Grundstuecksflaeche falsch im Bescheid
Die Grundstuecksflaeche ist in fast allen Grundsteuermodellen ein zentraler Wert. Ist die Grundstuecksflaeche im Bescheid falsch, wirkt sich das je nach Modell auf den Bodenwert oder direkt auf den Messbetrag aus. Ein Abgleich mit dem Grundbuch und dem Liegenschaftskataster deckt solche Fehler schnell auf.
Wo die Grundstuecksflaeche wirkt
Im Bundesmodell fliesst die Grundstuecksflaeche ueber den Bodenwert (Flaeche mal Bodenrichtwert) in den Grundsteuerwert ein. In Baden-Wuerttemberg ist sie sogar der Hauptfaktor, da dort nur ueber den Bodenwert gerechnet wird. In den Flaechenmodellen wie Bayern wird die Grundstuecksflaeche mit der Aequivalenzzahl von 0,04 Euro je Quadratmeter fuer den Boden multipliziert. Eine zu grosse Flaeche treibt damit in jedem Fall die Steuer.
Womit Sie die Flaeche abgleichen
Die maszgebliche Grundstuecksflaeche ergibt sich aus amtlichen Quellen:
- Grundbuchauszug: nennt die Flaeche des Flurstuecks im Bestandsverzeichnis.
- Liegenschaftskataster: fuehrt die amtliche Flaeche und das Flurstueck.
- Ihre Grundsteuererklaerung: zeigt, welche Flaeche Sie selbst angegeben haben.
Stimmen Bescheid und amtliche Flaeche nicht ueberein, liegt ein Fehler vor. Achten Sie bei mehreren Flurstuecken darauf, dass alle Teilflaechen korrekt summiert wurden und keine fremde Flaeche enthalten ist.
Typische Fehler bei der Grundstuecksflaeche
- Zahlendreher oder Uebertragungsfehler aus der Erklaerung in den Bescheid.
- Mehrere Flurstuecke wurden falsch zusammengefasst oder eines doppelt gezaehlt.
- Ein nur anteilig gehoerendes Flurstueck (Miteigentum, etwa an einer Privatstrasse) wurde voll angesetzt.
- Eine veraltete Flaeche nach Teilung oder Zusammenlegung wurde verwendet.
Was eine Korrektur der Flaeche bewirkt
Wie stark sich eine falsche Flaeche auswirkt, haengt vom Modell ab. In den Flaechenmodellen wie Bayern ist der Effekt unmittelbar: Wird die Grundstuecksflaeche von 600 auf 500 Quadratmeter korrigiert, sinkt der auf den Boden entfallende Anteil im gleichen Verhaeltnis, weil mit der festen Aequivalenzzahl von 0,04 Euro je Quadratmeter gerechnet wird. Im Bundesmodell und in Baden-Wuerttemberg wirkt die Flaeche ueber den Bodenwert (Flaeche mal Bodenrichtwert), sodass auch hier eine zu grosse Flaeche den Grundsteuerwert und damit Messbetrag und Jahresbetrag erhoeht. Je hoeher der Bodenrichtwert Ihrer Lage, desto staerker schlaegt jeder zu viel angesetzte Quadratmeter durch.
An welche Behoerde der Einspruch geht
Die Grundstuecksflaeche ist ein Bewertungsparameter und steht im Grundsteuerwert- beziehungsweise Grundsteuermessbescheid des Finanzamts. Der Einspruch geht deshalb an das Finanzamt. Die Gemeinde uebernimmt den Messbetrag als Folgebescheid und kann die Flaeche nicht selbst korrigieren. Welche Behoerde fuer welchen Fehler zustaendig ist, erklaert der Ratgeber Gegen welchen Bescheid Einspruch einlegen.
So gehen Sie vor
- Flaeche im Bescheid notieren und mit Grundbuch und Kataster vergleichen.
- Bei reinem Uebertragungsfehler kann auch eine Berichtigung nach Paragraf 129 AO in Betracht kommen.
- Andernfalls Einspruch beim Finanzamt einlegen, Aktenzeichen angeben und die richtige Flaeche mit Auszug belegen.
- Die Frist von einem Monat ab Bekanntgabe wahren.
Ob die Flaeche rechnerisch zum festgesetzten Messbetrag passt, sehen Sie im Bescheid-Check. Die Schritte zum Einspruch zeigt Grundsteuer-Einspruch einlegen.
Haeufige Fragen
Welche Flaeche ist fuer die Grundsteuer maszgeblich?
Maszgeblich ist die amtliche Flaeche des Grundstuecks aus dem Liegenschaftskataster, die in der Regel mit dem Grundbuch uebereinstimmt. Diese Flaeche, nicht die bebaute Flaeche, ist die Basis.
Was tue ich, wenn das Grundstueck nach einer Teilung kleiner geworden ist?
Wurde eine veraltete Flaeche angesetzt, weisen Sie die aktuelle Flaeche durch den neuen Katasterauszug nach und legen Sie Einspruch beim Finanzamt ein. Kuenftige Aenderungen werden ueber eine Fortschreibung beruecksichtigt.
Zaehlt ein gemeinsamer Weg voll zu meiner Flaeche?
Gehoert Ihnen nur ein Miteigentumsanteil an einem gemeinsamen Flurstueck, darf auch nur dieser Anteil angesetzt werden. Wurde die volle Flaeche erfasst, ist das ein korrigierbarer Fehler.
Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.
Zum Bescheid-CheckPassende Ratgeber
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.