Steuermesszahlen 2025: Tabelle aller Modelle
Die Steuermesszahl ist der Faktor, mit dem aus dem Grundsteuerwert der Messbetrag entsteht. Weil die Bundeslaender unterschiedliche Modelle nutzen, gibt es nicht die eine Steuermesszahl, sondern je nach Modell und Nutzung verschiedene Werte. Diese Uebersicht stellt alle belastbaren Steuermesszahlen nach Modell zusammen.
Wie die Steuermesszahl wirkt
Die Grundsteuer entsteht in zwei Schritten. Zuerst ermittelt das Finanzamt eine Bemessungsgrundlage und multipliziert sie mit der Steuermesszahl. Das ergibt den Grundsteuermessbetrag. Im zweiten Schritt wendet die Gemeinde ihren Hebesatz auf diesen Messbetrag an und setzt den Jahresbetrag fest. Die Steuermesszahl ist also der Hebel zwischen Wert oder Flaeche und dem Messbetrag. Eine falsche Messzahl, etwa durch eine falsche Nutzungsart, verschiebt den gesamten Betrag.
Steuermesszahl im Bundesmodell
Das Bundesmodell ist wertabhaengig und gilt in der Mehrzahl der Bundeslaender. Die Steuermesszahl wird auf den Grundsteuerwert angewendet.
| Nutzung / Fall | Steuermesszahl |
|---|---|
| Wohnen | 0,31 Promille |
| Nichtwohnen | 0,34 Promille |
| Sozialer Wohnungsbau / Denkmal | 25 Prozent Abschlag auf die Messzahl |
Eigene Messzahlen in Sachsen und im Saarland
Sachsen und das Saarland nutzen die Bewertung des Bundesmodells, haben aber eigene Steuermesszahlen festgelegt. Sie weichen vom Bundeswert ab.
| Bundesland | Wohnen | Nichtwohnen |
|---|---|---|
| Sachsen | 0,36 Promille | 0,72 Promille |
| Saarland | 0,34 Promille | 0,64 Promille |
Baden-Wuerttemberg: Bodenwertmodell
Baden-Wuerttemberg rechnet ueber das modifizierte Bodenwertmodell. Der Grundsteuerwert ergibt sich aus Flaeche mal Bodenrichtwert. Die Steuermesszahl liegt grundsaetzlich bei 1,3 Promille, bei ueberwiegender Wohnnutzung gibt es einen Abschlag von 30 Prozent, sodass 0,91 Promille gelten.
| Fall | Steuermesszahl |
|---|---|
| Grundfall | 1,3 Promille |
| Ueberwiegende Wohnnutzung (30 Prozent Abschlag) | 0,91 Promille |
Bayern: Flaechenmodell mit Aequivalenzzahlen
Bayern rechnet wertunabhaengig. Statt einer Steuermesszahl auf einen Wert gibt es Aequivalenzzahlen je Quadratmeter und anschliessend eine Messzahl. Die Aequivalenzzahl betraegt 0,04 Euro je Quadratmeter Bodenflaeche und 0,50 Euro je Quadratmeter Gebaeudeflaeche. Die Messzahl liegt bei 100 Prozent, fuer die Wohnflaeche bei 70 Prozent.
| Groesse | Wert |
|---|---|
| Aequivalenzzahl Boden | 0,04 Euro je Quadratmeter |
| Aequivalenzzahl Gebaeude | 0,50 Euro je Quadratmeter |
| Messzahl allgemein | 100 Prozent |
| Messzahl Wohnflaeche | 70 Prozent |
Hessen, Niedersachsen und Hamburg
Diese drei Laender rechnen im Kern wie Bayern ueber Flaechen, ergaenzen aber einen Lagefaktor aus kommunalen Bodenwerten. Der Lagefaktor steht im Bescheid und laesst sich ohne amtliche Durchschnittswerte nicht eigenstaendig nachbauen. Eine einheitliche Steuermesszahltabelle wie im Bundesmodell gibt es hier deshalb nicht; massgeblich sind die im Bescheid genannten Faktoren und Flaechen.
So pruefen Sie Ihre Steuermesszahl
Schlagen Sie zuerst nach, welches Modell in Ihrem Bundesland gilt, etwa ueber die Bundesland-Uebersicht. Pruefen Sie dann, ob die im Bescheid genannte Messzahl zu Ihrer Nutzungsart passt. Ein haeufiger Fehler ist eine falsche Einstufung als Nichtwohngrundstueck, die im Bundesmodell die Messzahl von 0,31 auf 0,34 Promille hebt. Wie die Messzahl in den Messbetrag eingeht, koennen Sie im Bescheid-Check nachvollziehen.
Beispiel aus dem Bundesmodell
Ein Wohngrundstueck mit einem Grundsteuerwert von 180.000 Euro ergibt 180.000 Euro mal 0,31 Promille gleich 55,80 Euro Messbetrag. Bei einem Hebesatz von 535 Prozent sind das 298,53 Euro Jahresbetrag. Der Hebesatz variiert je nach Gemeinde stark, deshalb laesst sich der Jahresbetrag nicht pauschal angeben. Wie der Messbetrag insgesamt entsteht, erklaert Grundsteuermessbetrag einfach erklaert.
Haeufige Fragen
Wie hoch ist die Steuermesszahl im Bundesmodell?
Sie betraegt 0,31 Promille fuer Wohnen und 0,34 Promille fuer Nichtwohnen. Fuer sozialen Wohnungsbau und Denkmaeler gibt es einen Abschlag von 25 Prozent auf die Messzahl.
Haben alle Bundeslaender dieselbe Steuermesszahl?
Nein. Sachsen und das Saarland haben eigene Messzahlen, Baden-Wuerttemberg und Bayern nutzen andere Modelle, und Hessen, Niedersachsen und Hamburg arbeiten zusaetzlich mit einem Lagefaktor.
Wo finde ich meine Steuermesszahl im Bescheid?
Sie ist im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts ausgewiesen, zusammen mit der Bemessungsgrundlage und dem daraus errechneten Messbetrag.
Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.
Zum Bescheid-CheckPassende Ratgeber
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.