Bekanntgabe des Grundsteuerbescheids: ab wann zaehlt es?

Aktualisiert am 30.09.2026 · Recht

Wer gegen einen Grundsteuerbescheid vorgehen will, muss wissen, wann die Frist zu laufen beginnt. Entscheidend ist nicht das Datum auf dem Schreiben, sondern die Bekanntgabe. Dieser Ratgeber erklaert, wie die Bekanntgabe des Grundsteuerbescheids bei Post und bei digitaler Zustellung berechnet wird und was das fuer die Einspruchsfrist bedeutet.

Auf den Punkt: Ein per Post versandter Bescheid gilt nach der Abgabenordnung am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (fuer Bescheide ab 2025, vorher drei Tage). Ab diesem Tag laeuft die Einspruchsfrist von einem Monat. Kommt der Brief nachweislich spaeter an, zaehlt der tatsaechliche Zugang.

Warum das Datum der Bekanntgabe so wichtig ist

Die Einspruchsfrist betraegt einen Monat ab Bekanntgabe, und zwar getrennt fuer jeden Bescheid. Wer das Datum falsch ansetzt, riskiert, dass ein Einspruch als verspaetet zurueckgewiesen wird, auch wenn er inhaltlich berechtigt waere. Das Datum, das oben auf dem Bescheid steht, ist in der Regel das Ausfertigungs- oder Absendedatum. Es ist nicht automatisch der Tag, an dem die Frist beginnt.

Beim Thema Grundsteuer kommt hinzu, dass mehrere Bescheide im Spiel sind: der Grundsteuerwertbescheid und der Messbescheid vom Finanzamt sowie der Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Jeder hat sein eigenes Bekanntgabedatum und damit seine eigene Frist. Welcher Bescheid welche Frage regelt, steht im Ratgeber Grundsteuerwertbescheid vs. Grundsteuerbescheid.

Bekanntgabe des Grundsteuerbescheids per Post

Fuer schriftliche Verwaltungsakte, die mit einfachem Brief verschickt werden, gilt eine gesetzliche Zugangsvermutung (Paragraf 122 Absatz 2 Abgabenordnung). Seit der Modernisierung des Postrechts gilt: Der Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Fuer Bescheide, die bis Ende 2024 zur Post gegeben wurden, galt noch der dritte Tag.

Die Vermutung gilt nicht, wenn der Bescheid gar nicht oder spaeter zugegangen ist. Im Zweifel muss die Behoerde den Zugang und dessen Zeitpunkt nachweisen. Ein frueherer tatsaechlicher Zugang verkuerzt die Frist dagegen nicht: Liegt der Brief schon am zweiten Tag im Kasten, beginnt die Frist trotzdem erst ab dem gesetzlich vermuteten Tag.

Digitale Bescheide und Datenabruf

Viele Finanzaemter stellen Bescheide inzwischen elektronisch zum Abruf bereit, etwa ueber das Steuerportal. Auch hier gilt eine Vermutung: Der Bescheid gilt am vierten Tag nach Absendung der Benachrichtigung ueber die Bereitstellung als bekannt gegeben. Auch hier gilt: Kommt die Benachrichtigung nachweislich nicht oder spaeter an, zaehlt der tatsaechliche Zeitpunkt.

Gemeinden versenden den Grundsteuerbescheid ueberwiegend noch per Post. Massgeblich ist immer der Weg, den die Behoerde tatsaechlich gewaehlt hat.

Beispiel: vom Bescheiddatum zum Fristende

SchrittBeispiel
Datum auf dem Bescheid (Aufgabe zur Post)Montag, 2. November 2026
Bekanntgabe (vierter Tag danach)Freitag, 6. November 2026
Rechnerisches Fristende (ein Monat)Sonntag, 6. Dezember 2026
Tatsaechliches Fristende (naechster Werktag)Montag, 7. Dezember 2026

Faellt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist erst mit Ablauf des naechsten Werktags. Ob in einem konkreten Jahr ein Feiertag dazwischenliegt, haengt vom Bundesland ab. Wer sichergehen will, rechnet vorsichtig und reicht den Einspruch einige Tage vor dem errechneten Ende ein.

Was gilt ohne oder mit fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung?

Jeder Bescheid sollte eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, die angibt, wo und in welcher Frist ein Rechtsbehelf eingelegt werden kann. Fehlt sie oder ist sie unrichtig, gilt nach der Abgabenordnung statt der Monatsfrist eine Frist von einem Jahr ab Bekanntgabe. Darauf sollte man sich aber nicht verlassen: Ob eine Belehrung tatsaechlich fehlerhaft ist, ist oft strittig. Die Belehrung zeigt ausserdem, ob gegen den Bescheid der Gemeinde Einspruch oder in manchen Laendern Widerspruch vorgesehen ist.

Welche Schritte fuer einen fristgerechten Einspruch noetig sind, beschreibt der Ratgeber Grundsteuer-Einspruch: Frist.

Praktische Tipps fuer die Fristberechnung

  • Notieren Sie das Eingangsdatum direkt auf dem Bescheid und bewahren Sie den Umschlag auf.
  • Berechnen Sie die Frist fuer jeden Bescheid einzeln (Finanzamt und Gemeinde).
  • Pruefen Sie den Bescheid zeitnah inhaltlich. Mit dem Bescheid-Check lassen sich Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen, bevor die Frist knapp wird.
  • Reichen Sie den Einspruch so ein, dass Sie den Zugang belegen koennen, zum Beispiel ueber das Steuerportal oder mit Nachweis.

Haeufige Fragen

Zaehlt das Datum auf dem Grundsteuerbescheid als Bekanntgabe?

Nein. Das Datum auf dem Bescheid ist in der Regel der Tag der Absendung. Bei Postversand gilt der Bescheid erst am vierten Tag danach als bekannt gegeben, bei Bescheiden bis Ende 2024 am dritten Tag.

Was passiert, wenn der Bescheid spaeter ankommt als vermutet?

Dann zaehlt der tatsaechliche Zugang. Im Zweifel muss die Behoerde den Zugang nachweisen. Es hilft, das Eingangsdatum zu notieren und den Umschlag aufzuheben.

Hat jeder Grundsteuer-Bescheid eine eigene Frist?

Ja. Grundsteuerwertbescheid, Messbescheid und der Grundsteuerbescheid der Gemeinde werden jeweils gesondert bekannt gegeben. Fuer jeden laeuft eine eigene Einspruchsfrist von einem Monat.

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Passende Ratgeber

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.