Der Grundsteuerbescheid der Gemeinde erklaert
Der Grundsteuerbescheid der Gemeinde ist der Brief, der am Ende den Betrag nennt, den Sie tatsaechlich zahlen. Er ist der dritte und letzte Bescheid in der Kette. Anders als die Finanzamtsbescheide bewertet die Gemeinde nichts neu, sondern fuehrt nur eine einzige Rechnung aus. Das hat grosse Folgen dafuer, was im Gemeindebescheid angreifbar ist und was nicht.
Was die Gemeinde berechnet
Die Gemeinde ist die letzte Station der Grundsteuer. Sie uebernimmt den Grundsteuermessbetrag, den das Finanzamt festgesetzt hat, und multipliziert ihn mit ihrem oertlichen Hebesatz. Das Ergebnis ist der Jahresbetrag. Beispiel: 55,80 Euro Messbetrag mal Hebesatz 535 Prozent ergeben 298,53 Euro im Jahr. Mehr passiert im Gemeindebescheid rechnerisch nicht.
Der Hebesatz ist eine kommunale Groesse und unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Eine bundesweit gueltige Zahl gibt es nicht. Welcher Hebesatz fuer Sie gilt, steht im Bescheid und wird von der Gemeinde per Satzung beschlossen.
Folgebescheid: gebunden an das Finanzamt
Der Gemeindebescheid ist ein Folgebescheid. Er ist an den Grundsteuermessbescheid des Finanzamts gebunden, der ein Grundlagenbescheid ist. Die Gemeinde darf den Messbetrag nicht eigenstaendig pruefen oder aendern. Sie muss ihn so uebernehmen, wie ihn das Finanzamt gemeldet hat.
Daraus folgt die wichtigste Regel fuer den Einspruch: Halten Sie den Wert oder die Flaeche fuer falsch, bringt ein Einspruch bei der Gemeinde nichts. Diese Angaben sind beim Finanzamt festgelegt und nur dort korrigierbar. Die Gemeinde wuerde Sie an das Finanzamt verweisen.
Was im Gemeindebescheid angreifbar ist
| Punkt | Angreifbar bei der Gemeinde? |
|---|---|
| Falscher Hebesatz angesetzt | Ja |
| Messbetrag mal Hebesatz falsch gerechnet | Ja |
| Messbetrag falsch uebernommen | Ja |
| Wert oder Flaeche zu hoch | Nein, nur Finanzamt |
| Falsche Gebaeudeart | Nein, nur Finanzamt |
In der Praxis sind Fehler im Gemeindebescheid selten, weil nur ein einziger Rechenschritt enthalten ist. Trotzdem lohnt sich die Probe: Rechnen Sie Messbetrag mal Hebesatz nach. Mit dem Bescheid-Check sehen Sie sofort, ob der Jahresbetrag zum Messbetrag und Hebesatz passt.
So pruefen Sie den Gemeindebescheid
- Vergleichen Sie den im Gemeindebescheid genannten Messbetrag mit dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
- Pruefen Sie den angesetzten Hebesatz. Er sollte der aktuellen Satzung Ihrer Gemeinde entsprechen.
- Rechnen Sie Messbetrag mal Hebesatz und vergleichen Sie das Ergebnis mit dem ausgewiesenen Jahresbetrag.
- Pruefen Sie auch Zahlungstermine und Faelligkeit, die im Bescheid stehen.
Einspruch bei der Gemeinde
Liegt ein Fehler im Hebesatz oder in der Schlussrechnung, legen Sie Einspruch bei der Gemeinde ein. Die Frist betraegt einen Monat ab Bekanntgabe und laeuft getrennt von den Finanzamtsbescheiden. Liegt die Ursache dagegen im Wert, richten Sie sich ans Finanzamt. Welche Stelle wofuer zustaendig ist, erklaert der Ratgeber Gegen welchen Bescheid Einspruch einlegen.
Warum Fehler im Gemeindebescheid selten sind
Der Gemeindebescheid enthaelt nur einen einzigen Rechenschritt, und dieser laeuft heute fast immer automatisiert ab. Die Gemeinde bekommt den Messbetrag elektronisch vom Finanzamt gemeldet und multipliziert ihn maschinell mit dem hinterlegten Hebesatz. Echte Rechenfehler sind dadurch die Ausnahme. Wenn Eigentuemer ihre Grundsteuer dennoch fuer zu hoch halten, liegt die Ursache fast immer eine Stufe hoeher, naemlich in einem zu hohen Grundsteuerwert oder einer falschen Flaeche. Genau deshalb fuehrt der Weg bei einem inhaltlichen Einspruch meist zum Finanzamt und nicht zur Gemeinde. Der Gemeindebescheid bleibt aber der Brief, den Sie zum Zahlen brauchen, und der Ihnen die Faelligkeitstermine nennt.
Haeufige Fragen
Kann ich gegen den Hebesatz der Gemeinde Einspruch einlegen?
Gegen die Hoehe des Hebesatzes als Satzungsbeschluss koennen Sie kaum vorgehen. Angreifbar ist nur, ob die Gemeinde den richtigen Hebesatz korrekt auf Ihren Messbetrag angewendet hat.
Warum kommt der Gemeindebescheid spaeter als die Finanzamtsbescheide?
Weil die Gemeinde erst rechnen kann, wenn ihr das Finanzamt den Messbetrag gemeldet hat. Der Gemeindebescheid steht am Ende der Kette und setzt die beiden Grundlagenbescheide voraus.
Ich finde die Grundsteuer zu hoch, was tun?
Pruefen Sie zuerst, ob die Ursache der Wert (Finanzamt) oder die Endrechnung (Gemeinde) ist. Meist liegt sie im Wert. Dann ist der Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts der richtige Ansatzpunkt, nicht der Gemeindebescheid.
Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.
Zum Bescheid-CheckPassende Ratgeber
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.