Falscher Miteigentumsanteil bei der Grundsteuer
Bei einer Eigentumswohnung wird die Grundsteuer nicht fuer das ganze Gebaeude, sondern fuer Ihren Miteigentumsanteil festgesetzt. Ist dieser Anteil im Bescheid falsch angesetzt, zahlen Sie entweder zu viel oder zu wenig. Ein falscher Miteigentumsanteil bei der Grundsteuer gehoert zu den Fehlern, die sich gut belegen lassen, weil der korrekte Anteil im Grundbuch und in der Teilungserklaerung steht.
Was der Miteigentumsanteil ist
Wer eine Eigentumswohnung besitzt, hat Sondereigentum an der Wohnung und einen Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Grundstueck und Gebaeude. Der Anteil wird meist in Tausendsteln angegeben, etwa 87/1000. Er entscheidet, welcher Teil der Grundstuecksflaeche und des Bodenwerts Ihrer Einheit zugeordnet wird. In Modellen, die auf Flaeche und Bodenwert beruhen, schlaegt ein falscher Anteil direkt auf den Grundsteuerwert und damit auf den Messbetrag durch.
Wo der richtige Anteil steht
Den korrekten Miteigentumsanteil finden Sie in mehreren Unterlagen, die idealerweise uebereinstimmen:
- Teilungserklaerung mit Aufteilungsplan, dort sind alle Anteile aufgelistet.
- Grundbuchauszug fuer Ihre Wohnung, im Bestandsverzeichnis.
- Kaufvertrag, der den Anteil in der Regel ausdruecklich nennt.
Diese Werte sind die verbindliche Grundlage. Weicht der Bescheid davon ab, liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Erfassungsfehler vor.
So pruefen Sie den Anteil im Bescheid
Suchen Sie im Grundsteuerwert- oder Messbescheid die Angabe zum Anteil am Grundstueck. Gleichen Sie sie Zeile fuer Zeile ab:
| Quelle | Angabe |
|---|---|
| Teilungserklaerung | z. B. 87/1000 |
| Grundbuch | z. B. 87/1000 |
| Grundsteuerbescheid | hier den Wert eintragen und vergleichen |
Pruefen Sie zugleich die zugeordnete Wohnflaeche und die anteilige Grundstuecksflaeche. Ob der daraus folgende Messbetrag und Jahresbetrag stimmig sind, koennen Sie mit dem Bescheid-Check nachrechnen lassen.
Welche Auswirkung ein falscher Anteil hat
Ein zu hoch angesetzter Anteil erhoeht die Ihrer Wohnung zugerechnete Flaeche oder den Bodenwert und damit den Grundsteuerwert. Da der Messbetrag aus diesem Wert folgt und die Gemeinde den Hebesatz darauf anwendet, zieht sich der Fehler bis zum Jahresbetrag durch. Genau deshalb lohnt die Pruefung: Eine Korrektur am Anteil wirkt sich auf alle Folgebescheide aus.
Einspruch beim richtigen Adressaten
Der Miteigentumsanteil ist Teil der Bewertung, also Sache des Finanzamts. Richten Sie den Einspruch daher gegen den Grundsteuerwert- beziehungsweise Grundsteuermessbescheid, nicht gegen den Gemeindebescheid. Die Frist betraegt einen Monat ab Bekanntgabe.
- Benennen Sie das Aktenzeichen des Bescheids.
- Geben Sie den korrekten Anteil mit Quelle an, etwa Teilungserklaerung.
- Legen Sie eine Kopie des Grundbuchauszugs oder der Teilungserklaerung bei.
- Bitten Sie um Korrektur des Anteils und des darauf beruhenden Werts.
Eine Schritt-fuer-Schritt-Hilfe finden Sie unter Grundsteuer-Einspruch einlegen. Welcher Bescheid genau angegriffen wird, erklaert Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuerbescheid.
Wenn der Anteil im Grundbuch selbst falsch ist
Selten weicht schon das Grundbuch von der tatsaechlichen Teilung ab, etwa nach einer nachtraeglichen baulichen Aenderung. Dann liegt der Fehler nicht beim Finanzamt, sondern in der Eigentumsstruktur. Eine Berichtigung erfordert dann eine Aenderung der Teilungserklaerung und des Grundbuchs, die ueblicherweise notariell laeuft. Fuer die Grundsteuer ist zunaechst der eingetragene Anteil massgeblich.
Haeufige Fragen
Wo finde ich meinen Miteigentumsanteil?
In der Teilungserklaerung, im Grundbuchauszug Ihrer Wohnung und im Kaufvertrag. Diese Werte sollten uebereinstimmen und sind die Grundlage fuer die Grundsteuer.
Gegen welchen Bescheid lege ich bei falschem Anteil Einspruch ein?
Gegen den Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid des Finanzamts, denn der Anteil ist Teil der Bewertung. Die Gemeinde ist nur fuer den Jahresbetrag zustaendig.
Wie wirkt sich ein falscher Anteil auf die Hoehe der Steuer aus?
Ein zu hoher Anteil erhoeht die zugerechnete Flaeche oder den Bodenwert und damit den Grundsteuerwert, den Messbetrag und am Ende den Jahresbetrag. Die Korrektur wirkt auf alle Folgebescheide.
Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.
Zum Bescheid-CheckPassende Ratgeber
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.