Grundsteuer A, B und C: die Unterschiede
Die Grundsteuer kennt drei Arten, die mit den Buchstaben A, B und C bezeichnet werden. Der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C liegt in der Art des Grundstuecks: Land- und Forstwirtschaft, bebaute oder bebaubare sonstige Grundstuecke und schliesslich baureife, aber unbebaute Grundstuecke. Fuer die meisten Eigentuemer eines Hauses oder einer Wohnung ist die Grundsteuer B relevant.
Grundsteuer A: Land- und Forstwirtschaft
Die Grundsteuer A betrifft Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, also etwa Aecker, Wiesen, Weinberge und Waldflaechen. Sie wird nach eigenen Regeln bewertet, die sich an den Ertragsbedingungen orientieren, nicht an Wohn- oder Gewerbenutzung. Eigentuemer normaler Wohngrundstuecke sind davon nicht betroffen. Wenn Ihr Grundstueck rein land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird, finden Sie auf Ihrem Bescheid den Hinweis auf die Grundsteuer A.
Grundsteuer B: das bebaute und bebaubare Grundstueck
Die Grundsteuer B ist der Regelfall fuer Eigentuemer von Wohnhaeusern, Eigentumswohnungen und Gewerbeimmobilien. Sie gilt fuer bebaute Grundstuecke und fuer unbebaute Grundstuecke, die kein land- oder forstwirtschaftliches Vermoegen sind. Die allermeisten Grundsteuerbescheide, die Privatpersonen 2025 erhalten haben, betreffen die Grundsteuer B.
Auch hier entsteht der Betrag in zwei Schritten: Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Gemeinde wendet ihren Hebesatz an. Die Gemeinde hat fuer die Grundsteuer A und B in der Regel unterschiedliche Hebesaetze.
Grundsteuer C: der Hebesatz fuer Bauland
Die Grundsteuer C ist keine eigene Steuerart mit anderer Bewertung, sondern die Moeglichkeit der Gemeinde, fuer baureife, aber unbebaute Grundstuecke einen hoeheren Hebesatz festzulegen. Ziel ist es, Anreize gegen Spekulation mit Bauland zu setzen und Bebauung zu foerdern. Ob eine Gemeinde die Grundsteuer C ueberhaupt erhebt, ist ihre eigene Entscheidung. Viele Gemeinden nutzen sie nicht. Mehr dazu lesen Sie unter Grundsteuer C: die Steuer auf Bauland.
Die drei Arten im Ueberblick
| Art | Gilt fuer | Typisch betroffen |
|---|---|---|
| Grundsteuer A | Land- und Forstwirtschaft | Landwirte, Waldbesitzer |
| Grundsteuer B | Bebaute und bebaubare Grundstuecke | Haus- und Wohnungseigentuemer, Gewerbe |
| Grundsteuer C | Baureife, unbebaute Grundstuecke | Eigentuemer von Bauland, wenn die Gemeinde C erhebt |
Warum der richtige Buchstabe wichtig ist
Die Art der Grundsteuer entscheidet ueber die Bewertung und ueber den Hebesatz, der angewendet wird. Eine falsche Zuordnung kann den Betrag spuerbar verschieben. Pruefen Sie deshalb, ob Ihr Grundstueck korrekt eingeordnet ist:
- Ist ein reines Wohngrundstueck faelschlich als land- und forstwirtschaftlich erfasst?
- Wird fuer ein bebautes Grundstueck zu Unrecht der hoehere Bauland-Hebesatz der Grundsteuer C angewendet?
- Stimmt die Nutzungsart Wohnen oder Gewerbe, die wiederum die Steuermesszahl beeinflusst?
Ob Messbetrag und Hebesatz in Ihrem Bescheid rechnerisch zusammenpassen, koennen Sie im Bescheid-Check nachvollziehen.
Was tun bei falscher Zuordnung
Halten Sie die Zuordnung fuer falsch, kommt es darauf an, wo der Fehler liegt. Eine falsche Grundstuecksart oder Bewertung gehoert zum Finanzamt, ein falsch angewendeter Hebesatz zur Gemeinde. Welcher Adressat fuer welchen Fehler zustaendig ist, erklaert Gegen welchen Bescheid Einspruch einlegen?. Die Frist betraegt jeweils einen Monat ab Bekanntgabe.
Haeufige Fragen
Welche Grundsteuer gilt fuer mein Einfamilienhaus?
Fuer ein normales Wohnhaus gilt die Grundsteuer B. Die Grundsteuer A betrifft Land- und Forstwirtschaft, die Grundsteuer C nur baureife, unbebaute Grundstuecke in Gemeinden, die sie erheben.
Muss meine Gemeinde die Grundsteuer C erheben?
Nein. Die Grundsteuer C ist freiwillig. Jede Gemeinde entscheidet selbst, ob sie fuer baureife, unbebaute Grundstuecke einen hoeheren Hebesatz festlegt.
Was bedeutet der Buchstabe auf meinem Bescheid?
Er zeigt die Grundsteuerart an. A steht fuer Land- und Forstwirtschaft, B fuer bebaute und bebaubare Grundstuecke, C fuer den besonderen Bauland-Hebesatz. Stimmt die Zuordnung nicht zu Ihrer Nutzung, sollten Sie den Bescheid pruefen.
Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.
Zum Bescheid-CheckPassende Ratgeber
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.