Grundsteuer-Aktenzeichen finden und zuordnen

Aktualisiert am 14.07.2026 · Grundlagen

Auf Ihren Grundsteuer-Unterlagen tauchen mehrere Nummern auf: Steuernummer, Aktenzeichen, Kassenzeichen. Wer Einspruch einlegen oder nachfragen will, braucht das richtige davon. Dieser Ratgeber zeigt, wo Sie das Grundsteuer-Aktenzeichen finden und wie Sie es den einzelnen Bescheiden zuordnen.

Auf den Punkt: Jeder der drei Bescheide hat eine eigene Kennung. Der Grundsteuerwert- und der Grundsteuermessbescheid des Finanzamts tragen ein Aktenzeichen bzw. eine Steuernummer, der Grundsteuerbescheid der Gemeinde ein Kassen- oder Buchungszeichen. Fuer einen Einspruch nennen Sie immer das Aktenzeichen des Bescheids, gegen den er sich richtet.

Welche Nummern auf den Bescheiden stehen

Die Grundsteuer entsteht ueber zwei Behoerden und drei Bescheide. Entsprechend gibt es mehrere Kennungen. Damit Sie sie auseinanderhalten, hilft diese Uebersicht:

DokumentBehoerdetypische Kennung
GrundsteuerwertbescheidFinanzamtAktenzeichen / Steuernummer des Grundstuecks
GrundsteuermessbescheidFinanzamtgleiches Aktenzeichen wie der Wertbescheid
GrundsteuerbescheidGemeinde / StadtKassenzeichen / Buchungszeichen

Das Aktenzeichen des Finanzamts identifiziert Ihr Grundstueck im Bewertungsverfahren. Es steht meist oben rechts auf dem Bescheid, oft mit dem Zusatz Einheitswert-Aktenzeichen oder Aktenzeichen der wirtschaftlichen Einheit. Das Kassenzeichen der Gemeinde brauchen Sie fuer die Zahlung und fuer Rueckfragen zur Hoehe des Jahresbetrags.

Wo Sie das Aktenzeichen konkret finden

  • Auf dem Bescheid oben: Im Briefkopf oder im Adressfeld nennen Finanzamt und Gemeinde ihre Bearbeitungszeichen. Achten Sie auf die Beschriftung Aktenzeichen, Steuernummer oder Kassenzeichen.
  • Im Datenspeicher-Auszug: Zur Grundsteuererklaerung gab es fuer viele Grundstuecke ein Informationsschreiben des Finanzamts mit dem Aktenzeichen der wirtschaftlichen Einheit.
  • Auf dem Kontoauszug: Bei laufenden Zahlungen taucht das Kassenzeichen der Gemeinde als Verwendungszweck auf.
  • In Elster: Wenn Sie die Feststellungserklaerung elektronisch abgegeben haben, ist das Aktenzeichen dort hinterlegt.

Warum die Zuordnung fuer den Einspruch zaehlt

Ein Einspruch muss den Bescheid eindeutig benennen, gegen den er sich richtet. Halten Sie den Grundsteuerwert oder den Messbetrag fuer falsch, richtet sich der Einspruch an das Finanzamt und Sie nennen dessen Aktenzeichen. Geht es nur um einen Rechenfehler beim Jahresbetrag, ist die Gemeinde zustaendig und Sie geben das Kassenzeichen an. Mehr dazu im Ratgeber gegen welchen Bescheid der Einspruch geht und in der Uebersicht der drei Bescheide der Grundsteuer.

Wenn Sie unsicher sind, welche Zahl in Ihrem Bescheid welche Bedeutung hat, hilft der Ratgeber Grundsteuerbescheid verstehen. Und ob die Betraege ueberhaupt zusammenpassen, pruefen Sie in zwei Minuten mit dem Bescheid-Check: Messbetrag mal Hebesatz muss den Jahresbetrag ergeben.

Aktenzeichen notieren und aufbewahren

Bewahren Sie beide Kennungen zusammen mit den Bescheiden auf. Bei jeder Rueckfrage, jedem Einspruch und jeder Zahlung sparen Sie damit Zeit, weil Finanzamt und Gemeinde Ihr Grundstueck sofort zuordnen koennen. Aendert sich der Eigentuemer, bleibt das Aktenzeichen der wirtschaftlichen Einheit in der Regel bestehen.

Haeufige Fragen

Ist die Steuernummer dasselbe wie das Aktenzeichen?

Nicht unbedingt. Beim Grundsteuerwert nutzt das Finanzamt meist ein Aktenzeichen der wirtschaftlichen Einheit. Bei manchen Aemtern steht dort eine Steuernummer. Verwenden Sie die Kennung so, wie sie auf Ihrem Bescheid bezeichnet ist.

Welches Aktenzeichen gehoert in den Einspruch?

Das des Bescheids, den Sie anfechten. Beim Finanzamt ist das das Aktenzeichen des Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheids, bei der Gemeinde das Kassenzeichen des Grundsteuerbescheids.

Ich finde kein Aktenzeichen. Was tun?

Fragen Sie beim Finanzamt oder der Gemeinde unter Angabe von Anschrift und Flurstueck nach. Beide koennen Ihr Grundstueck auch ohne Aktenzeichen zuordnen und nennen es Ihnen dann.

Pruefen Sie Ihren Bescheid in zwei Minuten

Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.

Zum Bescheid-Check

Passende Ratgeber

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.