Grundsteuer in Baden-Wuerttemberg pruefen
In Baden-Wuerttemberg gilt das Bodenwertmodell. Hier erfahren Sie, wie Ihr Grundsteuerbescheid zustande kommt und wie Sie ihn pruefen, ohne selbst rechnen zu muessen.
Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.
Zum Bescheid-CheckSo pruefen Sie Ihren Bescheid in Baden-Wuerttemberg
- Stimmt die Grundstuecksflaeche mit dem Grundbuch?
- Ist der angesetzte Bodenrichtwert korrekt?
- Wurde der Wohn-Abschlag von 30 Prozent beruecksichtigt?
Tragen Sie die Werte aus Ihrem Bescheid in den Bescheid-Check fuer Baden-Wuerttemberg ein. Das Tool rechnet den Messbetrag und den Jahresbetrag nach und zeigt, ob die Zahlen zusammenpassen.
Wogegen geht der Einspruch?
Ist der Grundsteuerwert oder der Messbetrag zu hoch, richtet sich der Einspruch an das Finanzamt (Grundlagenbescheid). Stimmt nur der Jahresbetrag nicht, ist die Gemeinde zustaendig. Mehr dazu im Ratgeber zum richtigen Adressaten.
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.