Grundsteuer C: die Steuer auf Bauland

Aktualisiert am 20.07.2026 · Kontext

Mit der Grundsteuerreform haben Gemeinden ein neues Werkzeug erhalten: die Grundsteuer C. Sie ist eine Art Baulandsteuer, mit der eine Gemeinde fuer unbebaute, aber baureife Grundstuecke einen hoeheren Hebesatz festlegen kann. Damit sollen Eigentuemer dazu bewegt werden, Bauland tatsaechlich zu bebauen, statt es ungenutzt zu halten.

Auf den Punkt: Die Grundsteuer C ist ein gesonderter, hoeherer Hebesatz fuer baureife, unbebaute Grundstuecke. Sie ist freiwillig: Jede Gemeinde entscheidet selbst, ob sie die Grundsteuer C einfuehrt. Wer ein normales bebautes Wohngrundstueck besitzt, ist davon nicht betroffen.

Was die Grundsteuer C bezweckt

Die Grundsteuer C richtet sich gegen das Zurueckhalten von Bauland aus Spekulationsgruenden. In Regionen mit Wohnungsknappheit kann es vorkommen, dass baureife Grundstuecke ungenutzt bleiben, weil Eigentuemer auf steigende Preise warten. Mit einem hoeheren Hebesatz fuer solche Flaechen will der Gesetzgeber den Anreiz erhoehen, zu bauen oder zu verkaufen. Die Grundsteuer C ist damit ein stadtentwicklungspolitisches Instrument.

Wen die Grundsteuer C betrifft

Betroffen sind nur unbebaute Grundstuecke, die baureif sind, also nach planungsrechtlichen Vorgaben sofort bebaut werden koennten. Nicht betroffen sind:

  • Bebaute Grundstuecke mit Wohnhaus, Wohnung oder Gewerbe.
  • Grundstuecke, die nicht baureif sind, etwa weil Baurecht fehlt.
  • Land- und forstwirtschaftliche Flaechen, die zur Grundsteuer A gehoeren.

Wie sich die Grundsteuer C von den Arten A und B abgrenzt, lesen Sie unter Grundsteuer A, B und C: die Unterschiede.

Wie die Grundsteuer C berechnet wird

Die Berechnung folgt dem gleichen Zwei-Schritt-Prinzip wie sonst. Der Unterschied liegt allein im Hebesatz:

  • Schritt 1, Finanzamt: Grundsteuerwert mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag.
  • Schritt 2, Gemeinde: Messbetrag mal dem gesonderten Hebesatz der Grundsteuer C ergibt den Jahresbetrag.

Dieser besondere Hebesatz liegt ueber dem normalen Hebesatz der Grundsteuer B. Wie hoch er ausfaellt, legt jede Gemeinde selbst fest und unterscheidet sich von Ort zu Ort. Eine pauschale Zahl gibt es nicht. Massgeblich ist der Satz in Ihrer kommunalen Satzung und in Ihrem Bescheid.

Ist die Grundsteuer C Pflicht?

Nein. Die Grundsteuer C ist fuer Gemeinden freiwillig. Viele Gemeinden machen davon keinen Gebrauch. Eine Gemeinde, die sie einfuehren will, muss die betroffenen Gebiete und den Hebesatz in einer Satzung festlegen. Nur wenn Ihre Gemeinde eine solche Satzung beschlossen hat und Ihr Grundstueck darunter faellt, kann der hoehere Hebesatz fuer Sie gelten.

So pruefen Sie einen Bescheid mit Grundsteuer C

Erhalten Sie fuer ein unbebautes Grundstueck einen Bescheid mit erhoehtem Hebesatz, lohnt eine Kontrolle:

  • Ist Ihr Grundstueck tatsaechlich unbebaut und baureif, oder liegt eine falsche Einstufung vor?
  • Liegt das Grundstueck im Gebiet, das die Satzung der Grundsteuer C umfasst?
  • Wurde der richtige Hebesatz angewendet, und ergibt Messbetrag mal Hebesatz den ausgewiesenen Jahresbetrag?

Den letzten Punkt, die reine Rechnung, koennen Sie im Bescheid-Check nachvollziehen. Geht es um die Einstufung als baureifes Bauland, betrifft das die Bewertung durch das Finanzamt.

Einspruch bei falscher Einstufung

Halten Sie die Anwendung der Grundsteuer C fuer falsch, kommt es auf den Fehler an. Eine falsche Bewertung oder Einstufung des Grundstuecks gehoert zum Finanzamt, ein falsch angewendeter oder berechneter Hebesatz zur Gemeinde. Welcher Weg richtig ist, erklaert Gegen welchen Bescheid Einspruch einlegen?. Die Einspruchsfrist betraegt einen Monat ab Bekanntgabe und gilt fuer jeden Bescheid gesondert.

Haeufige Fragen

Was ist die Grundsteuer C einfach erklaert?

Die Grundsteuer C ist ein hoeherer Hebesatz, den Gemeinden fuer baureife, unbebaute Grundstuecke festlegen koennen. Sie soll Bauland aktivieren und Spekulation entgegenwirken.

Gilt die Grundsteuer C fuer mein Haus?

Nein. Bebaute Wohngrundstuecke unterliegen der Grundsteuer B. Die Grundsteuer C betrifft nur unbebaute, baureife Grundstuecke und auch nur dann, wenn die Gemeinde sie eingefuehrt hat.

Muss jede Gemeinde die Grundsteuer C erheben?

Nein. Die Einfuehrung ist freiwillig und erfordert eine kommunale Satzung. Viele Gemeinden erheben keine Grundsteuer C.

Pruefen Sie Ihren Bescheid in zwei Minuten

Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.

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Passende Ratgeber

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.