Grundsteuer-Hebesatz der Gemeinde herausfinden
Wer seinen Grundsteuerbescheid nachrechnen will, braucht neben dem Messbetrag vom Finanzamt vor allem eine Zahl: den Hebesatz der eigenen Gemeinde. Wie Sie den Grundsteuer-Hebesatz herausfinden, der fuer Ihr Grundstueck tatsaechlich gilt, und woran Sie erkennen, dass es der richtige Wert fuer das richtige Jahr ist, zeigt dieser Ratgeber.
Warum der Hebesatz fuer die Pruefung entscheidend ist
Die Grundsteuer entsteht in zwei Schritten. Zuerst setzt das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag fest. Danach rechnet die Gemeinde: Jahresbetrag = Messbetrag x Hebesatz. Der Hebesatz ist also der zweite, rein kommunale Faktor. Jede Gemeinde legt ihn selbst fest, deshalb gibt es keinen bundesweit einheitlichen Wert, und er kann sich von Jahr zu Jahr aendern.
Fuer die Pruefung heisst das: Stimmt der Messbetrag, der Jahresbetrag aber nicht, liegt der Fehler meist beim Hebesatz oder bei der Rechnung der Gemeinde. Ohne den richtigen Hebesatz koennen Sie diesen Schritt nicht sauber nachvollziehen. Die Grundlagen dazu erklaert der Ratgeber Hebesatz der Grundsteuer erklaert.
Grundsteuer-Hebesatz herausfinden: die vier Quellen
Es gibt mehrere Wege, an den Hebesatz zu kommen. Sie unterscheiden sich darin, wie verbindlich und wie aktuell die Angabe ist.
| Quelle | Was Sie dort finden | Verbindlichkeit |
|---|---|---|
| Grundsteuerbescheid der Gemeinde | Hebesatz, Messbetrag und Jahresbetrag fuer Ihr Grundstueck | Fuer Ihren Fall massgeblich |
| Haushaltssatzung bzw. Hebesatzsatzung | Beschlossene Hebesaetze der Gemeinde fuer das Haushaltsjahr | Rechtsgrundlage der Festsetzung |
| Amtsblatt und Internetseite der Gemeinde | Oeffentliche Bekanntmachung der Satzung | Hoch, wenn die Fassung aktuell ist |
| Steueramt oder Kaemmerei | Auskunft zum aktuellen Hebesatz und zu Aenderungen | Verbindliche Auskunft der zustaendigen Stelle |
Uebersichten von Statistikaemtern oder privaten Webseiten sind fuer einen ersten Vergleich hilfreich. Fuer die Pruefung Ihres Bescheids sollten Sie sich aber auf die Angabe der Gemeinde selbst stuetzen, denn Sammellisten koennen veraltet sein.
Wo der Hebesatz im Bescheid steht
Im Grundsteuerbescheid der Gemeinde ist die Berechnung meist in einer kleinen Tabelle oder einem Berechnungsabschnitt aufgefuehrt. Typische Angaben sind der Messbetrag aus dem Bescheid des Finanzamts, der Hebesatz in Prozent und der daraus berechnete Jahresbetrag, oft zusaetzlich aufgeteilt in Quartalsbetraege. Achten Sie darauf, ob die Angabe fuer Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) oder Grundsteuer B (uebrige Grundstuecke) gilt. Fuer Wohnhaeuser und Eigentumswohnungen ist in aller Regel die Grundsteuer B massgeblich.
Steht der Hebesatz nicht ausdruecklich im Bescheid, koennen Sie ihn aus den beiden anderen Werten zurueckrechnen: Hebesatz = Jahresbetrag / Messbetrag x 100. Beispiel: Ein Messbetrag von 55,80 Euro und ein Jahresbetrag von 298,53 Euro ergeben einen Hebesatz von 535 Prozent.
Haushaltssatzung und Hebesatzsatzung finden
Die Hebesaetze werden vom Gemeinderat oder Stadtrat beschlossen, entweder in der jaehrlichen Haushaltssatzung oder in einer eigenen Hebesatzsatzung. Diese Satzungen werden oeffentlich bekannt gemacht. So gehen Sie vor:
- Auf der Internetseite der Gemeinde nach "Hebesatz", "Hebesatzsatzung", "Haushaltssatzung" oder "Realsteuern" suchen.
- Im Ortsrecht oder Satzungsverzeichnis der Gemeinde nachsehen, falls vorhanden.
- Im Amtsblatt des betreffenden Jahres die Bekanntmachung der Satzung suchen.
- Auf das Haushaltsjahr achten: Massgeblich ist die Fassung fuer das Jahr, fuer das der Bescheid gilt.
Wichtig ist der Ortsbezug. Entscheidend ist die Gemeinde, in der das Grundstueck liegt, nicht Ihr Wohnort. Bei Eingemeindungen oder aehnlichen Ortsnamen lohnt ein zweiter Blick.
Hebesatz pruefen und mit dem Bescheid abgleichen
Haben Sie den Hebesatz gefunden, vergleichen Sie ihn mit dem Bescheid. Stimmen beide ueberein und passt die Rechnung Messbetrag x Hebesatz, ist der Jahresbetrag rechnerisch in Ordnung. Den Abgleich koennen Sie im Bescheid-Check erledigen: Messbetrag und Hebesatz eingeben, das Ergebnis mit dem festgesetzten Jahresbetrag vergleichen.
Weicht der Hebesatz im Bescheid von der gueltigen Satzung ab oder ist der Jahresbetrag falsch gerechnet, richtet sich ein Einspruch an die Gemeinde, denn nur sie hat diesen Schritt festgesetzt. Die Einspruchsfrist betraegt einen Monat ab Bekanntgabe. Ein hoher Hebesatz allein ist dagegen kein Fehler, solange er ordnungsgemaess beschlossen wurde. Welcher Bescheid bei welchem Problem der richtige Adressat ist, klaert der Ratgeber Gegen welchen Bescheid Einspruch.
Besonderheiten je nach Bundesland
Die Formel Messbetrag x Hebesatz gilt in allen Bundeslaendern. Unterschiedlich ist der Weg zum Messbetrag, etwa beim Bundesmodell, beim Flaechenmodell in Bayern oder beim Bodenwertmodell in Baden-Wuerttemberg. Einige Laender veroeffentlichen zusaetzlich Informationen zu den Hebesaetzen ihrer Gemeinden. Hinweise zum eigenen Land finden Sie in der Bundeslaender-Uebersicht.
Haeufige Fragen
Wo finde ich den Hebesatz meiner Gemeinde fuer die Grundsteuer?
Am schnellsten im Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Die Rechtsgrundlage ist die Haushaltssatzung oder Hebesatzsatzung, die ueber Amtsblatt oder Internetseite der Gemeinde veroeffentlicht wird. Verbindliche Auskunft gibt das Steueramt.
Kann ich den Hebesatz aus meinem Bescheid berechnen?
Ja. Teilen Sie den Jahresbetrag durch den Messbetrag und multiplizieren Sie mit 100. Das Ergebnis ist der angewendete Hebesatz in Prozent.
Kann ich gegen einen hohen Hebesatz Einspruch einlegen?
Nur mit Aussicht auf Erfolg, wenn ein konkreter Fehler vorliegt, etwa ein falsch uebernommener Hebesatz oder eine falsche Rechnung. Die Hoehe eines wirksam beschlossenen Hebesatzes allein ist in der Regel kein Einspruchsgrund.
Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.
Zum Bescheid-CheckPassende Ratgeber
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.