Garage und Stellplatz in der Grundsteuer

Aktualisiert am 07.07.2026 · Fehlerquellen

Garagen und Stellplaetze gehoeren bei vielen Grundstuecken selbstverstaendlich dazu, fuehren in der Grundsteuer aber immer wieder zu Fragen. Mal sind sie in der Wohnflaeche mitgerechnet, mal als eigene Flaeche erfasst, mal gar nicht. Damit Sie nicht unnoetig zahlen, sollten Sie pruefen, wie Ihre Garage oder Ihr Stellplatz im Grundsteuerbescheid behandelt wurde.

Auf den Punkt: Garagen und Stellplaetze fliessen je nach Bundesmodell oder Landesmodell unterschiedlich ein. Im Bundesmodell zaehlt die Nutzflaeche der Garage grundsaetzlich mit, in mehreren Laendern gibt es Freigrenzen fuer Garagenflaechen. Pruefen Sie die im Bescheid erfasste Flaeche und ob eine Freigrenze beruecksichtigt wurde.

Warum Garagen ueberhaupt zaehlen

Die Grundsteuer bewertet das gesamte Grundstueck mit seinen baulichen Anlagen. Eine Garage ist eine solche Anlage und erhoeht grundsaetzlich die bebaute oder bewertete Flaeche. Wie stark sie sich auswirkt, haengt vom Modell des Bundeslandes ab, weil die Laender bei der Reform unterschiedliche Wege gewaehlt haben. Entscheidend ist deshalb zuerst, nach welchem Modell Ihr Bescheid berechnet wurde.

Garagen in den verschiedenen Modellen

Die Behandlung unterscheidet sich vor allem zwischen dem wertabhaengigen Bundesmodell und den Flaechenmodellen einiger Laender.

ModellBehandlung von Garage und Stellplatz
Bundesmodell (u. a. NRW, Berlin)Nutzflaeche der Garage geht in den Wert ein; teils Freigrenzen fuer kleine Garagen.
Bayern (Flaechenmodell)Garagenflaeche wird gesondert erfasst, oft mit einer Freigrenze fuer Flaechen, die der Wohnnutzung dienen.
Baden-Wuerttemberg (Bodenwertmodell)Es zaehlt nur der Bodenwert der Grundstuecksflaeche; das Gebaeude selbst, also auch die Garage, bleibt unbewertet.

Welches Modell fuer Sie gilt, finden Sie ueber die Bundesland-Uebersicht. Die Detailseite Ihres Landes erklaert die jeweilige Rechnung.

Freigrenzen fuer Garagen

In mehreren Landesmodellen und im Bundesmodell gibt es Freigrenzen, bis zu denen Garagenflaechen, die einer Wohnung zugeordnet sind, nicht oder nur teilweise angesetzt werden. Diese Freigrenzen sind je nach Land unterschiedlich geregelt. Pruefen Sie daher in der Berechnung Ihres Bescheids und in den Erlaeuterungen Ihres Bundeslandes, ob eine solche Freigrenze beruecksichtigt wurde. Wurde eine kleine Garage trotz Freigrenze voll angesetzt, kann das ein Fehler sein.

So pruefen Sie Garage und Stellplatz im Bescheid

Gehen Sie die Flaechenangaben im Bescheid systematisch durch:

  • Ist die Garagenflaeche separat ausgewiesen oder in einer anderen Flaeche enthalten?
  • Stimmt die angesetzte Quadratmeterzahl mit der tatsaechlichen Garagengroesse?
  • Wurde eine im Land geltende Freigrenze fuer Garagen angewendet?
  • Ist ein reiner Stellplatz im Freien, der keine bauliche Anlage ist, faelschlich als Garage erfasst?

Ob die erfassten Flaechen am Ende zu einem korrekten Messbetrag und Jahresbetrag fuehren, koennen Sie mit dem Bescheid-Check nachrechnen lassen.

Stellplatz ist nicht gleich Garage

Ein offener Stellplatz, ein Carport und eine geschlossene Garage werden nicht zwangslaeufig gleich behandelt. Ein reiner Pkw-Stellplatz im Freien ohne feste bauliche Anlage erhoeht die bewertete Gebaeudeflaeche in der Regel nicht in gleichem Umfang wie eine massive Garage. Pruefen Sie deshalb, ob die Einstufung im Bescheid der tatsaechlichen Bauart entspricht.

Einspruch bei falscher Erfassung

Stimmt die Flaeche nicht oder wurde eine Freigrenze uebersehen, ist das Finanzamt zustaendig, denn es geht um die Bewertung. Legen Sie innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Einspruch gegen den Grundsteuerwert- oder Messbescheid ein, benennen Sie die richtige Garagenflaeche und verweisen Sie auf die einschlaegige Freigrenze. Eine Anleitung bietet Grundsteuer-Einspruch einlegen.

Haeufige Fragen

Zaehlt meine Garage zur Wohnflaeche?

Garagen zaehlen in der Regel nicht zur Wohnflaeche, sondern zur Nutzflaeche. Wie stark sie sich auswirken, haengt vom Modell des Bundeslandes ab. Im Bundesmodell geht die Nutzflaeche in den Wert ein, oft mit Freigrenzen fuer kleine Garagen.

Gibt es eine Freigrenze fuer Garagen bei der Grundsteuer?

Ja, mehrere Modelle sehen Freigrenzen fuer Garagenflaechen vor, die einer Wohnung zugeordnet sind. Die genaue Hoehe ist je nach Bundesland unterschiedlich. Pruefen Sie die Erlaeuterungen Ihres Landes und ob die Freigrenze in Ihrem Bescheid beruecksichtigt wurde.

Muss ich einen offenen Stellplatz angeben?

Ein offener Stellplatz ohne feste bauliche Anlage erhoeht die bewertete Gebaeudeflaeche meist nicht im selben Umfang wie eine Garage. Pruefen Sie, ob Ihr Stellplatz im Bescheid korrekt eingestuft ist und nicht faelschlich als Garage gefuehrt wird.

Pruefen Sie Ihren Bescheid in zwei Minuten

Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.

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Passende Ratgeber

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.