Grundsteuer als Vermieter absetzen

Aktualisiert am 24.07.2026 · Praxis

Wer eine Immobilie vermietet, kann die Grundsteuer als Vermieter absetzen. Sie zaehlt zu den Werbungskosten bei den Einkuenften aus Vermietung und Verpachtung und mindert damit die Einkommensteuer. Dieser Beitrag zeigt, wo Sie die Grundsteuer in der Steuererklaerung eintragen und worauf Sie achten muessen.

Auf den Punkt: Bei vermieteten Objekten ist die gezahlte Grundsteuer voll als Werbungskosten abziehbar. Sie tragen sie in der Anlage V zur Einkommensteuererklaerung ein. Bei einer Selbstnutzung dagegen ist die Grundsteuer Privatsache und nicht absetzbar.

Warum die Grundsteuer Werbungskosten ist

Werbungskosten sind Ausgaben, die mit der Erzielung von Einnahmen zusammenhaengen. Bei Vermietung gehoeren dazu alle laufenden Kosten der Immobilie, also auch die Grundsteuer. Sie ist eine Belastung, die Sie als Eigentuemer tragen muessen, um das Objekt vermieten zu koennen. Deshalb duerfen Sie sie von den Mieteinnahmen abziehen und versteuern nur den Ueberschuss.

Wichtig ist das Zuflussprinzip: Abziehbar ist die Grundsteuer in dem Jahr, in dem Sie sie tatsaechlich gezahlt haben, nicht in dem Jahr, fuer das sie festgesetzt wurde. Wer zum Quartalstermin zahlt, setzt also die im jeweiligen Kalenderjahr geleisteten Betraege an.

Grundsteuer als Vermieter absetzen: wo eintragen

Die Grundsteuer tragen Sie in der Anlage V (Vermietung und Verpachtung) Ihrer Einkommensteuererklaerung ein. Sie gehoert dort zu den sonstigen Werbungskosten beziehungsweise zu den Grundstuecksaufwendungen. Halten Sie den Grundsteuerbescheid der Gemeinde und Ihre Zahlungsnachweise bereit, damit der Betrag belegbar ist.

  • Vollvermietetes Objekt: Die Grundsteuer ist zu 100 Prozent abziehbar.
  • Teilweise selbst genutzt: Sie teilen die Grundsteuer nach Flaechenanteilen auf und setzen nur den vermieteten Anteil an.
  • Zeitweise leer stehend: Bei ernsthafter Vermietungsabsicht bleibt die Grundsteuer fuer die Leerstandszeit abziehbar.

Umlage auf den Mieter und der Abzug

Vermieter duerfen die Grundsteuer als Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Das aendert am Werbungskostenabzug grundsaetzlich nichts, weil dann beide Seiten in der Anlage V auftauchen: Die umgelegte Grundsteuer ist eine Einnahme aus den Betriebskosten, die gezahlte Grundsteuer ist eine Ausgabe. Per saldo bleibt die Belastung neutral, der formale Abzug der Grundsteuer als Werbungskosten besteht aber fort.

Beispiel zur Einordnung

Die Hoehe der Grundsteuer ergibt sich in zwei Schritten: Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Gemeinde multipliziert ihn mit ihrem Hebesatz. Ein Messbetrag von 55,80 Euro fuehrt bei einem Hebesatz von 535 Prozent zu 298,53 Euro Jahresbetrag. Genau diese 298,53 Euro koennen Sie bei einer vermieteten Immobilie als Werbungskosten ansetzen. Ob Messbetrag und Jahresbetrag in Ihrem Bescheid rechnerisch zusammenpassen, pruefen Sie mit dem Bescheid-Check.

Erst pruefen, dann absetzen

Bevor Sie die Grundsteuer absetzen, lohnt ein Blick auf den Bescheid selbst. Ist der Wert oder die Flaeche zu hoch angesetzt, zahlen Sie dauerhaft zu viel, und auch der absetzbare Betrag bildet dann nur eine ueberhoehte Belastung ab. Ein zu hoher Werbungskostenabzug ist kein Vorteil, denn er senkt die Steuer nur anteilig, waehrend Sie die volle ueberhoehte Grundsteuer zahlen. Lohnender ist es, einen fehlerhaften Bescheid zu korrigieren. Wie das geht, beschreibt der Beitrag Grundsteuer zu hoch: was Sie jetzt tun koennen.

Grenzen des Abzugs

Nicht in jedem Fall ist die Grundsteuer absetzbar. Bei einer rein selbst genutzten Immobilie gibt es keine Einkuenfte, von denen die Grundsteuer abgezogen werden koennte. Sie ist dann Teil der privaten Lebensfuehrung. Auch bei einer verbilligten Vermietung an Angehoerige kann der Abzug eingeschraenkt sein, wenn die Miete unter einem bestimmten Anteil der ortsueblichen Miete liegt. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung; bei komplexen Faellen sollten Sie einen Steuerberater hinzuziehen.

Haeufige Fragen

Kann ich die Grundsteuer fuer mein selbst genutztes Haus absetzen?

Nein. Ohne Vermietungseinkuenfte fehlt der Zusammenhang mit einer Einnahmequelle. Die Grundsteuer ist dann nicht absetzbar.

In welchem Jahr setze ich die Grundsteuer an?

In dem Kalenderjahr, in dem Sie sie tatsaechlich gezahlt haben. Massgeblich ist der Zahlungszeitpunkt, nicht das Festsetzungsjahr.

Wo trage ich die Grundsteuer in der Steuererklaerung ein?

In der Anlage V bei den Werbungskosten zur Vermietung und Verpachtung. Belegen Sie den Betrag mit dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde.

Pruefen Sie Ihren Bescheid in zwei Minuten

Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.

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Passende Ratgeber

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.