Grundsteuer fuer eine Eigentumswohnung pruefen
Die Grundsteuer fuer eine Eigentumswohnung zu pruefen, ist etwas aufwendiger als bei einem Haus, weil mehrere Eigentuemer an einem Grundstueck beteiligt sind. Ihr Anteil am gemeinschaftlichen Grund und Boden wird ueber den Miteigentumsanteil bestimmt, und genau hier schleichen sich Fehler ein. Mit einer klaren Schritt-fuer-Schritt-Pruefung erkennen Sie, ob Wert, Messbetrag und Jahresbetrag fuer Ihre Wohnung stimmen.
Schritt 1: Die Grundstuecksangaben pruefen
Beginnen Sie mit den Stammdaten. Vergleichen Sie Flurstueck, Gemarkung und die Grundstuecksflaeche im Bescheid mit Ihrem Kaufvertrag und dem Grundbuch. Bei einer Eigentumswohnung bezieht sich die Flaeche auf das gesamte Grundstueck der Wohnungseigentuemergemeinschaft, nicht nur auf Ihren Anteil. Stimmen diese Angaben nicht, wirkt sich das auf die gesamte Bewertung aus.
Schritt 2: Den Miteigentumsanteil kontrollieren
Der Miteigentumsanteil bestimmt, welcher Teil des Grundstuecks Ihnen zugerechnet wird. Er steht im Grundbuch und in der Teilungserklaerung, meist als Bruch wie 250 von 1000. Pruefen Sie:
- Stimmt der Anteil im Bescheid mit dem Grundbuch und der Teilungserklaerung ueberein?
- Wurde der richtige Anteil auf die Grundstuecksflaeche angewendet?
- Passt der Anteil zur tatsaechlichen Groesse Ihrer Wohnung im Verhaeltnis zum Gesamtobjekt?
Ein zu hoher Miteigentumsanteil treibt den Wert und damit die Steuer. Wie Sie diesen Anteil pruefen, vertieft der Ratgeber Grundsteuer-Einspruch einlegen mit Blick auf die richtige Begruendung.
Schritt 3: Wohnflaeche und Nutzungsart pruefen
Gleichen Sie die im Bescheid genannte Wohnflaeche mit Ihrer Teilungserklaerung oder einem Aufmass ab. Achten Sie darauf, dass Keller, Dachboden oder Balkone korrekt behandelt sind. Pruefen Sie ausserdem die Nutzungsart: Eine selbst genutzte oder vermietete Wohnung ist ein Wohngrundstueck und wird im Bundesmodell mit der Wohnmesszahl von 0,31 Promille bewertet, nicht mit der hoeheren Nichtwohnmesszahl von 0,34 Promille.
Schritt 4: Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen
Jetzt rechnen Sie die beiden Stufen nach. Im Bundesmodell gilt: Grundsteuerwert mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz ergibt den Jahresbetrag.
| Schritt | Rechnung | Beispiel |
|---|---|---|
| Messbetrag | Wert x 0,31 Promille | 180.000 Euro x 0,31 Promille = 55,80 Euro |
| Jahresbetrag | Messbetrag x Hebesatz | 55,80 Euro x 535 Prozent = 298,53 Euro |
Setzen Sie Ihre eigenen Werte ein. Den Hebesatz legt Ihre Gemeinde fest; er steht im Bescheid und variiert von Ort zu Ort. Den schnellsten Abgleich liefert der Bescheid-Check, der Messbetrag und Jahresbetrag aus Ihren Angaben nachrechnet und Abweichungen sichtbar macht.
Schritt 5: Bei Fehlern den richtigen Adressaten waehlen
Liegt der Fehler bei Wert, Miteigentumsanteil, Flaeche oder Messbetrag, richten Sie den Einspruch an das Finanzamt, denn das ist der Grundlagenbescheid. Stimmt nur der Jahresbetrag nicht, etwa wegen eines falschen Hebesatzes, ist die Gemeinde zustaendig. Welche Behoerde fuer welchen Fall gilt, klaert der Ratgeber Gegen welchen Bescheid Einspruch einlegen. Beachten Sie die Frist von einem Monat ab Bekanntgabe.
Haeufige Fragen
Wo finde ich den Miteigentumsanteil meiner Eigentumswohnung?
Der Miteigentumsanteil steht im Grundbuch und in der Teilungserklaerung, in der Regel als Bruchzahl. Vergleichen Sie ihn mit der Angabe im Grundsteuerbescheid und pruefen Sie, ob der richtige Anteil auf die Grundstuecksflaeche angewendet wurde.
Warum ist die Grundsteuer fuer meine Wohnung hoeher als erwartet?
Haeufige Ursachen sind ein zu hoher Miteigentumsanteil, eine zu gross angesetzte Wohnflaeche, eine falsche Nutzungsart oder ein hoher Hebesatz der Gemeinde. Pruefen Sie die Angaben Schritt fuer Schritt und rechnen Sie Messbetrag und Jahresbetrag nach.
An wen richte ich den Einspruch bei einer Eigentumswohnung?
Bei Fehlern in Wert, Miteigentumsanteil, Flaeche oder Messbetrag an das Finanzamt. Ist nur der Jahresbetrag oder der Hebesatz falsch, an die Gemeinde. In beiden Faellen gilt die Monatsfrist ab Bekanntgabe des jeweiligen Bescheids.
Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.
Zum Bescheid-CheckPassende Ratgeber
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.