Grundsteuer monatlich oder jaehrlich zahlen?

Aktualisiert am 23.09.2026 · Praxis

Viele Eigentuemer fragen sich nach dem neuen Bescheid: Grundsteuer monatlich oder jaehrlich zahlen, was ist ueberhaupt moeglich? Das Grundsteuergesetz kennt keine Monatsraten. Der Regelfall sind vier Quartalsraten, auf Antrag zahlt man den ganzen Jahresbetrag in einer Summe. Wir zeigen die Zahlweisen, die Faelligkeiten und wo Sie die Angaben im Bescheid finden.

Auf den Punkt: Die Grundsteuer ist gesetzlich vierteljaehrlich faellig, jeweils zu einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag bei der Gemeinde koennen Sie stattdessen den Jahresbetrag am 1. Juli in einer Summe zahlen. Eine monatliche Zahlung ist im Grundsteuergesetz nicht vorgesehen.

Grundsteuer monatlich oder jaehrlich: die gesetzliche Regel

Die Faelligkeit der Grundsteuer regelt Paragraf 28 des Grundsteuergesetzes. Danach wird die Steuer zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags an vier festen Terminen faellig. Diese Quartalszahlung ist der Normalfall, wenn Sie nichts weiter unternehmen. Eine Aufteilung in zwoelf Monatsraten sieht das Gesetz nicht vor, auch wenn manche Eigentuemer das von Miete oder Abschlaegen gewohnt sind.

Wer die Belastung gleichmaessig verteilen moechte, kann sich selbst monatlich einen Betrag zuruecklegen. An die Gemeinde gezahlt wird aber zu den gesetzlichen Terminen.

Die Zahlweisen im Ueberblick

ZahlweiseFaelligkeitVoraussetzung
Vierteljaehrlich (Regelfall)15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. Novemberkeine
Jaehrlich auf Antrag1. JuliAntrag bei der Gemeinde bis 30. September des Vorjahres
Kleinbetrag bis 15 Euro15. Augustnur wenn die Gemeinde das bestimmt
Kleinbetrag bis 30 Euroje zur Haelfte 15. Februar und 15. Augustnur wenn die Gemeinde das bestimmt

Die Kleinbetragsregeln sind eine Kann-Vorschrift. Ob Ihre Gemeinde sie anwendet, sehen Sie an den Faelligkeiten in Ihrem Bescheid.

Jahreszahlung beantragen: so funktioniert es

Der Antrag auf Jahreszahlung geht an die Gemeinde, nicht an das Finanzamt. Denn die Gemeinde setzt ueber den Hebesatz den Jahresbetrag fest und zieht die Steuer ein. Wichtig ist die Frist: Der Antrag muss spaetestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden. Wer ab dem naechsten Jahr jaehrlich zahlen will, sollte also im laufenden Jahr rechtzeitig handeln.

  • Die Jahreszahlung gilt dann auch fuer die Folgejahre, solange Sie sie nicht aendern.
  • Eine Rueckkehr zur Quartalszahlung ist moeglich, der Antrag dafuer muss ebenfalls bis zum 30. September des Vorjahres vorliegen.
  • Viele Gemeinden bieten Formulare oder Online-Antraege an. Die genaue Form regelt die jeweilige Kommune.

Wo die Zahlweise im Bescheid steht

Im Grundsteuerbescheid der Gemeinde finden Sie neben dem Jahresbetrag eine Aufstellung der Faelligkeiten. Dort stehen die einzelnen Termine und die jeweiligen Teilbetraege. Pruefen Sie dabei zwei Dinge: Stimmt die Summe der Raten mit dem Jahresbetrag ueberein, und passt der Jahresbetrag zu Messbetrag und Hebesatz? Der Jahresbetrag ergibt sich immer aus Messbetrag mal Hebesatz. Wie die beiden Groessen zusammenwirken, erklaert unser Ratgeber zum Hebesatz der Grundsteuer.

Ein Beispiel nach dem Bundesmodell: Bei einem Grundsteuerwert von 180.000 Euro und der Messzahl 0,31 Promille fuer Wohnen ergibt sich ein Messbetrag von 55,80 Euro. Bei einem Hebesatz von 535 Prozent betraegt der Jahresbetrag 298,53 Euro. Im Regelfall wird dieser Betrag in vier Viertel aufgeteilt, bei Jahreszahlung in einer Summe zum 1. Juli faellig. Wie die Gemeinde Centbetraege auf die Raten verteilt, steht im Bescheid.

Zahlweise und Einspruch haengen nicht zusammen

Die Wahl der Zahlweise aendert nichts an der Hoehe der Steuer. Wenn Ihnen der Betrag zu hoch vorkommt, hilft nur ein Blick auf die Berechnung. Ein Einspruch hat grundsaetzlich keine aufschiebende Wirkung: Die Raten bleiben faellig, auch wenn Sie Einspruch eingelegt haben. Die Einspruchsfrist betraegt einen Monat ab Bekanntgabe, getrennt fuer jeden Bescheid.

Ob ein Fehler beim Finanzamt (Wert oder Messbetrag) oder bei der Gemeinde (Jahresbetrag) liegt, laesst sich mit dem Bescheid-Check schnell nachrechnen. Mehr zur Zustaendigkeit lesen Sie im Ratgeber Gegen welchen Bescheid Einspruch?.

Haeufige Fragen

Kann man die Grundsteuer monatlich bezahlen?

Nein, eine monatliche Zahlung ist im Grundsteuergesetz nicht vorgesehen. Gesetzlich gilt die Zahlung in vier Quartalsraten, auf Antrag ist eine Jahreszahlung moeglich. Sie koennen sich den Betrag aber selbst monatlich zuruecklegen.

Bis wann muss ich die jaehrliche Zahlung der Grundsteuer beantragen?

Der Antrag muss bis zum 30. September des Vorjahres bei der Gemeinde vorliegen. Danach wird der Jahresbetrag jeweils am 1. Juli faellig.

Muss ich die Grundsteuer trotz Einspruch weiter zahlen?

Ja, grundsaetzlich bleiben die Raten trotz Einspruch faellig. Eine Aussetzung der Zahlung muss gesondert beantragt werden und wird nur in bestimmten Faellen gewaehrt.

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Passende Ratgeber

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.