Grundsteuer bei mehreren Grundstuecken pruefen
Wer mehr als ein Grundstueck besitzt, bekommt nicht einen Bescheid, sondern fuer jedes Objekt einen eigenen Satz an Bescheiden. Bei grundsteuer mehrere grundstuecke verliert man darum leicht den Ueberblick, und genau das fuehrt zu uebersehenen Fehlern und verpassten Fristen. Mit etwas Struktur pruefen Sie jeden Bescheid einzeln und behalten alle Termine im Blick.
Warum jedes Grundstueck einzeln zaehlt
Die Grundsteuer wird je wirtschaftliche Einheit festgesetzt. In der Regel ist das ein Grundstueck. Fuer jede Einheit ermittelt das Finanzamt einen eigenen Grundsteuerwert und einen eigenen Messbetrag, und die Gemeinde setzt fuer jede Einheit einen eigenen Jahresbetrag fest. Auch wenn alle Objekte Ihnen gehoeren, laufen die Verfahren getrennt.
Praktisch bedeutet das: mehrere Aktenzeichen, mehrere Bescheide und mehrere Fristen. Liegen die Grundstuecke in verschiedenen Gemeinden, sind sogar unterschiedliche Hebesaetze und teils unterschiedliche Finanzaemter beteiligt.
Ueberblick schaffen mit einer einfachen Liste
Bevor Sie pruefen, ordnen Sie Ihre Bescheide. Eine kurze Tabelle pro Grundstueck genuegt und verhindert, dass ein Bescheid untergeht.
| Grundstueck | Aktenzeichen | Messbetrag | Hebesatz | Frist |
|---|---|---|---|---|
| Objekt A | eigenes Az. | eigener Wert | Gemeinde A | 1 Monat ab Bekanntgabe |
| Objekt B | eigenes Az. | eigener Wert | Gemeinde B | 1 Monat ab Bekanntgabe |
So sehen Sie auf einen Blick, welche Bescheide vollstaendig sind und wo noch ein Dokument fehlt. Das ist auch hilfreich, wenn ein Bescheid spaeter eintrifft als die anderen. Heben Sie die Liste zusammen mit den Bescheiden auf, damit Sie bei einer spaeteren Korrektur oder beim Verkauf eines Objekts schnell nachvollziehen koennen, welche Werte fuer welches Grundstueck galten.
Jeden Bescheid einzeln pruefen
Pruefen Sie pro Grundstueck dieselben Punkte, die auch bei einem einzelnen Objekt zaehlen:
- Stimmen Grundstuecksflaeche, Wohnflaeche und Gebaeudeart mit Ihren Unterlagen ueberein?
- Ist die Nutzungsart (Wohnen oder Nichtwohnen) korrekt, da sie die Steuermesszahl bestimmt?
- Passt der angesetzte Hebesatz zur jeweiligen Gemeinde?
- Ergibt Messbetrag mal Hebesatz den ausgewiesenen Jahresbetrag?
Die allgemeine Pruefreihenfolge zeigt der Beitrag Grundsteuerbescheid pruefen: Anleitung. Wenden Sie sie auf jedes Objekt getrennt an.
Fehler erkennen ueber Vergleiche
Bei mehreren Grundstuecken haben Sie einen Vorteil: Sie koennen die Bescheide miteinander vergleichen. Faellt bei einem Objekt der Messbetrag im Verhaeltnis zur Flaeche deutlich aus dem Rahmen, lohnt ein genauer Blick. Solche Ausreisser deuten oft auf eine falsche Flaeche oder eine falsche Gebaeudeart hin.
Rechnen Sie jeden Bescheid mit dem Bescheid-Check nach. Da das Tool Messbetrag und Jahresbetrag Schritt fuer Schritt nachvollzieht, erkennen Sie schnell, bei welchem Grundstueck die Zahlen nicht zusammenpassen.
Fristen getrennt verwalten
Die Einspruchsfrist von einem Monat laeuft fuer jeden Bescheid ab dessen Bekanntgabe. Da die Bescheide oft zu unterschiedlichen Zeitpunkten kommen, enden die Fristen nicht gleichzeitig. Notieren Sie jede Frist einzeln. Wollen Sie gegen mehrere Bescheide vorgehen, brauchen Sie fuer jeden ein eigenes Einspruchsschreiben mit dem passenden Aktenzeichen. Mehr zur Frist im Beitrag Einspruchsfrist Grundsteuer.
Haeufige Fragen
Bekomme ich fuer jedes Grundstueck einen eigenen Bescheid?
Ja. Jede wirtschaftliche Einheit wird getrennt bewertet und veranlagt. Sie erhalten pro Grundstueck einen eigenen Grundsteuerwert-, Messbetrags- und Grundsteuerbescheid mit eigenem Aktenzeichen.
Kann ich einen Einspruch fuer alle Grundstuecke zusammen einlegen?
Besser nicht. Da jeder Bescheid ein eigenes Verfahren mit eigener Frist ist, sollten Sie pro Bescheid ein eigenes Schreiben mit dem zugehoerigen Aktenzeichen einreichen, damit es klar zugeordnet werden kann.
Worauf achte ich bei Grundstuecken in verschiedenen Gemeinden?
Auf unterschiedliche Hebesaetze und gegebenenfalls verschiedene Finanzaemter. Pruefen Sie jeweils, ob der richtige Hebesatz der zustaendigen Gemeinde angesetzt wurde und ob die Rechnung Messbetrag mal Hebesatz stimmt.
Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.
Zum Bescheid-CheckPassende Ratgeber
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.