Feststellungserklaerung zur Grundsteuer nachreichen

Aktualisiert am 21.07.2026 · Faelle

Wer die Erklaerung zur Feststellung des Grundsteuerwerts nicht abgegeben hat, bekommt vom Finanzamt trotzdem einen Bescheid: Die Angaben werden dann geschaetzt, und geschaetzte Werte fallen erfahrungsgemaess eher zu hoch als zu niedrig aus. Sie koennen die Grundsteuer-Feststellungserklaerung nachreichen und den Wert damit auf die tatsaechlichen Angaben zurueckfuehren. Wie schnell das wirkt, haengt vor allem davon ab, ob die Einspruchsfrist noch laeuft.

Auf den Punkt: Reichen Sie die fehlende Feststellungserklaerung beim zustaendigen Finanzamt nach, am besten ueber Elster, und legen Sie zusaetzlich innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Einspruch gegen den Schaetzbescheid ein. Der Einspruch haelt den Bescheid offen, die Erklaerung liefert die richtigen Werte. Nach der Auswertung ergehen Grundsteuerwert- und Messbescheid neu, danach rechnet die Gemeinde den Jahresbetrag neu aus.

Warum ueberhaupt geschaetzt wird

Die Feststellungserklaerung ist die Grundlage fuer den Grundsteuerwert. Fehlt sie, darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schaetzen. Es setzt dann Flaechen, Baujahr oder Nutzungsart aus vorhandenen Daten und Erfahrungswerten an. Das Ergebnis ist ein regulaerer, wirksamer Bescheid. Er ist nicht deshalb falsch, weil geschaetzt wurde, aber er beruht eben nicht auf Ihren echten Zahlen. Typische Folgen sind eine zu grosse Wohn- oder Grundstuecksflaeche, eine falsche Gebaeudeart oder eine Einstufung als Nichtwohngrundstueck mit der hoeheren Messzahl.

Wichtig: Die Erklaerungspflicht bleibt bestehen. Das Finanzamt kann zusaetzlich einen Verspaetungszuschlag festsetzen oder die Abgabe mit Zwangsgeld durchsetzen. Auch aus diesem Grund ist Nachreichen besser als Abwarten.

Grundsteuer-Feststellungserklaerung nachreichen: die Schritte

  • Unterlagen sammeln: Grundbuchauszug, Flurstueck und Gemarkung, Grundstuecksflaeche, Wohn- oder Nutzflaeche, Baujahr, Miteigentumsanteil bei Wohnungen, Bodenrichtwert.
  • Aktenzeichen heraussuchen: Es steht auf dem Schaetzbescheid und ordnet die Erklaerung dem richtigen Grundstueck zu.
  • Erklaerung abgeben: ueblicherweise elektronisch ueber Elster; in Haerte- oder Ausnahmefaellen akzeptieren die Finanzaemter Papiervordrucke.
  • Bundesland beachten: Welche Angaben ueberhaupt gebraucht werden, haengt vom Modell ab. Bayern fragt nur Flaechen ab, das Bundesmodell zusaetzlich Bodenrichtwert und Baujahr. Die Unterschiede stehen in der Uebersicht der Bundeslaender.
  • Einspruch parallel einlegen, solange die Frist laeuft. Ein kurzer Satz genuegt: Einspruch gegen den Bescheid vom Datum, Aktenzeichen, Begruendung folgt mit der nachgereichten Erklaerung.

Die Monatsfrist entscheidet ueber den Weg

Die Einspruchsfrist betraegt einen Monat ab Bekanntgabe und gilt getrennt fuer jeden Bescheid. Ob Sie noch in der Frist sind, aendert das Vorgehen deutlich.

SituationVorgehenWirkung
Frist laeuft nochEinspruch beim Finanzamt plus Erklaerung nachreichenBescheid bleibt offen und wird geaendert
Frist abgelaufenErklaerung nachreichen und Aenderung beantragenKorrektur meist erst fuer die Zukunft

Ist die Frist verstrichen, ist der Bescheid bestandskraeftig. Die nachgereichten Werte fuehren dann in der Regel zu einer Fortschreibung auf einen spaeteren Stichtag, nicht rueckwirkend auf den ersten. Details zur Fristberechnung erklaert der Ratgeber Einspruchsfrist bei der Grundsteuer.

