Die drei Bescheide der Grundsteuer im Ueberblick
Viele Eigentuemer wundern sich, dass sie fuer die Grundsteuer mehrere Briefe bekommen. Tatsaechlich stecken hinter der Grundsteuer drei Bescheide, die in einer festen Reihenfolge aufeinander aufbauen. Wer die drei Bescheide der Grundsteuer kennt, versteht sofort, welcher Brief was regelt und an welchen man sich beim Einspruch halten muss.
Drei Bescheide, zwei Behoerden
Die Grundsteuer entsteht in zwei Schritten und ueber zwei Stellen. Das Finanzamt bewertet das Grundstueck und rechnet den Messbetrag aus. Die Gemeinde wendet ihren Hebesatz an und fordert das Geld ein. Aus diesem Ablauf ergeben sich drei getrennte Bescheide, jeder mit eigenem Inhalt und eigener Einspruchsfrist von einem Monat.
| Bescheid | Behoerde | Inhalt | Rolle |
|---|---|---|---|
| Grundsteuerwertbescheid | Finanzamt | Grundsteuerwert | Grundlagenbescheid |
| Grundsteuermessbescheid | Finanzamt | Grundsteuermessbetrag | Grundlagenbescheid |
| Grundsteuerbescheid | Gemeinde | Jahresbetrag | Folgebescheid |
Bescheid 1: der Grundsteuerwertbescheid
Den Anfang macht der Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts. Er stellt den Grundsteuerwert fest, also die Bewertungsgrundlage. Im Bundesmodell fliessen dafuer unter anderem Bodenrichtwert, Flaeche, Gebaeudeart und Baujahr ein. In den Flaechenmodellen zaehlen vor allem Flaechen. Dieser Bescheid ist die wichtigste Stelle fuer Einsprueche, weil hier die meisten inhaltlichen Angaben festgelegt werden.
Bescheid 2: der Grundsteuermessbescheid
Der zweite Bescheid kommt ebenfalls vom Finanzamt. Er multipliziert den Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl und nennt den Grundsteuermessbetrag. Im Bundesmodell betraegt die Messzahl 0,31 Promille fuer Wohnen und 0,34 Promille fuer Nichtwohnen. Beispiel: 180.000 Euro Wert mal 0,31 Promille ergeben 55,80 Euro Messbetrag. Dieser Messbetrag ist die einzige Groesse, die an die Gemeinde weitergereicht wird.
Bescheid 3: der Grundsteuerbescheid der Gemeinde
Den dritten Bescheid erhalten Sie von der Stadt oder Gemeinde. Er multipliziert den Messbetrag mit dem oertlichen Hebesatz und ergibt den Jahresbetrag, den Sie tatsaechlich zahlen. Bei einem Messbetrag von 55,80 Euro und einem Hebesatz von 535 Prozent ergeben sich 298,53 Euro im Jahr. Der Hebesatz variiert von Gemeinde zu Gemeinde, eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es nicht.
Das Bindungsprinzip: warum die Reihenfolge zaehlt
Die drei Bescheide sind nicht gleichrangig. Wert- und Messbescheid sind Grundlagenbescheide, der Gemeindebescheid ist ein Folgebescheid. Der Folgebescheid uebernimmt den Messbetrag, ohne ihn erneut zu pruefen. Daraus folgt eine klare Regel fuer den Einspruch:
- Wert, Flaeche oder Gebaeudeart falsch: Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid beim Finanzamt.
- Messbetrag falsch berechnet: Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt.
- Hebesatz oder Schlussrechnung falsch: Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid bei der Gemeinde.
Welcher Brief fuer welchen Fehler zustaendig ist, klaert der Ratgeber Gegen welchen Bescheid Einspruch einlegen noch genauer. Ob Mess- und Jahresbetrag rechnerisch stimmen, sehen Sie mit dem Bescheid-Check.
Wie die drei Bescheide zeitlich eintreffen
Die drei Bescheide kommen nicht zwingend gleichzeitig. Haeufig versendet das Finanzamt den Grundsteuerwert- und den Grundsteuermessbescheid zusammen in einem Umschlag, manchmal sogar in einem einzigen Schreiben mit zwei Abschnitten. Der Grundsteuerbescheid der Gemeinde folgt spaeter, oft erst Wochen oder Monate danach, weil die Gemeinde auf die Meldung des Messbetrags warten muss. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern: Jeder Bescheid hat seine eigene Bekanntgabe und damit seine eigene Monatsfrist. Heften Sie alle drei Schreiben zusammen ab, denn fuer eine spaetere Pruefung oder einen Einspruch brauchen Sie die Angaben aus allen Stufen.
Warum drei Bescheide statt einem
Die Aufteilung hat einen praktischen Grund. Bewertung und Steuererhebung liegen in Deutschland bei verschiedenen Stellen. Das Finanzamt sorgt fuer eine einheitliche Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben, die Gemeinde entscheidet ueber die Hoehe ueber ihren Hebesatz. So bleibt die Bewertung unabhaengig von der kommunalen Finanzlage, und der Hebesatz kann sich aendern, ohne dass das ganze Grundstueck neu bewertet werden muss. Fuer Sie als Eigentuemer bedeutet das vor allem: drei Dokumente, die Sie auseinanderhalten muessen, und drei Fristen, die Sie im Blick behalten sollten.
Haeufige Fragen
Bekomme ich immer alle drei Bescheide?
In der Regel ja, allerdings manchmal in einem gemeinsamen Schreiben oder zeitlich versetzt. Wert- und Messbescheid kommen oft zusammen vom Finanzamt. Der Gemeindebescheid folgt spaeter. Pruefen Sie jeden Brief einzeln, da jeder eine eigene Frist hat.
Welcher Bescheid ist fuer einen Einspruch der wichtigste?
Meist der Grundsteuerwertbescheid, denn dort werden die meisten inhaltlichen Angaben festgelegt. Wird er korrigiert, passen sich Mess- und Gemeindebescheid automatisch an.
Was bedeutet Grundlagenbescheid und Folgebescheid?
Ein Grundlagenbescheid (Wert, Messbetrag) bindet die nachfolgenden Bescheide. Der Folgebescheid (Jahresbetrag der Gemeinde) muss diese Vorgaben uebernehmen und darf sie nicht selbst aendern.
Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.
Zum Bescheid-CheckPassende Ratgeber
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.