Grundsteuer fuer ein Zweifamilienhaus pruefen
Ein Zweifamilienhaus wird steuerlich anders eingeordnet als ein Einfamilienhaus oder ein reines Mietobjekt, und genau diese Einordnung wirkt sich auf den Bescheid aus. Wer die grundsteuer zweifamilienhaus pruefen will, sollte deshalb nicht nur die Zahlen nachrechnen, sondern auch die Grundstuecksart und die Flaechen im Blick haben. Beides entscheidet ueber die Hoehe.
Wie ein Zweifamilienhaus eingeordnet wird
Ein Zweifamilienhaus mit zwei Wohnungen ist ein Wohngrundstueck. Im Bundesmodell zaehlt damit die guenstigere Steuermesszahl fuer Wohnnutzung. Sie betraegt 0,31 Promille, waehrend Nichtwohngrundstuecke mit 0,34 Promille angesetzt werden. Eine falsche Einstufung als Nichtwohngrundstueck wuerde Ihre Steuer ohne Grund erhoehen.
Welches Modell auf Ihr Haus angewendet wird, haengt vom Bundesland ab. Die meisten Laender nutzen das Bundesmodell, einige rechnen abweichend. Eine Uebersicht je Bundesland finden Sie unter Bundeslaender-Uebersicht.
Welche Angaben Sie pruefen sollten
- Grundstuecksflaeche: Stimmt sie mit dem Grundbuch oder dem Liegenschaftskataster ueberein?
- Wohnflaeche: Sind beide Wohnungen korrekt erfasst und nicht doppelt oder zu gross angesetzt?
- Grundstuecksart: Ist das Objekt als Wohngrundstueck eingeordnet?
- Baujahr: Im Bundesmodell beeinflusst das Baujahr den Wert; ein falsches Jahr verzerrt das Ergebnis.
- Hebesatz: Passt der Hebesatz zur Gemeinde, in der das Haus liegt?
Die Wohnflaeche ist beim Zweifamilienhaus besonders fehleranfaellig, weil zwei Einheiten zusammengefuehrt werden. Pruefen Sie, ob die Summe der Wohnflaechen plausibel ist und nicht versehentlich Nebenraeume mitgezaehlt wurden.
Steuermesszahl im Bundesmodell
| Nutzung | Steuermesszahl |
|---|---|
| Wohnen (auch Zweifamilienhaus) | 0,31 Promille |
| Nichtwohnen | 0,34 Promille |
| Sozialer Wohnungsbau oder Denkmal | 25 Prozent Abschlag |
Ein reines Zweifamilienhaus faellt klar unter Wohnen. Nur wenn ein Teil gewerblich genutzt wird, kann es komplizierter werden. Dann lohnt der Blick in den Beitrag Gegen welchen Bescheid Einspruch einlegen, um den richtigen Ansatzpunkt zu finden.
Zahlen Schritt fuer Schritt nachrechnen
Die Grundsteuer entsteht in zwei Schritten. Zuerst ermittelt das Finanzamt den Messbetrag aus dem Grundsteuerwert. Dann multipliziert die Gemeinde den Messbetrag mit ihrem Hebesatz. Beispiel im Bundesmodell: Ein Grundsteuerwert von 180.000 Euro ergibt mit 0,31 Promille einen Messbetrag von 55,80 Euro. Bei einem Hebesatz von 535 Prozent sind das 298,53 Euro Jahresbetrag.
Setzen Sie Ihre eigenen Werte in den Bescheid-Check ein. So sehen Sie, ob der ausgewiesene Messbetrag und der Jahresbetrag zu den Angaben in Ihrem Bescheid passen oder ob ein Schritt nicht aufgeht.
Wenn der Bescheid nicht stimmt
Liegt der Fehler bei Flaeche, Gebaeudeart oder Wert, ist das Finanzamt der richtige Adressat, weil diese Angaben im Grundsteuerwertbescheid stecken. Stimmt nur die Schlussrechnung oder der Hebesatz nicht, wenden Sie sich an die Gemeinde. Wie Sie den Einspruch aufbauen, erklaert der Beitrag Grundsteuer-Einspruch einlegen. Beachten Sie die Frist von einem Monat ab Bekanntgabe.
Haeufige Fragen
Welche Steuermesszahl gilt fuer ein Zweifamilienhaus?
Im Bundesmodell gilt die Steuermesszahl fuer Wohnen von 0,31 Promille, weil ein Zweifamilienhaus ein Wohngrundstueck ist. Andere Bundeslaender rechnen mit eigenen Modellen, ordnen das Haus aber ebenfalls dem Wohnen zu.
Worauf muss ich bei der Wohnflaeche besonders achten?
Darauf, dass beide Wohnungen korrekt und nicht zu gross erfasst sind und keine Nebenraeume faelschlich mitgerechnet wurden. Eine zu hohe Wohnflaeche treibt im Bundesmodell den Wert und damit die Steuer.
Was, wenn ein Teil des Hauses gewerblich genutzt wird?
Dann liegt unter Umstaenden eine gemischte Nutzung vor, was die Einordnung und die Steuermesszahl beeinflussen kann. Pruefen Sie in dem Fall genau, wie der Bescheid die Nutzung aufteilt, und setzen Sie bei einem Fehler am Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts an.
Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.
Zum Bescheid-CheckPassende Ratgeber
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.