Grundsteuer per SEPA-Lastschrift bequem zahlen
Die Grundsteuer laeuft in den meisten Gemeinden vierteljaehrlich, und genau daran scheitern viele Zahlungen: Ein Termin wird uebersehen, der Saeumniszuschlag entsteht automatisch. Wer die Grundsteuer per Lastschrift einziehen laesst, gibt die Terminverantwortung an die Gemeinde ab. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie ein SEPA-Mandat erteilen, was dabei zu beachten ist und welche Rechte Sie bei einer falschen Abbuchung haben.
Grundsteuer per Lastschrift: so funktioniert der Einzug
Zustaendig fuer die Zahlung ist immer die Gemeinde oder Stadt, nicht das Finanzamt. Das Finanzamt setzt nur den Grundsteuermessbetrag fest, die Gemeinde rechnet daraus mit ihrem Hebesatz den Jahresbetrag und zieht ihn ein. Erteilen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat, ermaechtigen Sie die Gemeindekasse, die faelligen Raten von Ihrem Konto einzuziehen. Der Grundsteuerbescheid selbst dient dabei in der Regel als Vorabinformation: Er nennt Betrag und Termine, sodass Sie wissen, wann welche Summe abgeht.
Wichtig ist die Abgrenzung: Die Lastschrift betrifft nur den Zahlungsweg. Ob der eingezogene Betrag ueberhaupt richtig ist, prueft niemand fuer Sie. Rechnen Sie den Bescheid deshalb einmal nach, bevor Sie das Mandat erteilen, zum Beispiel mit dem Bescheid-Check oder anhand der Anleitung zum Pruefen des Grundsteuerbescheids.
Mandat erteilen: diese Angaben braucht die Gemeinde
Ein Formular liegt bei den meisten Gemeinden auf der Website bereit, oft als PDF zum Ausdrucken, teilweise auch als Online-Formular im Buergerportal. Folgende Angaben werden praktisch immer verlangt:
| Angabe | Wo Sie sie finden |
|---|---|
| Kassenzeichen oder Buchungszeichen | Auf dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde |
| Objekt oder Grundstueck | Adresse und Flurstueck laut Bescheid |
| IBAN und Kontoinhaber | Ihre Bankverbindung |
| Unterschrift des Kontoinhabers | Zwingend, auch bei Online-Formularen meist per Ausdruck |
Verwechseln Sie das Kassenzeichen nicht mit dem Aktenzeichen des Finanzamts. Beide stehen auf unterschiedlichen Bescheiden, und nur das Kassenzeichen der Gemeinde ordnet die Zahlung richtig zu.
Zu welchen Terminen abgebucht wird
Die Grundsteuer ist ueblicherweise vierteljaehrlich faellig, jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Zu diesen Terminen bucht die Gemeinde bei erteiltem Mandat ab. Auf Antrag ist in bestimmten Faellen eine jaehrliche Einmalzahlung zum 1. Juli moeglich; dieser Antrag muss im Vorjahr gestellt werden. Bei kleinen Jahresbetraegen fassen manche Gemeinden die Raten ohnehin zusammen.
Ein erteiltes Mandat laeuft weiter, bis Sie es widerrufen. Aendert sich der Jahresbetrag, weil die Gemeinde den Hebesatz anpasst oder das Finanzamt einen neuen Messbetrag festsetzt, zieht die Gemeinde automatisch den neuen Betrag ein. Wie stark ein geaenderter Hebesatz durchschlaegt, erklaert der Beitrag Hebesatz bei der Grundsteuer.
Lastschrift und Einspruch: das eine ersetzt das andere nicht
Ein haeufiges Missverstaendnis: Wer Einspruch eingelegt hat, muss trotzdem zahlen. Der Einspruch hemmt die Faelligkeit nicht, solange keine Aussetzung der Vollziehung gewaehrt wurde. Die Lastschrift laeuft also weiter, und das ist meist auch sinnvoll, weil so kein Saeumniszuschlag entsteht. Bekommen Sie spaeter Recht, erstattet die Gemeinde den zu viel gezahlten Betrag. Die Frist von einem Monat gilt dabei unabhaengig vom Zahlungsweg, siehe Einspruchsfrist Grundsteuer.
Wenn die Abbuchung nicht stimmt
- Falscher Betrag eingezogen: Bei einer SEPA-Basislastschrift koennen Sie die Buchung innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gruenden bei Ihrer Bank zurueckgeben lassen. Die Forderung der Gemeinde bleibt davon unberuehrt und wird dann wieder offen.
- Konto nicht gedeckt: Die Ruecklastschrift verursacht Entgelte, die die Gemeinde in der Regel weiterberechnet. Zusaetzlich laeuft der Rueckstand als saeumig auf.
- Bankverbindung geaendert: Neue IBAN sofort melden, ein altes Mandat gilt nicht automatisch fuer das neue Konto.
- Immobilie verkauft: Mandat aktiv widerrufen. Die Umschreibung beim Finanzamt beendet den Einzug nicht zuverlaessig und dauert oft mehrere Monate.
Haeufige Fragen
Wie richte ich die Lastschrift fuer die Grundsteuer ein?
Ueber ein SEPA-Lastschriftmandat bei der Gemeinde oder Stadtkasse, nicht beim Finanzamt. Das Formular finden Sie meist auf der Website der Gemeinde. Benoetigt werden Kassenzeichen, IBAN und Unterschrift des Kontoinhabers.
Kann ich das Lastschriftmandat wieder kuendigen?
Ja, jederzeit und formlos gegenueber der Gemeinde. Danach muessen Sie die Raten wieder selbst ueberweisen und die Faelligkeitstermine im Blick behalten. Die Steuerschuld selbst endet dadurch nicht.
Wird bei Lastschrift weniger Grundsteuer faellig?
Nein. Der Jahresbetrag ergibt sich aus Messbetrag mal Hebesatz und aendert sich durch den Zahlungsweg nicht. Die Lastschrift schuetzt nur vor Saeumniszuschlaegen durch vergessene Termine.
Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.
Zum Bescheid-CheckPassende Ratgeber
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.