Grundsteuerbescheid verloren: Zweitschrift holen
Der Ordner ist da, der Bescheid nicht: Viele Eigentuemer merken erst beim Nachrechnen oder beim Verkauf, dass die Post vom Finanzamt oder von der Gemeinde fehlt. Einen Grundsteuerbescheid anfordern koennen Sie in diesem Fall formlos, allerdings nicht an einer einzigen Stelle. Seit der Reform entstehen drei Dokumente bei zwei Behoerden, und jede Behoerde gibt nur ihr eigenes Schreiben erneut heraus.
Warum der Bescheid ueberhaupt fehlt
Die haeufigsten Gruende sind banal und trotzdem aergerlich: Der Umschlag wurde beim Umzug nicht mitgenommen, die Unterlagen liegen beim verstorbenen Voreigentuemer, der Verwalter hat nur die Abrechnung weitergegeben, oder das Schreiben wurde als Werbung entsorgt. Dazu kommt ein Reform-Effekt: Zwischen der Feststellung des Grundsteuerwerts und dem ersten Zahlungsbescheid der Gemeinde lagen oft Monate. Wer den ersten Umschlag abgeheftet hat, hat den zweiten deshalb nicht zwingend im selben Ordner.
Fuer die Anforderung ist entscheidend, welches der drei Dokumente Sie brauchen. Die Unterschiede erklaert der Ratgeber zu Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuerbescheid im Detail.
Grundsteuerbescheid anfordern: wer welches Dokument herausgibt
Schreiben Sie die Stelle an, die den Bescheid erlassen hat. Das Finanzamt kann keine Zweitschrift des kommunalen Zahlungsbescheids ausstellen und die Gemeinde keine des Messbescheids.
| Dokument | Zustaendig | Inhalt |
|---|---|---|
| Grundsteuerwertbescheid | Finanzamt (Lage des Grundstuecks) | Bewertungsdaten und festgestellter Grundsteuerwert |
| Grundsteuermessbescheid | Finanzamt | Messbetrag aus Wert mal Steuermesszahl |
| Grundsteuerbescheid | Gemeinde oder Stadtkasse | Jahresbetrag aus Messbetrag mal Hebesatz, Faelligkeiten |
In vielen Kommunen laeuft die Anfrage ueber das Buergerbuero, die Steuerabteilung oder ein Kontaktformular auf der Website. Ob fuer eine Zweitschrift eine Gebuehr anfaellt, regelt jede Gemeinde selbst; fragen Sie das gleich mit ab. Beim Finanzamt ist die erneute Uebersendung eines Bescheids an den Beteiligten ueblicherweise Teil der normalen Bearbeitung.
Diese Angaben sollten in der Anfrage stehen
- Vollstaendiger Name und Anschrift der Eigentuemerin oder des Eigentuemers, bei mehreren Beteiligten alle Namen.
- Lage des Grundstuecks mit Strasse, Hausnummer und Ort, moeglichst mit Gemarkung und Flurstueck.
- Das Aktenzeichen des Finanzamts oder das Kassenzeichen der Gemeinde, falls es auf einer alten Zahlungsaufforderung, im Kontoauszug oder im Kaufvertrag auftaucht.
- Das gewuenschte Jahr, zum Beispiel der Bescheid ab 2025 oder ein spaeterer Aenderungsbescheid.
- Ein Hinweis, ob Sie die Zweitschrift per Post oder als Datei brauchen.
Sind Sie nicht selbst im Bescheid genannt, etwa als Erbe oder Kaeufer, legen Sie den Nachweis bei. Ohne Berechtigung darf die Behoerde die Daten nicht herausgeben.
Was die Zweitschrift an Fristen nicht aendert
Die Einspruchsfrist betraegt einen Monat ab Bekanntgabe und laeuft fuer jeden Bescheid getrennt. Massgeblich ist die Bekanntgabe des urspruenglichen Bescheids, nicht das Datum der Kopie. Wer ein Jahr spaeter eine Zweitschrift anfordert, erhaelt damit also keine neue Frist. Was dann noch geht, beschreibt der Beitrag zur Einspruchsfrist: Bei offenbaren Schreib- oder Rechenfehlern und bei falschen tatsaechlichen Angaben bleiben Aenderungs- und Fortschreibungsantraege moeglich, auch wenn der Bescheid bestandskraeftig ist.
Wenn der Bescheid nie angekommen ist
Etwas anderes gilt, wenn Sie den Bescheid nie erhalten haben, zum Beispiel weil er an eine alte Adresse ging. Dann ist strittig, ob er ueberhaupt wirksam bekannt gegeben wurde. Schildern Sie den Sachverhalt in der Anfrage sachlich und bitten Sie um Mitteilung des Bekanntgabedatums. Zahlen Sie faellige Betraege zunaechst weiter oder klaeren Sie die Zahlung ab, denn ein Streit ueber die Bekanntgabe stoppt die Faelligkeit nicht automatisch.
Mit der Zweitschrift sofort nachrechnen
Sobald das Dokument vorliegt, lohnt der Abgleich der Zahlen. Der Weg ist immer derselbe: Grundsteuerwert mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz der Gemeinde ergibt den Jahresbetrag. Im Bundesmodell gelten 0,31 Promille fuer Wohnen und 0,34 Promille fuer Nichtwohngrundstuecke. Ein Beispiel: 180.000 Euro mal 0,31 Promille sind 55,80 Euro Messbetrag, bei einem Hebesatz von 535 Prozent also 298,53 Euro im Jahr. Genau diese beiden Schritte rechnet der Bescheid-Check nach, und die Anleitung zum Pruefen zeigt, welche Angaben im Bescheid besonders fehleranfaellig sind.
Haeufige Fragen
Kann ich den Grundsteuerbescheid online anfordern?
Viele Gemeinden bieten ein Kontakt- oder Serviceportal an, ueber das Sie eine Zweitschrift anfordern koennen. Eine formlose E-Mail mit Kassenzeichen und Adresse reicht meist ebenfalls. Fuer die Bescheide des Finanzamts fuehrt der Weg ueber das zustaendige Finanzamt, in manchen Laendern zusaetzlich ueber das Elster-Postfach, wenn die Erklaerung dort eingereicht wurde.
Was kostet eine Zweitschrift?
Das haengt von der Gemeinde ab. Manche stellen die Kopie kostenfrei aus, andere erheben eine Verwaltungsgebuehr. Fragen Sie in der Anfrage danach, dann gibt es keine Ueberraschung.
Reicht die Zweitschrift als Nachweis beim Verkauf?
Fuer die Unterlagen eines Verkaufs oder einer Finanzierung ist die Zweitschrift in der Regel ausreichend, weil sie denselben Inhalt wie das Original traegt. Braucht die Gegenseite ausdruecklich eine amtliche Bescheinigung, fragen Sie die ausstellende Stelle direkt danach.
Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.
Zum Bescheid-CheckPassende Ratgeber
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.