Grundsteuer fuer unbebaute Grundstuecke pruefen
Auch fuer ein unbebautes Grundstueck faellt Grundsteuer an, und seit der Reform 2025 wird sie nach neuen Regeln berechnet. Weil kein Gebaeude vorhanden ist, haengt die Bewertung allein an Flaeche und Bodenwert. Das macht die Pruefung uebersichtlich, aber gerade bei einem unbebauten Grundstueck sollten Sie genau hinschauen, denn manche Gemeinden erheben zusaetzlich eine erhoehte Grundsteuer C.
Wie unbebaute Grundstuecke bewertet werden
Ohne Gebaeude entfaellt der gesamte Gebaeudeteil der Bewertung. Im Bundesmodell beruht der Grundsteuerwert dann im Wesentlichen auf der Grundstuecksflaeche multipliziert mit dem Bodenrichtwert. Im Bodenwertmodell von Baden-Wuerttemberg gilt das ohnehin fuer alle Grundstuecke, dort wird auch bei bebauten Grundstuecken nur der Boden bewertet. In den Flaechenmodellen wie Bayern wird die Grundstuecksflaeche mit der Aequivalenzzahl fuer Boden von 0,04 Euro je Quadratmeter angesetzt.
Die wichtigsten Stellschrauben
Bei einem unbebauten Grundstueck gibt es nur wenige Werte, die den Bescheid bestimmen. Genau diese sollten Sie pruefen:
- Grundstuecksflaeche in Quadratmetern, abgleichbar mit Grundbuch und Kataster.
- Bodenrichtwert, den die Gutachterausschuesse fuer Ihre Lage festlegen.
- Steuermesszahl je nach Modell, im Bundesmodell 0,34 Promille fuer Nichtwohngrundstuecke.
- Hebesatz der Gemeinde fuer den Jahresbetrag.
Den Bodenrichtwert schlagen Sie ueber die amtlichen Bodenrichtwertinformationssysteme der Laender nach. Mehr dazu lesen Sie in dem Pillar-Artikel Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuerbescheid, der die Rollen von Finanzamt und Gemeinde klaert.
Grundstuecksflaeche und Bodenwert pruefen
Gleichen Sie die Angaben im Bescheid mit Ihren Unterlagen ab:
| Angabe | Abgleich mit |
|---|---|
| Grundstuecksflaeche | Grundbuch, Liegenschaftskataster |
| Bodenrichtwert | Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses |
| Modell und Messzahl | Bundesland-Seite |
| Hebesatz | Satzung der Gemeinde |
Ob aus diesen Werten ein korrekter Messbetrag und Jahresbetrag folgt, koennen Sie mit dem Bescheid-Check nachrechnen. So erkennen Sie schnell, ob die Flaeche oder der Bodenwert zu hoch angesetzt wurde.
Die Grundsteuer C fuer baureife Grundstuecke
Seit der Reform duerfen Gemeinden fuer unbebaute, aber baureife Grundstuecke einen eigenen, hoeheren Hebesatz festlegen, die sogenannte Grundsteuer C. Ziel ist, Spekulation mit Bauland zu erschweren und Bebauung zu foerdern. Pruefen Sie deshalb, ob Ihr Grundstueck als baureif eingestuft wurde und ob die Gemeinde tatsaechlich eine Grundsteuer C erhebt. Ist die Einstufung falsch, etwa weil das Grundstueck gar nicht bebaubar ist, lohnt der Einspruch. Beachten Sie, dass nicht jede Gemeinde von der Moeglichkeit Gebrauch macht und die Grundsteuer C deshalb nur dort auftaucht, wo sie ausdruecklich beschlossen wurde. Ein gesonderter Hebesatz fuer baureife Grundstuecke muss zudem in der Hebesatzsatzung ausgewiesen sein, sodass Sie ihn dort nachpruefen koennen.
Wann sich ein Einspruch lohnt
Trennen Sie auch hier die Zustaendigkeiten. Sind Flaeche, Bodenwert oder die Einstufung als baureif falsch, ist das Finanzamt der richtige Adressat fuer den Einspruch gegen den Grundlagenbescheid. Geht es nur um die Anwendung eines falschen Hebesatzes, wenden Sie sich an die Gemeinde. Die Frist betraegt in beiden Faellen einen Monat ab Bekanntgabe. Eine Anleitung finden Sie unter Grundsteuer-Einspruch einlegen.
Haeufige Fragen
Muss ich fuer ein unbebautes Grundstueck Grundsteuer zahlen?
Ja. Auch ohne Gebaeude faellt Grundsteuer an, berechnet aus Grundstuecksflaeche und Bodenwert. Manche Gemeinden erheben zusaetzlich eine erhoehte Grundsteuer C fuer baureife Grundstuecke.
Was ist die Grundsteuer C?
Die Grundsteuer C ist ein gesonderter, hoeherer Hebesatz, den Gemeinden seit der Reform auf unbebaute, baureife Grundstuecke anwenden duerfen. Sie soll Bebauung foerdern. Pruefen Sie, ob Ihre Gemeinde sie erhebt und ob Ihr Grundstueck zu Recht als baureif gilt.
Wie pruefe ich, ob der Bodenwert zu hoch ist?
Schlagen Sie den Bodenrichtwert fuer Ihre Lage in der amtlichen Bodenrichtwertkarte nach und vergleichen Sie ihn mit dem Wert im Bescheid. Pruefen Sie zugleich, ob die Grundstuecksflaeche mit dem Grundbuch uebereinstimmt.
Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.
Zum Bescheid-CheckPassende Ratgeber
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.