Grundsteuer in Sachsen pruefen

In Sachsen gilt das Bundesmodell (eigene Messzahlen). Hier erfahren Sie, wie Ihr Grundsteuerbescheid zustande kommt und wie Sie ihn pruefen, ohne selbst rechnen zu muessen.

Auf den Punkt: Bewertung wie im Bundesmodell, aber eigene Steuermesszahlen: 0,36 Promille fuer Wohnen, 0,72 Promille fuer Geschaeftsgrundstuecke.
Pruefen Sie Ihren Bescheid in zwei Minuten

Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.

Zum Bescheid-Check

So pruefen Sie Ihren Bescheid in Sachsen

  • Ist der Grundsteuerwert plausibel?
  • Wurde die saechsische Messzahl angesetzt?
  • Passt der Hebesatz zum Jahresbetrag?

Tragen Sie die Werte aus Ihrem Bescheid in den Bescheid-Check fuer Sachsen ein. Das Tool rechnet den Messbetrag und den Jahresbetrag nach und zeigt, ob die Zahlen zusammenpassen.

Wogegen geht der Einspruch?

Ist der Grundsteuerwert oder der Messbetrag zu hoch, richtet sich der Einspruch an das Finanzamt (Grundlagenbescheid). Stimmt nur der Jahresbetrag nicht, ist die Gemeinde zustaendig. Mehr dazu im Ratgeber zum richtigen Adressaten.

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.