Grundsteuer fuer ein Gartengrundstueck
Ein Gartengrundstueck ohne Wohnhaus wirkt steuerlich unscheinbar, ist aber grundsteuerpflichtig wie jedes andere Grundstueck auch. Seit der Reform 2025 entscheidet die Einordnung darueber, wie hoch die Grundsteuer fuer ein Gartengrundstueck ausfaellt: Wird es als land- und forstwirtschaftliche Flaeche gefuehrt, greift die Grundsteuer A, sonst die Grundsteuer B. Diese Weiche stellt das Finanzamt, und genau dort entstehen die meisten Fehler.
Grundsteuer A oder B: die entscheidende Weiche
Die Grundsteuer kennt zwei Zweige. Die Grundsteuer A gilt fuer Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, die Grundsteuer B fuer alle uebrigen Grundstuecke, also auch fuer Bauland, Wohnhaeuser und private Freizeitflaechen. Kleingartenland und Dauerkleingartenland ordnet das Bewertungsrecht dem land- und forstwirtschaftlichen Vermoegen zu, sie laufen also ueber die Grundsteuer A. Ein privat genutztes Gartengrundstueck ausserhalb einer Kleingartenanlage faellt dagegen in aller Regel unter die Grundsteuer B.
Die Einordnung steht im Bescheid und ist keine Formalie: Grundsteuer A und Grundsteuer B haben eigene Bewertungsverfahren, eigene Steuermesszahlen und in jeder Gemeinde eigene Hebesaetze. Ist die Zuordnung falsch, stimmt der gesamte Rechenweg nicht mehr.
Wie ein Gartengrundstueck bewertet wird
Ohne Wohngebaeude entfaellt der Gebaeudeteil der Bewertung weitgehend. Im Bundesmodell bleiben damit im Kern Grundstuecksflaeche und Bodenrichtwert uebrig. In Baden-Wuerttemberg gilt ohnehin das Bodenwertmodell, dort ergibt sich der Grundsteuerwert aus Flaeche mal Bodenrichtwert. In den Flaechenmodellen, etwa in Bayern, zaehlt die Grundstuecksflaeche mit 0,04 Euro je Quadratmeter, Gebaeudeflaechen mit 0,50 Euro je Quadratmeter.
Welches Modell fuer Sie gilt, haengt allein am Bundesland. Die Uebersicht finden Sie auf der Seite Grundsteuer nach Bundesland. Im Bundesmodell betraegt die Steuermesszahl fuer Wohngrundstuecke 0,31 Promille und fuer Nichtwohngrundstuecke 0,34 Promille. Ein unbebautes Gartengrundstueck ohne Wohnnutzung wird dabei nicht als Wohngrundstueck gefuehrt. Fuer Flaechen der Grundsteuer A gelten eigene Messzahlen, die von diesen Werten abweichen; sie stehen im Messbescheid.
Gartenlaube, Wochenendhaus oder blosse Flaeche
Wie viel Bauwerk auf dem Grundstueck steht, veraendert die Einstufung. Eine einfache Gartenlaube ohne dauerhafte Wohnnutzung bleibt Nebensache. Sobald ein Gebaeude aber zum dauerhaften Wohnen geeignet ist, kann daraus eine andere Grundstuecksart werden, mit anderer Messzahl und deutlich hoeherem Wert. Pruefen Sie deshalb, welche Gebaeudeflaeche das Finanzamt angesetzt hat und ob sie Ihrer tatsaechlichen Bebauung entspricht.
| Situation | Typische Einordnung |
|---|---|
| Flaeche in einer Dauerkleingartenanlage | Land- und Forstwirtschaft, Grundsteuer A |
| Privates Gartengrundstueck ohne Gebaeude | Unbebautes Grundstueck, Grundsteuer B |
| Gartengrundstueck mit einfacher Laube | Grundsteuer B, Gebaeudeflaeche pruefen |
| Grundstueck mit Wochenendhaus | Bebautes Grundstueck, Wohnflaeche pruefen |
Diese Angaben sollten Sie pruefen
- Grundstuecksflaeche in Quadratmetern, abgleichbar mit Grundbuch und Liegenschaftskataster.
- Miteigentumsanteil, falls die Flaeche zu einer groesseren Parzelle gehoert.
- Bodenrichtwert der Lage, nachschlagbar in den amtlichen Bodenrichtwertsystemen der Laender.
- Grundstuecksart und die daraus folgende Steuermesszahl.
- Angesetzte Gebaeudeflaeche, falls eine Laube erfasst wurde.
- Hebesatz der Gemeinde, getrennt nach Grundsteuer A und B.
Ob aus diesen Werten der ausgewiesene Betrag folgt, rechnen Sie mit dem Bescheid-Check nach. Der Rechenweg ist immer derselbe: Grundsteuerwert mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz ergibt den Jahresbetrag.
Wenn der Bescheid falsch ist
Betrifft der Fehler die Flaeche, den Bodenwert oder die Grundstuecksart, sitzt er im Grundlagenbescheid des Finanzamts. Dorthin gehoert dann auch der Einspruch. Stimmt nur der Jahresbetrag nicht, weil die Gemeinde einen falschen Hebesatz oder den Hebesatz des falschen Zweigs angewendet hat, ist die Gemeinde zustaendig. Welcher Bescheid wofuer steht, erklaert der Ratgeber Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuerbescheid.
Die Frist betraegt einen Monat ab Bekanntgabe und laeuft fuer jeden Bescheid getrennt. Details dazu stehen im Ratgeber Einspruchsfrist bei der Grundsteuer. Der Bundesfinanzhof hat das Bundesmodell im Dezember 2025 grundsaetzlich gebilligt. Ein Einspruch lohnt sich deshalb bei konkreten Fehlern in Ihren Daten, nicht allein wegen allgemeiner Verfassungszweifel.
Haeufige Fragen
Muss ich fuer einen Kleingarten Grundsteuer zahlen?
Die Steuerpflicht trifft den Eigentuemer der Flaeche. Bei Dauerkleingartenanlagen ist das meist der Verein oder die Kommune, die Kosten koennen ueber die Pacht weitergereicht werden. Sind Sie selbst Eigentuemer der Parzelle, erhalten Sie einen eigenen Bescheid.
Faellt fuer ein Gartengrundstueck die Grundsteuer C an?
Nur wenn die Gemeinde eine Grundsteuer C beschlossen hat und Ihr Grundstueck als baureif eingestuft ist. Auf nicht bebaubaren Gartenflaechen ist das nicht der Fall. Pruefen Sie die Einstufung und die Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde.
Aendert sich etwas, wenn ich eine Gartenlaube abreisse?
Faellt eine erfasste Gebaeudeflaeche weg, aendert das die Bewertungsgrundlage. Solche Aenderungen muessen Sie dem Finanzamt anzeigen, damit der Grundsteuerwert fortgeschrieben wird. Rueckwirkend korrigiert sich ein bestandskraeftiger Bescheid nicht von selbst.
Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.
Zum Bescheid-CheckPassende Ratgeber
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.