Bodenwertmodell in Baden-Wuerttemberg erklaert

Aktualisiert am 13.07.2026 · Modelle

Baden-Wuerttemberg geht bei der Grundsteuer einen eigenen Weg: Statt Gebaeude und Miete zu bewerten, zaehlt allein der Bodenwert. Wer das Bodenwertmodell in Baden-Wuerttemberg verstehen will, sollte wissen, dass sich der Grundsteuerwert hier nur aus Grundstuecksflaeche und Bodenrichtwert ergibt, das Gebaeude bleibt fuer die Bewertung aussen vor.

Auf den Punkt: Im modifizierten Bodenwertmodell von Baden-Wuerttemberg ist der Grundsteuerwert gleich Flaeche mal Bodenrichtwert. Darauf wird die Steuermesszahl von 1,3 Promille angewendet, bei ueberwiegender Wohnnutzung mit einem Abschlag von 30 Prozent, also 0,91 Promille. Das Ergebnis ist der Messbetrag, den die Gemeinde mit ihrem Hebesatz multipliziert.

Warum Baden-Wuerttemberg ein eigenes Modell hat

Baden-Wuerttemberg nutzt nicht das Bundesmodell, sondern ein eigenes, bewusst einfaches Verfahren. Es bewertet nur den Grund und Boden. Ob auf dem Grundstueck ein altes oder neues Haus steht, gross oder klein, spielt fuer die Bewertung keine Rolle. Damit unterscheidet sich Baden-Wuerttemberg deutlich von wertabhaengigen Verfahren, in denen Gebaeude und Miete einfliessen. Eine Einordnung speziell fuer dieses Land bietet die Seite zu Baden-Wuerttemberg.

So entsteht der Grundsteuerwert

Der Grundsteuerwert ist im Bodenwertmodell denkbar einfach aufgebaut:

  • Grundstuecksflaeche in Quadratmetern
  • mal Bodenrichtwert je Quadratmeter

Der Bodenrichtwert kommt vom zustaendigen Gutachterausschuss und wird zu einem Stichtag festgelegt. Weil nur diese beiden Groessen zaehlen, sind sie auch die zentralen Pruefpunkte: Stimmt die Flaeche mit dem Grundbuch ueberein und ist der richtige Bodenrichtwert angesetzt?

Die Steuermesszahl im Bodenwertmodell

FallSteuermesszahl
Grundfall1,3 Promille
ueberwiegend Wohnnutzung (30 Prozent Abschlag)0,91 Promille

Der Wohnabschlag von 30 Prozent ist die wichtigste Beguenstigung. Er greift, wenn das Grundstueck ueberwiegend Wohnzwecken dient. Pruefen Sie im Bescheid, ob dieser Abschlag bei einem Wohngrundstueck tatsaechlich beruecksichtigt wurde, denn ohne ihn faellt der Messbetrag deutlich hoeher aus.

Die zwei Schritte bis zum Jahresbetrag

Auch in Baden-Wuerttemberg entsteht die Grundsteuer in zwei Stufen:

  • Schritt 1, Finanzamt: Grundsteuerwert (Flaeche mal Bodenrichtwert) mal Steuermesszahl ergibt den Grundsteuermessbetrag.
  • Schritt 2, Gemeinde: Messbetrag mal Hebesatz ergibt den Jahresbetrag.

Der Hebesatz wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt und unterscheidet sich von Ort zu Ort, weshalb der Jahresbetrag nicht pauschal genannt werden kann. Ob Messbetrag mal Hebesatz Ihren ausgewiesenen Jahresbetrag ergibt, koennen Sie im Bescheid-Check nachrechnen.

Was im Bodenwertmodell oft kritisiert wird

Weil das Gebaeude keine Rolle spielt, koennen zwei Nachbargrundstuecke mit gleich grosser Flaeche und gleichem Bodenrichtwert eine aehnliche Grundsteuer haben, obwohl auf dem einen ein kleines Haus und auf dem anderen ein grosses Mehrfamilienhaus steht. Dieser Effekt ist gewollt, fuehrt aber regelmaessig zu Diskussionen. Fuer Ihren eigenen Bescheid zaehlt jedoch vor allem, ob Flaeche, Bodenrichtwert und der Wohnabschlag korrekt erfasst sind.

Unterschied zum Bundesmodell

Im Bundesmodell fliessen Bodenrichtwert, Flaeche, Gebaeudeart, Wohnflaeche, Baujahr und eine pauschale Miete in den Wert ein. Baden-Wuerttemberg reduziert das auf zwei Groessen: Flaeche und Bodenrichtwert. Fuer Eigentuemer bedeutet das weniger Angaben, die falsch sein koennen, aber auch weniger Spielraum, die Bewertung ueber das Gebaeude zu beeinflussen. Wer die Logik des Standardverfahrens daneben verstehen moechte, findet sie im Beitrag Grundsteuermessbetrag einfach erklaert.

Den Bescheid pruefen

Kontrollieren Sie im Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts die folgenden Punkte:

  • Stimmt die Grundstuecksflaeche mit dem Grundbuch oder Katasterauszug ueberein?
  • Ist der angesetzte Bodenrichtwert der fuer Ihr Grundstueck gueltige Wert?
  • Wurde bei Wohnnutzung der Abschlag auf 0,91 Promille angewendet?

Stimmt etwas nicht, richtet sich der Einspruch gegen den Grundsteuerwert- oder Messbescheid des Finanzamts, denn dort werden diese Groessen festgesetzt. Die Frist betraegt einen Monat ab Bekanntgabe und gilt fuer jeden Bescheid getrennt. Wie Sie vorgehen, beschreibt Grundsteuer-Einspruch einlegen.

Haeufige Fragen

Spielt das Gebaeude im Bodenwertmodell keine Rolle?

Fuer die Bewertung nicht. Der Grundsteuerwert ergibt sich allein aus Flaeche und Bodenrichtwert. Die Nutzung wirkt nur ueber den Wohnabschlag auf die Steuermesszahl.

Wie hoch ist die Steuermesszahl in Baden-Wuerttemberg?

Im Grundfall 1,3 Promille, bei ueberwiegender Wohnnutzung 0,91 Promille durch den Abschlag von 30 Prozent.

Wo finde ich den angesetzten Bodenrichtwert?

Er steht im Grundsteuerwertbescheid und stammt vom Gutachterausschuss. Pruefen Sie, ob der fuer Ihr Grundstueck richtige Wert verwendet wurde, da er den gesamten Wert bestimmt.

Pruefen Sie Ihren Bescheid in zwei Minuten

Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.

Zum Bescheid-Check

Passende Ratgeber

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.