Grundsteuer A fuer Land- und Forstwirtschaft
Land- und forstwirtschaftliche Flaechen werden nicht ueber die Grundsteuer B erfasst, sondern ueber die Grundsteuer A. Sie folgt eigenen Bewertungsregeln und betrifft Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit ihren Flaechen, nicht das Wohnhaus des Eigentuemers. Wer Acker, Wald oder Gruenland besitzt, erhaelt dafuer einen eigenen Bescheid und sollte die Grundsteuer A fuer die Landwirtschaft getrennt von der Grundsteuer B betrachten.
Was die Grundsteuer A umfasst
Unter die Grundsteuer A faellt das land- und forstwirtschaftliche Vermoegen. Dazu zaehlen vor allem die bewirtschafteten Flaechen und die dem Betrieb dienenden Wirtschaftsgebaeude. Das Wohnhaus des Betriebsleiters gehoert nicht dazu; es wird wie ein gewoehnliches Wohngrundstueck der Grundsteuer B zugeordnet. Diese Trennung fuehrt dazu, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb haeufig zwei Bescheide erhaelt: einen fuer den land- und forstwirtschaftlichen Teil und einen fuer das Wohngebaeude.
Wie die Grundsteuer A berechnet wird
Auch die Grundsteuer A folgt dem zweistufigen Aufbau der Grundsteuer:
- Erster Schritt: Das Finanzamt bewertet den Betrieb und setzt einen Grundsteuermessbetrag fest.
- Zweiter Schritt: Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit ihrem Hebesatz fuer die Grundsteuer A und erhaelt den Jahresbetrag.
Wichtig ist, dass Gemeinden fuer die Grundsteuer A und die Grundsteuer B unterschiedliche Hebesaetze festlegen koennen. Der Hebesatz fuer landwirtschaftliche Flaechen liegt vielerorts niedriger als der fuer bebaute Grundstuecke. Den genauen Wert legt jede Gemeinde selbst fest, eine allgemeingueltige Zahl gibt es nicht. Wie der Hebesatz wirkt, erlaeutert der Ratgeber Hebesatz bei der Grundsteuer.
Grundsteuer A, B und C unterscheiden
Die Grundsteuer kennt drei Arten, die sich an der Nutzung orientieren:
| Art | Gegenstand |
|---|---|
| Grundsteuer A | Land- und forstwirtschaftliches Vermoegen |
| Grundsteuer B | Bebaute und unbebaute Grundstuecke des Grundvermoegens |
| Grundsteuer C | Baureife, unbebaute Grundstuecke, sofern die Gemeinde sie erhebt |
Fuer Eigentuemer ist die Unterscheidung wichtig, weil je Art ein eigener Hebesatz und teils eigene Bewertungsregeln gelten.
So pruefen Sie den Bescheid
Beim Bescheid fuer die Grundsteuer A pruefen Sie zunaechst, ob die zugeordneten Flaechen und ihre Nutzung stimmen. Anschliessend gleichen Sie ab, ob der Jahresbetrag rechnerisch zum Messbetrag und zum Hebesatz fuer die Grundsteuer A passt. Geht es um die Bewertung oder den Messbetrag, ist das Finanzamt zustaendig; geht es nur um den Jahresbetrag oder einen falschen Hebesatz, die Gemeinde. Den Wohnteil pruefen Sie getrennt im Rahmen der Grundsteuer B. Ob Messbetrag und Jahresbetrag rechnerisch zusammenpassen, koennen Sie im Bescheid-Check kontrollieren.
Frist und Zustaendigkeit
Auch hier gilt: Die Einspruchsfrist betraegt einen Monat ab Bekanntgabe, und sie laeuft fuer jeden Bescheid getrennt. Wer sowohl den landwirtschaftlichen als auch den Wohnteil angreifen will, muss beide Bescheide einzeln und fristgerecht pruefen. Welche Behoerde fuer welchen Fehler zustaendig ist, zeigt der Ratgeber Gegen welchen Bescheid Einspruch einlegen.
Typische Fehlerquellen bei der Grundsteuer A
Beim land- und forstwirtschaftlichen Vermoegen lohnt der Blick auf einige wiederkehrende Punkte. Pruefen Sie diese Angaben besonders sorgfaeltig:
- Falsch zugeordnete Flaechen, etwa wenn eine bereits anders genutzte Teilflaeche noch als landwirtschaftlich gefuehrt wird.
- Eine Verwechslung von Wirtschaftsteil und Wohnteil, sodass das Wohnhaus faelschlich der Grundsteuer A statt der Grundsteuer B zugeordnet ist.
- Ein angesetzter Hebesatz, der nicht der Grundsteuer A, sondern der Grundsteuer B entspricht.
Stellen Sie bei der Pruefung erst sicher, dass Zuordnung und Flaechen stimmen, und kontrollieren Sie danach die reine Rechnung. So trennen Sie inhaltliche Fehler des Finanzamts von reinen Rechen- oder Hebesatzfehlern der Gemeinde und waehlen den richtigen Adressaten fuer den Einspruch.
Haeufige Fragen
Faellt mein Bauernhaus unter die Grundsteuer A?
Nein. Das Wohnhaus eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs wird der Grundsteuer B zugeordnet und wie ein gewoehnliches Wohngrundstueck bewertet. Nur die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flaechen und Wirtschaftsgebaeude fallen unter die Grundsteuer A.
Warum habe ich zwei Grundsteuerbescheide bekommen?
Weil land- und forstwirtschaftliches Vermoegen und das Wohngebaeude getrennt erfasst werden. Der eine Bescheid betrifft die Grundsteuer A, der andere die Grundsteuer B. Pruefen Sie beide einzeln.
Ist der Hebesatz fuer die Grundsteuer A niedriger?
Haeufig ja, aber nicht zwingend. Jede Gemeinde legt den Hebesatz fuer die Grundsteuer A selbst fest. Eine allgemeingueltige Zahl gibt es nicht; massgeblich ist der Wert Ihrer Gemeinde, den Sie dem Bescheid entnehmen.
Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.
Zum Bescheid-CheckPassende Ratgeber
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.