Grundsteuer-Viewer der Laender richtig nutzen

Aktualisiert am 12.09.2026 · Praxis

Wer seinen Bescheid nachpruefen will, braucht die Daten, aus denen der Grundsteuerwert entstanden ist: Flurstueck, Flaeche und je nach Modell Bodenrichtwert oder Lagefaktor. Genau dafuer haben mehrere Bundeslaender einen Grundsteuer-Viewer ins Netz gestellt, also eine Kartenanwendung mit den amtlichen Angaben zu Ihrem Grundstueck. Der Abgleich mit dem Bescheid dauert meist nur wenige Minuten.

Auf den Punkt: Der Grundsteuer-Viewer ist ein amtliches Kartenportal des Landes, in dem Sie Ihr Flurstueck suchen und die dort hinterlegten Flaechen und Lagewerte ablesen. Vergleichen Sie diese Werte Zeile fuer Zeile mit den Angaben im Grundsteuerwertbescheid. Weicht etwas ab, gehoert der Einspruch innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe an das Finanzamt.

Was ein Grundsteuer-Viewer zeigt

Die Laender haben die Viewer zur Grundsteuerreform aufgebaut, damit Eigentuemer die Angaben fuer ihre Erklaerung finden konnten. Die Portale heissen je nach Land unterschiedlich und sind unterschiedlich ausgestattet, liefern aber im Kern dieselben Bausteine:

  • Gemarkung, Flur und Flurstuecksnummer Ihres Grundstuecks,
  • die amtliche Flaeche des Flurstuecks in Quadratmetern,
  • je nach Landesmodell den Bodenrichtwert zum Stichtag oder den Lagefaktor,
  • die Lage in der Karte samt Zonengrenzen.

Nicht enthalten ist alles, was aus dem Gebaeude stammt. Wohnflaeche, Baujahr, Gebaeudeart und Garagenstellplaetze stehen in keinem Viewer, die haben Sie selbst erklaert. Diese Angaben pruefen Sie gegen Bauunterlagen oder Ihre Kopie der Grundsteuererklaerung.

Welche Daten in welchem Modell zaehlen

Wie viel der Viewer bringt, haengt vom Modell Ihres Bundeslands ab. Eine Uebersicht aller Landesmodelle finden Sie auf der Seite zu den Laendermodellen.

ModellEntscheidende GroessenNutzen des Viewers
BundesmodellBodenwert, Gebaeudedaten, BaujahrFlaeche und Bodenrichtwert pruefbar
Baden-Wuerttemberg (Bodenwert)Flaeche mal Bodenrichtwerthoch, beide Groessen ablesbar
Bayern (Flaeche)Grundstuecks- und GebaeudeflaecheGrundstuecksflaeche pruefbar
Hessen, Niedersachsen, HamburgFlaechen plus LagefaktorFlaeche und Lagefaktor pruefbar

In Baden-Wuerttemberg wirkt ein Fehler am staerksten, weil der gesamte Grundsteuerwert aus Flaeche mal Bodenrichtwert besteht. Im Bundesmodell ist der Bodenwert nur ein Baustein neben dem Ertragswert des Gebaeudes.

So nutzen Sie den Grundsteuer-Viewer Schritt fuer Schritt

Halten Sie den Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts bereit, denn dort stehen die Vergleichswerte.

  • Rufen Sie das Grundsteuer- oder Geoportal Ihres Bundeslands auf. Die Adresse nennt die Finanzverwaltung des Landes; Laender ohne eigenen Viewer verweisen auf ihr Bodenrichtwertsystem BORIS.
  • Suchen Sie ueber die Adresse oder ueber Gemarkung, Flur und Flurstueck. Die Adresssuche ist bequemer, die Flurstuecksangabe eindeutiger.
  • Notieren Sie Flaeche, Bodenrichtwert oder Lagefaktor sowie den Stichtag, auf den sich der Wert bezieht.
  • Gleichen Sie jede Zahl mit der entsprechenden Zeile im Bescheid ab.

Achten Sie auf den Stichtag. Fuer die Grundsteuer gilt der Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022, nicht der heutige Bodenrichtwert. Zeigt der Viewer standardmaessig eine neuere Zone an, stellen Sie das Jahr um, bevor Sie vergleichen.

Typische Abweichungen und was sie bedeuten

Nicht jede Differenz ist ein Fehler des Finanzamts. Haeufig sind es diese Faelle:

  • Mehrere Flurstuecke gehoeren zum Grundstueck, der Bescheid summiert sie, der Viewer zeigt nur eines.
  • Das Grundstueck liegt an einer Zonengrenze und wurde der teureren Nachbarzone zugeordnet.
  • Im Bescheid steht ein Wert aus einem anderen Stichtag als im gerade angezeigten Kartenstand.
  • Eine Teilung oder Zusammenlegung nach dem Stichtag ist im Viewer schon sichtbar, im Bescheid noch nicht.

Bleibt nach dieser Pruefung eine echte Abweichung, ist das ein konkreter Sachfehler und damit eine tragfaehige Einspruchsbegruendung. Der BFH hat das Bundesmodell im Dezember 2025 grundsaetzlich gebilligt, ein Einspruch allein wegen Verfassungszweifeln fuehrt also nicht weiter.

Vom Viewer zum Einspruch

Betrifft die Abweichung Flaeche, Bodenrichtwert oder Lagefaktor, steckt sie im Grundsteuerwert und damit im Bescheid des Finanzamts. Dorthin richten Sie den Einspruch, und zwar innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe. Ist nur der Jahresbetrag falsch berechnet, ist die Gemeinde zustaendig. Ob Grundsteuerwert, Messbetrag und Jahresbetrag rechnerisch zusammenpassen, koennen Sie vorher im Bescheid-Check nachrechnen lassen. Die vollstaendige Reihenfolge der Pruefschritte steht in der Anleitung zum Pruefen des Grundsteuerbescheids, die Formulierung des Schreibens erklaert Grundsteuer-Einspruch einlegen.

Haeufige Fragen

Ist der Grundsteuer-Viewer kostenlos?

Die Grundsteuer-Viewer der Laender sind fuer die Abfrage der fuer die Grundsteuer massgeblichen Werte in der Regel kostenfrei und ohne Anmeldung nutzbar. Ausfuehrliche Gutachten oder Auszuege des Gutachterausschusses koennen dagegen kostenpflichtig sein.

Hat jedes Bundesland einen eigenen Viewer?

Nein. Die Ausstattung unterscheidet sich, weil die Laender verschiedene Modelle anwenden. Wo es kein eigenes Grundsteuerportal gibt, fuehren die Bodenrichtwertsysteme der Laender und die Geoportale zu denselben Flurstuecks- und Lagewerten.

Der Viewer zeigt eine andere Flaeche als mein Bescheid. Was nun?

Pruefen Sie zuerst, ob zu Ihrem Grundstueck mehrere Flurstuecke gehoeren und ob beide Angaben denselben Stichtag betreffen. Bleibt die Abweichung, legen Sie beim Finanzamt Einspruch ein und belegen die richtige Flaeche mit dem Auszug aus dem Viewer oder dem Liegenschaftskataster.

Pruefen Sie Ihren Bescheid in zwei Minuten

Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.

Zum Bescheid-Check

Passende Ratgeber

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.