Nutzungsart Wohnen oder Gewerbe in der Grundsteuer
Ob ein Grundstueck als Wohngrundstueck oder als Nichtwohngrundstueck gilt, klingt nach einer Formalie, hat aber direkte Folgen fuer den Steuerbetrag. Die Nutzungsart entscheidet im Bundesmodell ueber die Steuermesszahl und damit darueber, wie hoch Ihr Grundsteuermessbetrag ausfaellt.
Warum die Nutzungsart so wichtig ist
Im Bundesmodell wird der Grundsteuerwert mit einer Steuermesszahl multipliziert. Diese Messzahl haengt davon ab, ob es sich um ein Wohngrundstueck oder ein Nichtwohngrundstueck handelt. Wohnen wird mit der niedrigeren Messzahl von 0,31 Promille belastet, Nichtwohnen liegt mit 0,34 Promille darueber. Wird Ihr Wohnhaus faelschlich als Nichtwohngrundstueck eingestuft, zahlen Sie unter Umstaenden mehr als noetig.
Wohngrundstueck oder Nichtwohngrundstueck
Vereinfacht gilt: Ueberwiegt die Wohnnutzung, ist es ein Wohngrundstueck. Dazu zaehlen Einfamilienhaeuser, Zweifamilienhaeuser, Mietwohngrundstuecke und Wohnungseigentum. Ueberwiegt die gewerbliche oder sonstige Nutzung, liegt ein Nichtwohngrundstueck vor, etwa ein reines Buero- oder Ladengebaeude. Massgeblich ist das Verhaeltnis der Flaechen, nicht der Name auf dem Klingelschild.
- Wohngrundstueck: Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstueck, Wohnungseigentum.
- Nichtwohngrundstueck: Geschaeftsgrundstueck, gemischt genutztes Grundstueck mit Gewerbeschwerpunkt, Teileigentum, sonstige bebaute Grundstuecke.
Die Steuermesszahlen nach Nutzungsart
| Nutzungsart | Steuermesszahl im Bundesmodell |
|---|---|
| Wohnen | 0,31 Promille |
| Nichtwohnen | 0,34 Promille |
| Sozialer Wohnungsbau / Denkmal | 25 Prozent Abschlag auf die Messzahl |
Sachsen und das Saarland nutzen zwar die Bewertung des Bundesmodells, haben aber eigene Messzahlen festgelegt: Sachsen 0,36 und 0,72 Promille, das Saarland 0,34 und 0,64 Promille. In den reinen Flaechenmodellen wie Bayern wirkt die Wohnnutzung anders, naemlich ueber eine Ermaessigung der Messzahl auf 70 Prozent fuer die Wohnflaeche.
Gemischte Nutzung: Wohnen und Gewerbe zugleich
Schwierig wird es, wenn ein Gebaeude sowohl Wohnungen als auch Gewerbeflaechen enthaelt, etwa ein Wohnhaus mit Laden im Erdgeschoss. Dann kommt es auf den Anteil der jeweiligen Flaeche an. Ueberwiegt die Wohnflaeche deutlich, kann es als Wohngrundstueck gelten. Im Grenzbereich lohnt ein genauer Blick auf die im Bescheid angesetzten Flaechen, denn hier entscheidet sich die Messzahl. Schon eine kleine Verschiebung zwischen Wohn- und Gewerbeflaeche kann darueber entscheiden, ob die niedrigere oder die hoehere Messzahl angewendet wird, und damit den Messbetrag sichtbar veraendern. Pruefen Sie deshalb, ob die Aufteilung im Bescheid Ihrer tatsaechlichen Nutzung entspricht.
So pruefen Sie die Nutzungsart im Bescheid
Im Grundsteuerwertbescheid ist die Grundstuecksart oder Nutzung ausgewiesen. Gehen Sie schrittweise vor:
- Suchen Sie die Angabe zur Grundstuecksart oder Gebaeudeart im Bescheid.
- Vergleichen Sie sie mit der tatsaechlichen Nutzung Ihres Objekts.
- Pruefen Sie bei gemischter Nutzung, ob die Wohn- und Gewerbeflaechen korrekt aufgeteilt sind.
- Kontrollieren Sie, ob die daraus folgende Steuermesszahl im Bescheid stimmig ist.
Stimmt die Einstufung nicht, ist das ein Fehler im Grundlagenbescheid des Finanzamts. Den Messbetrag und Jahresbetrag koennen Sie im Bescheid-Check nachrechnen, und wie eine falsche Einstufung der Gebaeudeart wirkt, zeigt der Beitrag Grundsteuermessbetrag einfach erklaert.
Was tun bei falscher Einstufung
Ist die Nutzungsart falsch erfasst, richtet sich der Einspruch an das Finanzamt, weil die Messzahl im Grundsteuermessbescheid festgesetzt wird. Die Gemeinde ist daran gebunden. Wie Sie den richtigen Adressaten finden und den Einspruch aufbauen, erklaert Grundsteuer-Einspruch einlegen: so geht es richtig. Achten Sie auf die Einspruchsfrist von einem Monat ab Bekanntgabe.
Haeufige Fragen
Welche Steuermesszahl gilt fuer mein Wohnhaus?
Fuer Wohngrundstuecke gilt im Bundesmodell 0,31 Promille, fuer Nichtwohngrundstuecke 0,34 Promille. Sachsen und das Saarland haben eigene Werte festgelegt.
Wie wird ein Haus mit Laden eingestuft?
Es kommt auf den Anteil der Flaechen an. Ueberwiegt die Wohnflaeche, kann es als Wohngrundstueck gelten, ueberwiegt die Gewerbeflaeche, als Nichtwohngrundstueck. Pruefen Sie die im Bescheid angesetzten Flaechen.
An wen richte ich den Einspruch bei falscher Nutzungsart?
An das Finanzamt, denn die Nutzungsart und die Steuermesszahl gehoeren zum Grundlagenbescheid. Die Gemeinde uebernimmt den Messbetrag und ist daran gebunden.
Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.
Zum Bescheid-CheckPassende Ratgeber
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.