Flurstueck und Gemarkung im Grundsteuerbescheid
Im Grundsteuerbescheid und vor allem im Grundsteuerwertbescheid taucht Ihr Grundstueck nicht mit der Strassenadresse auf, sondern mit amtlichen Angaben wie Gemarkung, Flur und Flurstueck. Wer das Flurstueck im Grundsteuerbescheid verstehen will, kann damit pruefen, ob wirklich das eigene Grundstueck erfasst ist. Dieser Ratgeber erklaert die Begriffe und zeigt, wie Sie die Grundstuecksangaben mit dem Grundbuch abgleichen.
Was Gemarkung, Flur und Flurstueck bedeuten
Diese Begriffe stammen aus dem Liegenschaftskataster, der amtlichen Erfassung aller Grundstuecke. Sie ordnen jedes Grundstueck eindeutig zu, unabhaengig von der Postadresse.
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Gemarkung | Ein abgegrenzter Vermessungsbezirk, meist ein Ort oder Ortsteil. |
| Flur | Ein Teilbereich innerhalb der Gemarkung, der mehrere Flurstuecke buendelt. |
| Flurstueck | Die kleinste amtliche Einheit, ein konkretes Grundstueck mit eigener Nummer. |
Erst die Kombination aus Gemarkung, Flur und Flurstueck identifiziert Ihr Grundstueck zweifelsfrei. Eine reine Hausnummer reicht dafuer nicht aus, weil mehrere Flurstuecke unter einer Adresse liegen koennen.
Zaehler und Nenner beim Flurstueck
Die Flurstuecksnummer wird haeufig als Bruch geschrieben, etwa 123/4. Der erste Teil ist der Zaehler, der zweite der Nenner. Dieser Bruch entsteht, wenn ein urspruengliches Flurstueck geteilt wurde. Aus dem Flurstueck 123 koennen so die Flurstuecke 123/1, 123/2 und so weiter werden. Eine Nummer ohne Nenner bedeutet, dass das Flurstueck nicht weiter unterteilt wurde. Wichtig ist nur, dass die Angabe exakt mit Ihrem Grundbuch uebereinstimmt.
So gleichen Sie die Angaben ab
Legen Sie Ihren Grundbuchauszug neben den Bescheid und vergleichen Sie die Kennzeichen Zeile fuer Zeile:
- Gemarkung: gleicher Name wie im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs?
- Flur: identische Flurnummer?
- Flurstueck: stimmen Zaehler und Nenner exakt?
- Grundstuecksflaeche: entspricht die angegebene Quadratmeterzahl dem Grundbuch?
- Anzahl der Flurstuecke: sind alle zugehoerigen Flurstuecke erfasst, aber keine fremden?
Den Grundbuchauszug erhalten Sie beim Grundbuchamt, die Katasterangaben auch beim Vermessungs- oder Katasteramt. Mit dem Bescheid-Check pruefen Sie zusaetzlich, ob aus den uebernommenen Flaechen ein schluessiger Messbetrag entsteht.
Warum die Grundstuecksangaben wichtig sind
Die Flaeche des Flurstuecks geht direkt in die Bewertung ein. Im Bundesmodell wird sie zusammen mit dem Bodenrichtwert zum Bodenwert verrechnet, in Baden-Wuerttemberg ergibt sich der Grundsteuerwert sogar allein aus Flaeche mal Bodenrichtwert. Ein falsch zugeordnetes oder zu gross erfasstes Flurstueck treibt deshalb den Wert und am Ende den Jahresbetrag. Wie die Flaeche in die Rechnung eingeht, erklaert Grundsteuer berechnen: die Formel ab 2025.
Was tun bei falschen Angaben
Stimmt ein Kennzeichen nicht oder ist ein fremdes Flurstueck erfasst, ist das ein konkreter Pruefpunkt. Zustaendig ist das Finanzamt, das den Grundsteuerwert- und Messbescheid erlassen hat. Die Einspruchsfrist betraegt einen Monat ab Bekanntgabe. Legen Sie schriftlich Einspruch ein und fuegen Sie den Grundbuchauszug als Beleg bei. Eine Anleitung bietet Grundsteuer-Einspruch einlegen.
Haeufige Fragen
Warum steht im Bescheid keine Adresse, sondern nur ein Flurstueck?
Die Grundsteuer knuepft an das Grundstueck im Sinne des Katasters an, nicht an die Postanschrift. Gemarkung, Flur und Flurstueck bestimmen es eindeutig, auch wenn keine Hausnummer existiert, etwa bei unbebauten Flaechen.
Mein Grundstueck besteht aus mehreren Flurstuecken, ist das normal?
Ja. Ein Grundstueck kann mehrere Flurstuecke umfassen, die zu einer wirtschaftlichen Einheit gehoeren. Pruefen Sie, ob alle zugehoerigen Flurstuecke erfasst sind und keine fremden hinzugekommen sind.
Wo finde ich die Flurstuecksnummer, wenn ich den Bescheid nicht habe?
Die Nummer steht im Grundbuchauszug im Bestandsverzeichnis sowie in den Katasterunterlagen. Auch in vielen amtlichen Geoportalen der Laender lassen sich Flurstuecke nachschlagen.
Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.
Zum Bescheid-CheckPassende Ratgeber
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.