Grundsteuer fuer ein Mietwohngrundstueck

Aktualisiert am 09.07.2026 · Faelle

Vermietete Wohngebaeude mit mehreren Wohnungen werden steuerlich als eigene Grundstuecksart gefuehrt. Wer ein grundsteuer mietwohngrundstueck besitzt, sollte den Bescheid daher gezielt auf die richtige Einordnung und die angesetzten Flaechen pruefen, denn beides bestimmt den Wert und am Ende die Hoehe der Steuer. Eine falsche Zuordnung kostet bares Geld.

Auf den Punkt: Ein Mietwohngrundstueck ist ein Wohngrundstueck, im Bundesmodell gilt also die Steuermesszahl fuer Wohnen von 0,31 Promille. Pruefen Sie, ob das Objekt korrekt als Wohngrundstueck und nicht als Nichtwohngrundstueck eingestuft ist, ob die Wohnflaechen stimmen und ob bei gefoerdertem Wohnungsbau der Abschlag beruecksichtigt wurde.

Was ein Mietwohngrundstueck ausmacht

Als Mietwohngrundstueck gelten Gebaeude, die zu mehr als 80 Prozent Wohnzwecken dienen und mehrere vermietete Wohnungen umfassen. Steuerlich ist das ein Wohngrundstueck. Damit greift im Bundesmodell die guenstigere Steuermesszahl fuer Wohnen. Die Vermietung selbst aendert daran nichts; entscheidend ist die Wohnnutzung, nicht die Eigennutzung.

Welches Modell gilt, haengt vom Bundesland ab. Die meisten Laender nutzen das Bundesmodell, einige rechnen abweichend ueber Flaechen oder Bodenwerte. Eine Uebersicht je Land bietet die Bundeslaender-Uebersicht.

Steuermesszahl und Abschlaege

KonstellationAnsatz im Bundesmodell
Mietwohngrundstueck (Wohnen)0,31 Promille
Nichtwohngrundstueck0,34 Promille
Sozialer Wohnungsbau25 Prozent Abschlag auf die Messzahl
Denkmalgeschuetztes Gebaeude25 Prozent Abschlag auf die Messzahl

Gerade bei gefoerdertem Wohnungsbau wird der Abschlag von 25 Prozent leicht uebersehen. Pruefen Sie, ob er im Bescheid beruecksichtigt ist, wenn fuer Ihr Objekt eine Foerderung besteht.

Diese Angaben sollten Sie kontrollieren

  • Grundstuecksart: Ist das Objekt als Wohngrundstueck und nicht als Nichtwohngrundstueck gefuehrt?
  • Wohnflaechen: Sind alle Wohnungen korrekt erfasst, ohne dass Flaechen doppelt oder zu gross angesetzt wurden?
  • Grundstuecksflaeche: Stimmt sie mit dem Grundbuch beziehungsweise dem Liegenschaftskataster ueberein?
  • Baujahr: Im Bundesmodell wirkt es auf den Wert; ein falsches Jahr verfaelscht das Ergebnis.
  • Hebesatz: Passt der Hebesatz zur Gemeinde des Objekts?

Bei mehreren Wohnungen ist die Summe der Wohnflaechen der haeufigste Fehlerpunkt. Gleichen Sie sie mit Ihren Mietvertraegen oder Aufmassen ab. Achten Sie auch darauf, dass leerstehende Wohnungen mitgezaehlt werden, denn fuer die Grundsteuer kommt es auf die vorhandene Wohnflaeche an und nicht darauf, ob die Wohnung gerade vermietet ist.

Zahlen nachrechnen

Die Grundsteuer entsteht in zwei Schritten. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag aus dem Grundsteuerwert, die Gemeinde multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Beispiel im Bundesmodell: 180.000 Euro Grundsteuerwert ergeben mit 0,31 Promille einen Messbetrag von 55,80 Euro; bei einem Hebesatz von 535 Prozent sind das 298,53 Euro Jahresbetrag. Bei einem Mietwohngrundstueck mit mehreren Wohnungen liegen die Werte oft hoeher, das Prinzip bleibt gleich.

Setzen Sie Ihre Zahlen in den Bescheid-Check ein. So erkennen Sie, ob der ausgewiesene Messbetrag und Jahresbetrag zu den Angaben passen oder ein Schritt nicht aufgeht.

Wenn etwas nicht stimmt

Steckt der Fehler in Flaeche, Grundstuecksart, Baujahr oder Wert, ist das Finanzamt zustaendig, weil diese Angaben im Grundsteuerwertbescheid liegen. Stimmt nur die Schlussrechnung oder der Hebesatz nicht, wenden Sie sich an die Gemeinde. Den Aufbau des Einspruchs zeigt der Beitrag Grundsteuer-Einspruch einlegen. Die Frist betraegt einen Monat ab Bekanntgabe.

Haeufige Fragen

Welche Steuermesszahl gilt fuer ein Mietwohngrundstueck?

Im Bundesmodell die Messzahl fuer Wohnen von 0,31 Promille, weil ein Mietwohngrundstueck als Wohngrundstueck gilt. Andere Bundeslaender ordnen es ebenfalls dem Wohnen zu, rechnen aber nach ihrem eigenen Modell.

Spielt es eine Rolle, dass die Wohnungen vermietet sind?

Fuer die Einordnung als Wohngrundstueck nicht. Massgeblich ist die Wohnnutzung des Gebaeudes, nicht ob Sie selbst darin wohnen oder vermieten. Die Vermietung wirkt sich erst bei der Einkommensteuer aus.

Wie pruefe ich, ob ein Foerderabschlag fehlt?

Wenn fuer Ihr Objekt sozialer Wohnungsbau gefoerdert wird, sollte der Bescheid einen Abschlag von 25 Prozent auf die Steuermesszahl ausweisen. Fehlt er, kann das ein Ansatzpunkt fuer einen Einspruch beim Finanzamt sein.

Pruefen Sie Ihren Bescheid in zwei Minuten

Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.

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Passende Ratgeber

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.