Grundsteuerbescheid kommt nicht: was tun
Nachbarn berichten von ihrem neuen Grundsteuerbescheid, bei Ihnen ist aber noch nichts angekommen? Wer den grundsteuerbescheid nicht erhalten hat, fragt sich schnell, ob etwas schiefgelaufen ist. Meist gibt es eine harmlose Erklaerung, doch in einigen Faellen sollten Sie aktiv nachhaken, damit Ihnen keine Frist oder Korrekturmoeglichkeit verloren geht.
Warum mehrere Bescheide nacheinander kommen
Die Grundsteuer entsteht in zwei Schritten bei zwei Behoerden. Zuerst stellt das Finanzamt den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid zu. Erst danach erlaesst die Gemeinde den eigentlichen Grundsteuerbescheid mit dem Jahresbetrag. Zwischen den Bescheiden koennen Wochen oder Monate liegen.
Wenn Sie also bereits Post vom Finanzamt haben, der Bescheid der Gemeinde aber fehlt, ist das in der Regel normal. Die Gemeinde wartet auf den Messbetrag, bevor sie rechnen und versenden kann. Wie die drei Dokumente zusammenhaengen, erklaert der Beitrag Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuerbescheid.
Erste Pruefschritte, wenn nichts ankommt
- Pruefen Sie Ihre Unterlagen: Liegt vielleicht schon ein Bescheid vor, den Sie uebersehen haben?
- Schauen Sie in Ihr Elster-Postfach. Wer die Erklaerung elektronisch abgegeben hat, bekommt Bescheide oft digital statt per Post.
- Pruefen Sie, ob Ihre Adresse beim Finanzamt und bei der Gemeinde aktuell ist, vor allem nach einem Umzug.
- Fragen Sie Mitbewohner oder Hausverwaltung, ob Post fuer Sie angenommen wurde.
Haeufig klaert sich die Lage schon mit diesen Schritten. Bleibt der Bescheid verschwunden, ist ein gezieltes Nachhaken sinnvoll.
Wann Sie aktiv nachhaken sollten
Werden Sie aufmerksam, wenn die Grundsteuer faellig wird, Sie aber keinen Bescheid haben, oder wenn rundum bereits alle ihren Bescheid bekommen haben und nur bei Ihnen nichts da ist. Auch nach einem Umzug oder Eigentuemerwechsel lohnt sich Nachfragen, weil Bescheide an die falsche Adresse gehen koennen.
Wenden Sie sich fuer den Wert und den Messbetrag an das Finanzamt, fuer den Jahresbetrag an die Gemeindekasse. Bitten Sie um eine erneute Zustellung oder eine Kopie und notieren Sie sich, mit wem Sie wann gesprochen haben.
Welche Frist gilt ohne Bescheid?
Die einmonatige Einspruchsfrist beginnt erst mit der Bekanntgabe des Bescheids. Solange Ihnen kein Bescheid zugegangen ist, laeuft auch keine Frist gegen Sie. Sie verpassen also nichts, nur weil der Bescheid auf sich warten laesst. Sobald er eintrifft, beginnt die Monatsfrist. Einzelheiten dazu stehen im Beitrag Einspruchsfrist Grundsteuer.
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Finanzamtspost da, Gemeindebescheid fehlt | Abwarten, das ist der normale Ablauf |
| Elster genutzt, kein Brief | Elster-Postfach pruefen |
| Faelligkeit naht, kein Bescheid | Bei der Gemeinde nachfragen |
| Nach Umzug nichts erhalten | Adresse pruefen, Zustellung anfordern |
Bescheid da: erst pruefen, dann zahlen
Sobald der Bescheid eintrifft, sollten Sie ihn nicht ungeprueft zur Seite legen. Gerade nach langer Wartezeit lohnt der Blick auf die Zahlen. Rechnen Sie Messbetrag und Jahresbetrag mit dem Bescheid-Check nach. Stimmt etwas nicht, koennen Sie innerhalb der Monatsfrist Einspruch einlegen.
Haeufige Fragen
Ist es schlimm, wenn der Grundsteuerbescheid nicht kommt?
In der Regel nicht. Die Bescheide kommen zeitversetzt, und der Gemeindebescheid trifft zuletzt ein. Solange kein Bescheid zugegangen ist, laeuft keine Frist gegen Sie. Bei langer Verzoegerung oder naher Faelligkeit sollten Sie aber nachfragen.
An wen wende ich mich, wenn der Bescheid fehlt?
Fuer Grundsteuerwert und Messbetrag an das Finanzamt, fuer den Jahresbetrag an die Gemeinde- oder Stadtkasse. Bitten Sie um erneute Zustellung und halten Sie Ihr Aktenzeichen bereit.
Muss ich Grundsteuer zahlen, wenn ich keinen Bescheid habe?
Eine Zahlungspflicht entsteht erst mit einem wirksamen Bescheid. Bekommen Sie keinen, aber bemerken eine Faelligkeit, klaeren Sie das mit der Gemeinde, damit kein Saeumniszuschlag aus einem moeglicherweise doch zugestellten Bescheid entsteht.
Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.
Zum Bescheid-CheckPassende Ratgeber
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.