An wen die Erklaerung und der Einspruch gehen

Feststellungserklaerung und Einspruch gegen den Grundsteuerwert gehen an das Finanzamt, nicht an die Gemeinde. Der Grundsteuerwertbescheid und der Messbescheid sind Grundlagenbescheide; der Bescheid der Gemeinde uebernimmt deren Ergebnis nur. Wer die Rollen verwechselt, verliert Zeit. Die Abgrenzung beschreibt der Ratgeber Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuerbescheid im Vergleich. Sobald das Finanzamt den Messbetrag aendert, passt die Gemeinde den Jahresbetrag von selbst an; ein eigener Einspruch dort ist dafuer nicht noetig.

Was sich nach der Auswertung aendert

Das Finanzamt wertet die Erklaerung aus und erlaesst geaenderte Bescheide ueber Grundsteuerwert und Messbetrag. Rechnen Sie danach beide Stufen nach: Grundsteuerwert mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz den Jahresbetrag. Im Bundesmodell gelten 0,31 Promille fuer Wohngrundstuecke und 0,34 Promille fuer Nichtwohngrundstuecke.

SchrittRechnungBeispiel Bundesmodell
MessbetragGrundsteuerwert x 0,31 Promille180.000 Euro x 0,31 Promille = 55,80 Euro
JahresbetragMessbetrag x Hebesatz55,80 Euro x 535 Prozent = 298,53 Euro

Den Hebesatz legt Ihre Gemeinde fest, er ist von Ort zu Ort verschieden und steht im Bescheid. Ob die neuen Zahlen stimmen, pruefen Sie in wenigen Minuten mit dem Bescheid-Check.

Zahlen muessen Sie trotzdem

Ein Einspruch schiebt die Faelligkeit nicht auf. Bis zur Entscheidung bleibt der festgesetzte Betrag zu zahlen, sonst drohen Saeumniszuschlaege. Wer die Zahlung vorlaeufig aussetzen lassen will, muss die Aussetzung der Vollziehung gesondert beantragen; sie wird nur bei ernstlichen Zweifeln gewaehrt. Bei einer klar zu hohen Schaetzung mit nachgereichter Erklaerung sind die Chancen dafuer besser als bei allgemeinen Zweifeln an der Reform: Der BFH hat das Bundesmodell im Dezember 2025 grundsaetzlich gebilligt.

Haeufige Fragen

Kann ich die Grundsteuererklaerung noch nachreichen, wenn schon ein Bescheid da ist?

Ja. Die Erklaerungspflicht endet nicht mit dem Schaetzbescheid. Reichen Sie die Erklaerung nach und legen Sie, solange die Monatsfrist laeuft, zusaetzlich Einspruch ein. Ohne Einspruch wird der geschaetzte Wert bestandskraeftig und laesst sich meist nur noch fuer die Zukunft korrigieren.

Was kostet es, wenn ich die Feststellungserklaerung zu spaet abgebe?

Das Finanzamt kann einen Verspaetungszuschlag festsetzen und die Abgabe mit Zwangsgeld erzwingen. Die Hoehe haengt vom Einzelfall ab und wird im jeweiligen Bescheid ausgewiesen. Je frueher Sie nachreichen, desto geringer faellt das Risiko aus.

Muss ich auch bei der Gemeinde Einspruch einlegen?

In der Regel nicht. Der Bescheid der Gemeinde folgt automatisch dem geaenderten Messbetrag. Nur wenn die Gemeinde selbst falsch rechnet oder einen falschen Hebesatz ansetzt, ist ein eigener Widerspruch oder Einspruch dort der richtige Weg.

Pruefen Sie Ihren Bescheid in zwei Minuten

Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.

Zum Bescheid-Check

Passende Ratgeber

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.