Grundsteuer in Brandenburg pruefen

In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Hier erfahren Sie, wie Ihr Grundsteuerbescheid zustande kommt und wie Sie ihn pruefen, ohne selbst rechnen zu muessen.

Auf den Punkt: Brandenburg nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert mal Steuermesszahl (0,31 bzw. 0,34 Promille).
Pruefen Sie Ihren Bescheid in zwei Minuten

Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.

Zum Bescheid-Check

So pruefen Sie Ihren Bescheid in Brandenburg

  • Ist der Grundsteuerwert plausibel?
  • Stimmt die Gebaeudeart (Wohnen/Nichtwohnen)?
  • Passt der Hebesatz Ihrer Gemeinde zum Jahresbetrag?

Tragen Sie die Werte aus Ihrem Bescheid in den Bescheid-Check fuer Brandenburg ein. Das Tool rechnet den Messbetrag und den Jahresbetrag nach und zeigt, ob die Zahlen zusammenpassen.

Wogegen geht der Einspruch?

Ist der Grundsteuerwert oder der Messbetrag zu hoch, richtet sich der Einspruch an das Finanzamt (Grundlagenbescheid). Stimmt nur der Jahresbetrag nicht, ist die Gemeinde zustaendig. Mehr dazu im Ratgeber zum richtigen Adressaten.

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.