Grundsteuermessbetrag einfach erklaert
Auf jedem Grundsteuerbescheid taucht eine kleine, oft uebersehene Zahl auf: der Grundsteuermessbetrag. Er ist das Bindeglied zwischen dem Wert Ihres Grundstuecks und der Steuer, die Sie am Ende zahlen. Wer ihn versteht, kann den ganzen Bescheid nachvollziehen. Dieser Beitrag erklaert, woher der Messbetrag kommt und wie Sie ihn pruefen.
Was der Grundsteuermessbetrag ist
Die Grundsteuer entsteht in zwei Schritten. Im ersten Schritt ermittelt das Finanzamt den Grundsteuerwert und multipliziert ihn mit der Steuermesszahl. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag. Im zweiten Schritt wendet die Gemeinde ihren Hebesatz auf diesen Messbetrag an und erhaelt den Jahresbetrag. Der Messbetrag ist also eine Zwischengroesse, die das Finanzamt im Grundsteuermessbescheid festsetzt.
Die Formel
Im Bundesmodell lautet die Rechnung: Grundsteuerwert mal Steuermesszahl ergibt Messbetrag. Die Steuermesszahl haengt von der Nutzung ab:
| Nutzung / Land | Steuermesszahl |
|---|---|
| Bundesmodell, Wohnen | 0,31 Promille |
| Bundesmodell, Nichtwohnen | 0,34 Promille |
| Sachsen (Wohnen / Nichtwohnen) | 0,36 / 0,72 Promille |
| Saarland (Wohnen / Nichtwohnen) | 0,34 / 0,64 Promille |
Fuer sozialen Wohnungsbau und Denkmaeler gilt im Bundesmodell ein Abschlag von 25 Prozent auf die Steuermesszahl.
Ein Rechenbeispiel
Ein Wohngrundstueck mit einem Grundsteuerwert von 180.000 Euro im Bundesmodell: 180.000 Euro mal 0,31 Promille ergeben einen Messbetrag von 55,80 Euro. Multipliziert die Gemeinde diesen mit einem Hebesatz von 535 Prozent, ergibt sich ein Jahresbetrag von 298,53 Euro. Den Hebesatz und seine Rolle erklaert der Beitrag Hebesatz bei der Grundsteuer.
So pruefen Sie den Messbetrag
Suchen Sie im Bescheid des Finanzamts den Grundsteuerwert und die angesetzte Steuermesszahl. Rechnen Sie beide multipliziert nach und vergleichen Sie das Ergebnis mit dem ausgewiesenen Messbetrag. Achten Sie dabei besonders auf die Nutzungsart: Wird ein Wohngrundstueck faelschlich als Nichtwohngrundstueck eingestuft, wird die Steuermesszahl und damit der Messbetrag zu hoch. Den Rechenweg pruefen Sie schnell mit dem Bescheid-Check.
In den Flaechenmodellen rechnet es anders
Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen ermitteln den Messbetrag wertunabhaengig ueber Flaechen und Aequivalenzzahlen. In Bayern gelten 0,04 Euro je Quadratmeter Boden und 0,50 Euro je Quadratmeter Gebaeude, mit einer Messzahl von 100 Prozent und fuer Wohnflaeche 70 Prozent. Hamburg, Hessen und Niedersachsen ergaenzen einen Lagefaktor, der im Bescheid steht und ohne amtliche Durchschnittswerte nicht nachbaubar ist. Baden-Wuerttemberg wiederum rechnet ueber den reinen Bodenwert mit 1,3 Promille, bei Wohnnutzung mit 0,91 Promille. Welches Modell fuer Sie gilt, zeigt die Bundesland-Uebersicht.
Warum der Messbetrag so wichtig ist
Der Messbetrag ist ein Grundlagenbescheid. Das heisst: Die Gemeinde ist daran gebunden und darf ihn nicht selbst aendern. Ein Fehler im Messbetrag zieht sich deshalb zwingend in den Jahresbetrag durch, und Sie koennen ihn nur ueber das Finanzamt korrigieren lassen. Genau hier liegt der haeufigste Irrtum: Wer sich ueber einen zu hohen Jahresbetrag beschwert, der auf einem falschen Messbetrag beruht, muss sich an das Finanzamt wenden und nicht an die Gemeinde. Kontrollieren Sie deshalb immer zuerst, ob der Messbetrag stimmt, bevor Sie den Jahresbetrag beanstanden.
Haeufige Fragen
Ist der Grundsteuermessbetrag der Betrag, den ich zahle?
Nein. Der Messbetrag ist eine Zwischengroesse. Erst die Gemeinde macht daraus mit ihrem Hebesatz den Jahresbetrag, den Sie tatsaechlich zahlen.
Wer setzt den Grundsteuermessbetrag fest?
Das Finanzamt im Grundsteuermessbescheid. Er beruht auf dem Grundsteuerwert, der zuvor im Grundsteuerwertbescheid festgestellt wurde.
Wie wehre ich mich gegen einen falschen Messbetrag?
Mit einem Einspruch beim Finanzamt innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe. Da der Messbescheid ein Grundlagenbescheid ist, koennen Sie ihn nicht ueber die Gemeinde angreifen. Wie das geht, lesen Sie unter Grundsteuer-Einspruch einlegen.
Warum ist mein Messbetrag hoeher als der eines Nachbarn?
Weil Grundsteuerwert und Nutzung sich unterscheiden koennen. Ein groesseres Grundstueck, mehr Wohnflaeche, eine andere Nutzungsart oder ein hoeherer Bodenrichtwert fuehren zu einem hoeheren Messbetrag, auch in derselben Strasse.
Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.
Zum Bescheid-CheckPassende Ratgeber
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.