Falscher Hebesatz im Grundsteuerbescheid
Der Jahresbetrag Ihrer Grundsteuer entsteht erst, wenn die Gemeinde den Hebesatz auf den Messbetrag des Finanzamts anwendet. Wurde dabei ein falscher Hebesatz angesetzt, zahlen Sie dauerhaft zu viel. Ein falscher Hebesatz im Grundsteuerbescheid laesst sich vergleichsweise leicht erkennen und korrigieren, weil Sie nur eine einzige Multiplikation nachpruefen muessen.
Wie der Hebesatz Ihre Grundsteuer bestimmt
Die Grundsteuer entsteht in zwei Schritten. Zuerst setzt das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag fest. Diesen Messbetrag multipliziert die Gemeinde anschliessend mit ihrem Hebesatz, der in Prozent angegeben wird. Bei einem Messbetrag von 55,80 Euro und einem Hebesatz von 535 Prozent ergibt sich ein Jahresbetrag von 298,53 Euro. Der Hebesatz ist die Stellschraube, die jede Gemeinde selbst festlegt, weshalb die Grundsteuer von Ort zu Ort stark schwankt.
Mehr zur Systematik lesen Sie unter Hebesatz bei der Grundsteuer.
Den richtigen Hebesatz nachschlagen
Welcher Hebesatz fuer Sie gilt, legt die Gemeinde per Satzung fest. Sie finden ihn an mehreren Stellen:
- In der Hebesatzsatzung oder Haushaltssatzung Ihrer Gemeinde, meist online im Amtsblatt.
- Auf der Webseite der Stadt oder Gemeinde unter Steuern und Abgaben.
- Durch Nachfrage bei der Steuerabteilung der Gemeinde.
Achten Sie darauf, den Hebesatz fuer das richtige Jahr und die richtige Grundsteuerart zu verwenden. Fuer bebaute und unbebaute Grundstuecke gilt die Grundsteuer B, fuer Land- und Forstwirtschaft die Grundsteuer A. Manche Gemeinden haben zudem eine eigene Grundsteuer C fuer baureife Grundstuecke eingefuehrt.
Den Hebesatz im Bescheid pruefen
Nehmen Sie den Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts und rechnen Sie selbst nach:
| Schritt | Beispiel |
|---|---|
| Messbetrag laut Bescheid | 55,80 Euro |
| Hebesatz der Gemeinde | 535 Prozent |
| Rechnung | 55,80 x 5,35 |
| Erwarteter Jahresbetrag | 298,53 Euro |
Stimmt der von Ihnen errechnete Wert nicht mit dem Jahresbetrag im Bescheid ueberein, kann die Gemeinde einen falschen Hebesatz angesetzt oder sich verrechnet haben. Den kompletten Abgleich nimmt Ihnen der Bescheid-Check ab, der Messbetrag und Jahresbetrag automatisch nachrechnet und Abweichungen markiert.
Falscher Hebesatz oder falscher Messbetrag
Wichtig ist die Trennung der Zustaendigkeiten. Ist nur der Hebesatz oder die Multiplikation falsch, ist die Gemeinde der richtige Adressat fuer den Einspruch. Ist dagegen schon der Messbetrag zu hoch, weil etwa Flaeche oder Nutzungsart falsch erfasst wurden, muessen Sie gegen den Grundlagenbescheid des Finanzamts vorgehen. Eine Korrektur am Messbetrag wirkt automatisch auf den Jahresbetrag durch.
Einspruch bei falschem Hebesatz
Liegt der Fehler bei der Gemeinde, legen Sie innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe schriftlich Einspruch ein. Beziehungsweise heisst das Verfahren je nach Bundesland Einspruch oder Widerspruch, die Frist von einem Monat bleibt gleich.
- Nennen Sie das Aktenzeichen des Grundsteuerbescheids.
- Geben Sie den Ihrer Ansicht nach korrekten Hebesatz mit Quelle an.
- Stellen Sie Ihre Rechnung dem geforderten Betrag gegenueber.
- Bitten Sie um Korrektur des Jahresbetrags.
Wenn der Hebesatz hoch, aber korrekt ist
Ein hoher Hebesatz ist kein Fehler, sondern eine politische Entscheidung der Gemeinde. Gegen die Hoehe des Hebesatzes selbst koennen Sie sich mit einem Einspruch nicht erfolgreich wehren, solange er ordnungsgemaess beschlossen wurde. Angreifbar ist nur die falsche Anwendung, etwa ein veralteter Satz oder ein Rechenfehler.
Haeufige Fragen
Wie finde ich den richtigen Hebesatz meiner Gemeinde?
Der Hebesatz steht in der Hebesatz- oder Haushaltssatzung, die Gemeinden meist im Amtsblatt oder auf ihrer Webseite veroeffentlichen. Achten Sie auf das richtige Jahr und die richtige Grundsteuerart, in der Regel Grundsteuer B fuer Wohngrundstuecke.
An wen richte ich den Einspruch bei einem falschen Hebesatz?
An die Gemeinde, denn sie setzt den Jahresbetrag fest. Nur wenn der Fehler bereits im Messbetrag liegt, ist das Finanzamt zustaendig.
Kann ich Einspruch einlegen, weil der Hebesatz zu hoch ist?
Gegen die Hoehe eines ordnungsgemaess beschlossenen Hebesatzes ist ein Einspruch in der Regel aussichtslos. Erfolg verspricht nur der Nachweis, dass ein falscher Satz angewendet oder falsch gerechnet wurde.
Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.
Zum Bescheid-CheckPassende Ratgeber
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.