Grundsteuer beim Kauf und Verkauf einer Immobilie
Beim Kauf und Verkauf einer Immobilie spielt die Grundsteuer auf beiden Seiten eine Rolle. Verkaeufer muessen wissen, wie lange sie Steuerschuldner bleiben, Kaeufer sollten den ersten eigenen Bescheid pruefen. Dieser Beitrag fasst zusammen, worauf Kaeufer und Verkaeufer bei der Grundsteuer achten sollten, von der Abrechnung im Kaufvertrag bis zur Anzeige beim Finanzamt.
Der Stichtag bestimmt den Steuerschuldner
Die Grundsteuer richtet sich nach den Eigentumsverhaeltnissen zum 1. Januar. Wer an diesem Tag Eigentuemer ist, schuldet die Grundsteuer fuer das gesamte Jahr gegenueber der Gemeinde. Ein Verkauf im Laufe des Jahres aendert daran nichts mehr. Erst zum 1. Januar des Folgejahres wird der Kaeufer zum Steuerschuldner. Diese Regel ist die Grundlage fuer alle weiteren Ueberlegungen bei Kauf und Verkauf.
Was Verkaeufer beachten sollten
- Sie bleiben bis zum Jahresende Steuerschuldner und muessen die faelligen Raten weiter zahlen, auch nach der Uebergabe.
- Sorgen Sie im Kaufvertrag fuer eine klare Klausel zur Aufteilung der Grundsteuer ab dem Tag des Besitzuebergangs.
- Pruefen Sie vor dem Verkauf, ob Ihr aktueller Bescheid stimmt. Ein ueberhoehter Wert belastet sonst auch die Abrechnung mit dem Kaeufer.
Was Kaeufer beachten sollten
- Sie erstatten dem Verkaeufer den anteiligen Betrag ab Besitzuebergang nur, wenn der Vertrag das vorsieht.
- Ihren ersten eigenen Grundsteuerbescheid erhalten Sie erst zum naechsten 1. Januar. Bis dahin laeuft alles ueber den Verkaeufer.
- Pruefen Sie den ersten eigenen Bescheid genau auf Flaeche, Nutzungsart und Messbetrag.
Eine ausfuehrliche Darstellung der Steuerschuld und der Umschreibung finden Sie im Beitrag Grundsteuer beim Eigentuemerwechsel.
Die Abrechnung im Kaufvertrag
Da der Verkaeufer formal die volle Jahresgrundsteuer schuldet, regeln die Parteien die wirtschaftliche Lastenverteilung im Kaufvertrag. Ueblich ist eine taggenaue Aufteilung ab dem vereinbarten Uebergang von Nutzen und Lasten. Beispiel: Erfolgt der Besitzuebergang am 1. Juli, traegt der Verkaeufer rechnerisch die erste Jahreshaelfte, der Kaeufer erstattet die zweite. Notar und Vertrag legen die Details fest. Ohne Klausel bleibt es bei der vollen Last des Verkaeufers.
Anzeige beim Finanzamt und Umschreibung
Den Eigentuemerwechsel meldet in der Regel das Grundbuchamt an das Finanzamt, das die Daten dann umschreibt. Zum naechsten 1. Januar ergeht ein neuer Grundsteuermessbescheid auf den Kaeufer, und die Gemeinde stellt den Grundsteuerbescheid um. Als Kaeufer sollten Sie nach einigen Monaten pruefen, ob die Umschreibung erfolgt ist, damit der erste eigene Bescheid puenktlich und korrekt kommt.
Solange die Umschreibung noch nicht erfolgt ist, erhaelt weiterhin der Verkaeufer die Bescheide. Bekommen Sie als Kaeufer also zunaechst keine Post von der Gemeinde, ist das im Uebergangsjahr normal. Sorgen Sie nur dafuer, dass Ihre Adresse und Daten beim Finanzamt richtig hinterlegt sind, damit es bei der ersten eigenen Veranlagung nicht zu Verzoegerungen kommt.
Ersten Bescheid pruefen
Gerade nach einem Kauf lohnt die Kontrolle des ersten eigenen Bescheids. Die Grundsteuer entsteht in zwei Schritten: Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Gemeinde multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Stimmen Flaeche oder Nutzungsart nicht, kann der Wert zu hoch ausfallen. Ob Messbetrag und Jahresbetrag rechnerisch zusammenpassen, zeigt der Bescheid-Check. Halten Sie den Bescheid fuer falsch, hilft Grundsteuer zu hoch: was Sie jetzt tun koennen bei der Einordnung, ob sich ein Einspruch lohnt.
Haeufige Fragen
Wer zahlt die Grundsteuer beim Hauskauf?
Gegenueber der Gemeinde der Verkaeufer bis zum Jahresende, weil der Stichtag der 1. Januar ist. Im Kaufvertrag wird die Grundsteuer aber meist ab Besitzuebergang taggenau aufgeteilt.
Ab wann bekomme ich als Kaeufer einen eigenen Bescheid?
Zum 1. Januar des Jahres nach dem Kauf. Erst dann stellt das Finanzamt den Messbescheid auf Sie um und die Gemeinde den Grundsteuerbescheid.
Muss ich den Kauf dem Finanzamt melden?
In der Regel meldet das Grundbuchamt den Eigentuemerwechsel. Als Kaeufer sollten Sie dennoch kontrollieren, ob die Umschreibung erfolgt ist.
Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.
Zum Bescheid-CheckPassende Ratgeber
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.