst nachbauen. In Baden-Wuerttemberg gilt das Bodenwertmodell: Grundsteuerwert gleich Flaeche mal Bodenrichtwert, Messzahl 1,3 Promille, bei ueberwiegender Wohnnutzung 0,91 Promille. Bei 1.000 qm und einem Bodenrichtwert von 250 Euro je Quadratmeter waeren das 250.000 Euro Grundsteuerwert und 227,50 Euro Messbetrag. Ob das Haus 90 oder 200 qm hat, aendert daran nichts.

Was Sie an Ihrem Bescheid pruefen sollten

Statt nach einem Vergleichswert fuer 1.000 qm zu suchen, lohnt der Blick auf die eigenen Daten. Diese Angaben werden am haeufigsten falsch uebernommen:

  • Grundstuecksflaeche. Vergleichen Sie den Wert mit dem Grundbuchauszug oder dem Liegenschaftskataster. Bei mehreren Flurstuecken zaehlt nur, was tatsaechlich zur wirtschaftlichen Einheit gehoert.
  • Miteigentumsanteil. Bei geteilten Flaechen, Zuwegungen oder Garagenhoefen darf nur Ihr Anteil angesetzt sein, nicht die gesamte Flaeche.
  • Nutzungsart. Wohnen und Nichtwohnen fuehren zu verschiedenen Messzahlen. Eine falsch erfasste Gebaeudeart wirkt sich direkt auf den Messbetrag aus.
  • Die Rechnung selbst. Messbetrag mal Hebesatz muss den Jahresbetrag ergeben. Uebertragungsfehler zwischen Finanzamt und Gemeinde kommen vor.

Rechnerisch pruefen laesst sich das in wenigen Minuten mit dem Bescheid-Check. Finden Sie einen Fehler, gilt die Einspruchsfrist von einem Monat ab Bekanntgabe, und zwar getrennt fuer jeden Bescheid. Stimmen Wert oder Messbetrag nicht, ist das Finanzamt zustaendig, ist nur der Jahresbetrag falsch, die Gemeinde.

Haeufige Fragen

Wie viel Grundsteuer zahlt man fuer 1.000 qm?

Das laesst sich nicht pauschal beantworten. Der Betrag haengt vom Landesmodell, von der Bebauung und vom Hebesatz der Gemeinde ab. Im Flaechenmodell koennen Sie ihn aus Ihren eigenen Flaechen selbst ausrechnen, im Bundesmodell brauchen Sie den im Bescheid festgestellten Grundsteuerwert als Ausgangspunkt.

Zahlt man fuer ein unbebautes Grundstueck mit 1.000 qm weniger?

In der Regel ja, weil die Gebaeudekomponente entfaellt. Im Flaechenmodell bleibt dann nur der Betrag fuer die Grundstuecksflaeche uebrig. Im Bodenwertmodell von Baden-Wuerttemberg aendert sich dagegen wenig, weil dort ohnehin nur der Bodenwert zaehlt, allerdings greift ohne Wohnnutzung die hoehere Messzahl von 1,3 Promille. Einzelne Gemeinden koennen zudem einen gesonderten Hebesatz fuer baureife Grundstuecke erheben.

Kann ich Einspruch einlegen, weil mir der Betrag zu hoch erscheint?

Ein Einspruch ist moeglich, braucht aber einen konkreten Anknuepfungspunkt. Der Bundesfinanzhof hat das Bundesmodell im Dezember 2025 grundsaetzlich gebilligt, sodass allgemeine Verfassungszweifel als Begruendung kaum noch tragen. Aussicht auf Erfolg haben Einsprueche gegen falsche Flaechen, eine falsche Nutzungsart oder Rechenfehler.

Pruefen Sie Ihren Bescheid in zwei Minuten

Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.

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Passende Ratgeber

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.