Grundsteuerbescheid pruefen: Anleitung in 5 Schritten

Aktualisiert am 28.06.2026 · Grundlagen

Seit 2025 gilt die reformierte Grundsteuer, und fast jeder Eigentuemer hat neue Bescheide erhalten. Wer seinen Grundsteuerbescheid pruefen will, braucht dafuer keine Steuerkanzlei: Mit ein paar gezielten Kontrollen erkennen Sie die haeufigsten Fehler selbst. Diese Anleitung fuehrt Sie in fuenf Schritten durch die Pruefung.

Auf den Punkt: Pruefen Sie zuerst, ob die Sachangaben (Flaeche, Nutzung, Eigentumsanteil) stimmen, und rechnen Sie dann die Steuer in zwei Stufen nach: Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt und Jahresbetrag von der Gemeinde. Stimmt eine Stufe nicht, koennen Sie innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Einspruch einlegen.

Schritt 1: Die richtigen Bescheide sortieren

Die Grundsteuer entsteht in zwei behoerdlichen Schritten. Das Finanzamt setzt den Grundsteuermessbetrag fest, die Gemeinde rechnet daraus mit ihrem Hebesatz den Jahresbetrag. Legen Sie deshalb beide Dokumente nebeneinander: den Bescheid des Finanzamts (Grundsteuerwert und Messbetrag) und den Bescheid der Gemeinde (Jahresbetrag). Nur so erkennen Sie, an welcher Stelle ein moeglicher Fehler sitzt. Mehr dazu in unserem Beitrag Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuerbescheid: der Unterschied.

Schritt 2: Die Sachangaben kontrollieren

Die meisten Fehler stecken nicht in der Rechnung, sondern in den Ausgangsdaten. Gehen Sie die Angaben im Bescheid Punkt fuer Punkt durch und gleichen Sie sie mit Ihren Unterlagen ab:

  • Grundstuecksflaeche (Abgleich mit Grundbuch oder Kaufvertrag)
  • Wohn- oder Nutzflaeche (Abgleich mit Bauplan oder eigener Messung)
  • Nutzungsart: Wohnen oder Nichtwohnen, denn davon haengt die Steuermesszahl ab
  • Baujahr und gegebenenfalls Kernsanierung
  • Miteigentumsanteil bei Eigentumswohnungen
  • Bodenrichtwert, soweit er im Bescheid genannt ist

Schon eine zu hoch angesetzte Wohnflaeche oder eine falsche Nutzungsart kann den Betrag spuerbar verzerren.

Schritt 3: Den Grundsteuermessbetrag nachrechnen

Im Bundesmodell ergibt sich der Messbetrag aus Grundsteuerwert mal Steuermesszahl. Die Steuermesszahl betraegt fuer Wohngrundstuecke 0,31 Promille und fuer Nichtwohngrundstuecke 0,34 Promille. Fuer sozialen Wohnungsbau und Denkmaeler gilt ein Abschlag von 25 Prozent. Ein Beispiel: 180.000 Euro Grundsteuerwert mal 0,31 Promille ergeben 55,80 Euro Messbetrag.

Nicht alle Laender rechnen so. Sachsen verwendet 0,36 und 0,72 Promille, das Saarland 0,34 und 0,64 Promille. Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen nutzen wertunabhaengige Flaechenmodelle, Baden-Wuerttemberg ein reines Bodenwertmodell. Welches Modell fuer Sie gilt, sehen Sie auf der Bundesland-Uebersicht.

Schritt 4: Den Jahresbetrag pruefen

Der Jahresbetrag ist Messbetrag mal Hebesatz der Gemeinde. Der Hebesatz steht im Gemeindebescheid und unterscheidet sich von Ort zu Ort stark. Mit dem Beispiel von oben: 55,80 Euro mal Hebesatz 535 Prozent ergeben 298,53 Euro Jahresbetrag. Multiplizieren Sie Ihren Messbetrag mit Ihrem Hebesatz und vergleichen Sie das Ergebnis mit der Summe auf dem Bescheid. Mehr zum Hebesatz lesen Sie unter Hebesatz bei der Grundsteuer.

Schritt 5: Bei Fehlern handeln

Finden Sie einen Fehler, kommt es auf die Quelle an. Ein falscher Wert oder Messbetrag gehoert zum Finanzamt, denn das ist der Grundlagenbescheid. Ein reiner Rechenfehler beim Jahresbetrag geht an die Gemeinde. Die Einspruchsfrist betraegt einen Monat ab Bekanntgabe und laeuft fuer jeden Bescheid getrennt. Wie Sie formal vorgehen, zeigt der Beitrag Grundsteuer-Einspruch einlegen.

Sie wollen die Rechnung nicht von Hand machen? Der Bescheid-Check rechnet Messbetrag und Jahresbetrag fuer Sie nach und zeigt, ob die Zahlen zusammenpassen.

Haeufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, den Grundsteuerbescheid zu pruefen?

Fuer einen Einspruch haben Sie einen Monat ab Bekanntgabe des jeweiligen Bescheids. Prueffen Sie also moeglichst zeitnah, denn die Frist laeuft fuer Wert-, Mess- und Gemeindebescheid jeweils getrennt.

Muss ich trotz Pruefung erst einmal zahlen?

Ja. Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die festgesetzte Grundsteuer bleibt zunaechst faellig, sofern Sie nicht zusaetzlich eine Aussetzung der Vollziehung beantragen und diese gewaehrt wird.

Lohnt sich die Pruefung ueberhaupt noch nach dem BFH-Beschluss?

Ja. Der Bundesfinanzhof hat im Dezember 2025 das Bundesmodell grundsaetzlich als verfassungsgemaess eingestuft. Ein Einspruch lohnt sich aber weiterhin bei konkreten Fehlern in den Sachangaben oder der Berechnung, nicht allein wegen allgemeiner Verfassungszweifel.

Pruefen Sie Ihren Bescheid in zwei Minuten

Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.

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Passende Ratgeber

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.