Grundsteuer-Mahnung erhalten: richtig reagieren

Aktualisiert am 07.08.2026 · Praxis

Ein Schreiben der Gemeinde mit dem Wort Mahnung wirkt bedrohlicher als der Bescheid selbst. Wer eine Grundsteuer-Mahnung erhaelt, hat meist nur eine Rate uebersehen oder eine Lastschrift ist geplatzt. Wichtig ist jetzt die Reihenfolge: erst zahlen oder klaeren, dann pruefen, ob der Bescheid ueberhaupt stimmt.

Auf den Punkt: Eine Mahnung betrifft die Zahlung, nicht die Richtigkeit des Bescheids. Begleichen Sie den offenen Betrag zuegig oder klaeren Sie ihn mit der Gemeindekasse, denn Saeumniszuschlaege laufen unabhaengig davon weiter, ob Sie den Bescheid fuer falsch halten. Inhaltliche Fehler klaeren Sie parallel ueber einen Einspruch, aber nur innerhalb der Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des jeweiligen Bescheids.

Was eine Grundsteuer-Mahnung bedeutet

Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben und in der Regel in mehreren Raten ueber das Jahr faellig. Zahlt jemand eine Rate nicht rechtzeitig, folgt zunaechst eine Mahnung oder Zahlungserinnerung. Sie ist noch keine Vollstreckung, sondern die Aufforderung, einen bereits faelligen Betrag nachzuzahlen. Bleibt auch darauf eine Zahlung aus, kann die Gemeinde das Verfahren an die Vollstreckungsstelle abgeben.

Typische Ursachen sind harmlos und schnell erklaert:

  • Eine Lastschrift ist mangels Deckung oder wegen einer alten Bankverbindung zurueckgegangen.
  • Nach einem Eigentuemerwechsel wurde noch an den frueheren Zahlungsplan gedacht.
  • Der neue Jahresbetrag ab 2025 ist gestiegen, der Dauerauftrag lief aber unveraendert weiter.
  • Der Bescheid ging an eine veraltete Anschrift und wurde nie gelesen.

Die ersten Schritte nach der Mahnung

Gehen Sie geordnet vor, statt sofort zu widersprechen:

  • Pruefen Sie, welcher Zeitraum und welche Rate offen sind. Das steht im Mahnschreiben.
  • Gleichen Sie Ihre Kontoauszuege ab. Oft fehlt genau eine Rate.
  • Zahlen Sie den offenen Betrag unter Angabe des Kassenzeichens, damit die Zahlung zugeordnet wird.
  • Passen Sie einen Dauerauftrag an den aktuellen Jahresbetrag an oder erteilen Sie ein SEPA-Mandat.
  • Rufen Sie bei Unklarheiten die Gemeindekasse an. Zustaendig ist die Kommune, nicht das Finanzamt.

Saeumniszuschlag und Vollstreckung

Wird eine faellige Steuer nicht rechtzeitig gezahlt, entstehen Saeumniszuschlaege. Sie laufen automatisch, ohne dass die Gemeinde sie gesondert festsetzen muss, und werden fuer jeden angefangenen Monat der Saeumnis berechnet. Dazu koennen Mahngebuehren nach der jeweiligen kommunalen Satzung kommen. Wie hoch diese Nebenkosten ausfallen, unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Reagiert der Eigentuemer weiterhin nicht, sind Vollstreckungsmassnahmen moeglich, etwa eine Kontopfaendung. Je frueher Sie zahlen oder eine Vereinbarung treffen, desto geringer bleibt der Aufschlag.

Mahnung trotz laufendem Einspruch

Viele wundern sich: Sie haben Einspruch eingelegt und bekommen trotzdem eine Mahnung. Das ist rechtlich folgerichtig, denn ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen, bis die Behoerde die Vollziehung aussetzt. Wer nicht zahlen will, solange der Streit laeuft, muss die Aussetzung der Vollziehung ausdruecklich beantragen. Ohne diesen Antrag entstehen Saeumniszuschlaege auch dann, wenn der Einspruch spaeter Erfolg hat.

AnliegenRichtige Stelle
Offene Rate, Mahnung, Ratenzahlung, StundungGemeindekasse
Falscher Hebesatz oder falscher JahresbetragGemeinde
Falscher Grundsteuerwert oder MessbetragFinanzamt

Welcher Bescheid fuer welchen Fehler zustaendig ist, erklaert der Beitrag Gegen welchen Bescheid Einspruch einlegen.

Stundung und Ratenzahlung bei Engpaessen

Wenn der Betrag momentan nicht aufzubringen ist, ist Schweigen die schlechteste Loesung. Gemeinden koennen eine Stundung oder eine Ratenzahlung gewaehren, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Haerte bedeuten wuerde und der Anspruch nicht gefaehrdet ist. Stellen Sie den Antrag schriftlich, nennen Sie das Kassenzeichen, schlagen Sie konkrete Raten vor und begruenden Sie den Engpass kurz. Ein Anspruch darauf besteht nicht, aber ein sachlicher Antrag wird meist geprueft. Bis zur Entscheidung sollten Sie zumindest den unstrittigen Teil zahlen.

Bescheid pruefen, wenn der Betrag ungewohnt hoch ist

Eine Mahnung ist ein guter Anlass, den zugrunde liegenden Bescheid noch einmal anzusehen. Der Jahresbetrag ergibt sich aus dem Messbetrag mal dem Hebesatz der Gemeinde, der Messbetrag wiederum aus Grundsteuerwert mal Steuermesszahl. Im Bundesmodell liegt die Messzahl bei 0,31 Promille fuer Wohnen und 0,34 Promille fuer Nichtwohnen. Mit dem Bescheid-Check rechnen Sie beide Schritte in wenigen Minuten nach. Wie Sie dabei systematisch vorgehen, zeigt die Anleitung zum Grundsteuerbescheid pruefen.

Beachten Sie dabei: Die Einspruchsfrist von einem Monat laeuft ab Bekanntgabe des jeweiligen Bescheids und wird durch eine spaetere Mahnung nicht neu gestartet. Ist die Frist abgelaufen, bleibt bei offensichtlichen Fehlern nur ein Antrag auf Aenderung fuer die Zukunft. Details dazu im Beitrag zur Einspruchsfrist.

Haeufige Fragen

Muss ich die Grundsteuer zahlen, obwohl ich Einspruch eingelegt habe?

Ja. Der Einspruch schiebt die Faelligkeit nicht auf. Nur ein bewilligter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung setzt die Zahlungspflicht vorlaeufig aus. Ohne ihn entstehen weiter Saeumniszuschlaege.

Was passiert, wenn ich die Mahnung ignoriere?

Die Forderung waechst um Saeumniszuschlaege und Mahngebuehren, danach kann die Gemeinde vollstrecken, etwa durch Kontopfaendung. Eine kurze Ruecksprache mit der Gemeindekasse ist deutlich guenstiger.

An wen richte ich mich bei einer Mahnung, an Finanzamt oder Gemeinde?

An die Gemeinde. Sie erhebt die Grundsteuer und fuehrt das Kassen- und Vollstreckungsverfahren. Das Finanzamt ist nur fuer Grundsteuerwert und Messbetrag zustaendig.

Pruefen Sie Ihren Bescheid in zwei Minuten

Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.

Zum Bescheid-Check

Passende Ratgeber

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.