Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuerbescheid
Viele Eigentuemer halten alle Schreiben rund um die Grundsteuer fuer ein und dasselbe Dokument. Tatsaechlich gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuerbescheid. Sie kommen von zwei verschiedenen Behoerden und regeln Verschiedenes. Wer den Unterschied kennt, legt den Einspruch beim richtigen Adressaten ein und vergeudet keine Frist.
Zwei Behoerden, drei Bescheide
Die Grundsteuer entsteht in einer festen Kette. Am Anfang steht das Finanzamt mit zwei Bescheiden, am Ende die Gemeinde mit dem dritten:
- Grundsteuerwertbescheid (Finanzamt): stellt den Grundsteuerwert Ihres Grundstuecks fest.
- Grundsteuermessbescheid (Finanzamt): macht aus dem Wert ueber die Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag.
- Grundsteuerbescheid (Gemeinde): multipliziert den Messbetrag mit dem Hebesatz und setzt den Jahresbetrag fest.
Genau diese Aufteilung entscheidet beim Einspruch ueber den richtigen Adressaten.
Der Unterschied im Detail
| Merkmal | Grundsteuerwertbescheid | Grundsteuerbescheid |
|---|---|---|
| Behoerde | Finanzamt | Gemeinde |
| Inhalt | Grundsteuerwert, oft mit Messbescheid | Hebesatz und Jahresbetrag |
| Grundlage | Grundstuecksdaten, Steuermesszahl | Messbetrag vom Finanzamt |
| Einspruch bei | Finanzamt | Gemeinde |
Im Bundesmodell gilt fuer die Messzahl 0,31 Promille bei Wohngrundstuecken und 0,34 Promille bei Nichtwohngrundstuecken. Wie der Messbetrag und der Jahresbetrag rechnerisch zusammenhaengen, zeigt der Beitrag Grundsteuer berechnen: die Formel ab 2025.
Warum der erste Bescheid die anderen bindet
Der Grundsteuerwertbescheid ist ein Grundlagenbescheid. Sein Wert wird in den Messbescheid uebernommen, und der Messbetrag bindet wiederum die Gemeinde. Das bedeutet: Steckt der Fehler im Wert, koennen Sie ihn nicht bei der Gemeinde aus der Welt schaffen, denn diese rechnet nur mit dem vorgegebenen Messbetrag weiter. Sie muessen den Grundlagenbescheid selbst angreifen. Mehr dazu im Beitrag Was ist ein Grundlagenbescheid bei der Grundsteuer.
Welcher Fehler gehoert wohin
Die Faustregel ist einfach: Geht es um den Wert, die Flaeche, die Nutzungsart oder den Messbetrag, ist das Finanzamt zustaendig. Ist nur der Jahresbetrag falsch, etwa weil Messbetrag mal Hebesatz nicht aufgeht oder ein falscher Hebesatz angesetzt wurde, ist die Gemeinde zustaendig.
- Falsche Wohn- oder Grundstuecksflaeche: Finanzamt.
- Falsche Nutzungsart (Wohnen statt Nichtwohnen): Finanzamt.
- Rechenfehler beim Jahresbetrag: Gemeinde.
- Falscher Hebesatz: Gemeinde.
Bevor Sie Einspruch einlegen, lohnt eine schnelle Pruefung mit dem Bescheid-Check, der beide Rechenschritte nachvollzieht und so anzeigt, wo eine Abweichung liegt.
Andere Bundeslaender, gleiche Aufteilung
Die Trennung in Bescheide des Finanzamts und der Gemeinde gilt unabhaengig vom Rechenmodell. Wie der Wert ermittelt wird, unterscheidet sich aber. Im Bundesmodell zaehlt der Grundsteuerwert, in Baden-Wuerttemberg der Bodenwert aus Flaeche mal Bodenrichtwert mit 1,3 Promille beziehungsweise 0,91 Promille bei Wohnnutzung, in Bayern die Flaeche mit 0,04 Euro je Quadratmeter Boden und 0,50 Euro je Quadratmeter Gebaeude. Sachsen und das Saarland nutzen eigene Messzahlen. Was sich in all diesen Faellen nicht aendert: Der Wert und der Messbetrag kommen vom Finanzamt, der Jahresbetrag von der Gemeinde.
Fristen beachten
Jeder dieser Bescheide hat eine eigene Einspruchsfrist von einem Monat ab Bekanntgabe. Wer nur den Gemeindebescheid angreift, obwohl der Fehler im Finanzamtsbescheid liegt, riskiert, dass der eigentlich relevante Bescheid bestandskraeftig wird. Pruefen Sie deshalb jeden Bescheid einzeln und rechtzeitig. Welche Tuecken die Monatsfrist hat, vertieft der Beitrag Einspruchsfrist Grundsteuer.
Haeufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuerbescheid?
Der Grundsteuerwertbescheid kommt vom Finanzamt und legt den Wert fest. Der Grundsteuerbescheid kommt von der Gemeinde und legt mit dem Hebesatz den Jahresbetrag fest. Sie regeln also verschiedene Dinge.
Gegen welchen Bescheid muss ich Einspruch einlegen?
Gegen den Bescheid, der den Fehler enthaelt. Bei Wert, Flaeche oder Messbetrag ist das der Bescheid des Finanzamts, bei einem falschen Jahresbetrag der Bescheid der Gemeinde.
Kann ich den Wert ueber die Gemeinde korrigieren lassen?
Nein. Die Gemeinde ist an den Messbetrag des Finanzamts gebunden und rechnet nur mit ihm weiter. Einen falschen Wert muessen Sie beim Finanzamt angreifen.
Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.
Zum Bescheid-CheckPassende Ratgeber
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.