Offenbare Unrichtigkeit: Aenderung nach Paragraf 129 AO
Nicht jeder Fehler im Grundsteuerbescheid ist nach Ablauf der Einspruchsfrist verloren. Reine Tipp-, Zahlendreh- oder Uebertragungsfehler kann das Finanzamt auch spaeter noch berichtigen, und zwar nach Paragraf 129 der Abgabenordnung. Dieser Beitrag erklaert, was eine offenbare Unrichtigkeit ist, wann eine Aenderung nach Paragraf 129 AO in Betracht kommt und wie Sie den Antrag stellen.
Was eine offenbare Unrichtigkeit ist
Eine offenbare Unrichtigkeit ist ein mechanisches Versehen, das jedem unbefangenen Dritten beim Blick auf den Vorgang sofort auffaellt. Typisch sind Schreibfehler, Rechenfehler, Zahlendreher oder das versehentliche Uebertragen einer falschen Zahl aus der Erklaerung in den Bescheid. Entscheidend ist, dass kein Denkfehler vorliegt: Wer eine Zahl bewusst, aber rechtlich falsch eingeordnet hat, hat keine offenbare Unrichtigkeit begangen.
Abgrenzung zum inhaltlichen Fehler
Die Grenze entscheidet ueber den richtigen Weg. Zwei Beispiele:
- Offenbare Unrichtigkeit: In der Erklaerung stehen 120 Quadratmeter Wohnflaeche, im Bescheid erscheinen 210. Ein klassischer Zahlendreher, korrigierbar nach Paragraf 129 AO.
- Inhaltlicher Fehler: Das Finanzamt hat die Wohnflaeche bewusst um Kellerraeume erhoeht, weil es sie falsch einordnete. Das ist ein Bewertungsfehler und gehoert in den Einspruch oder in die fehlerbeseitigende Fortschreibung.
Wenn Sie unsicher sind, ob die Zahlen ueberhaupt stimmen, hilft ein nuechterner Abgleich. Der Bescheid-Check rechnet Messbetrag und Jahresbetrag nach und macht Abweichungen sichtbar.
Welche Fehler typischerweise darunterfallen
| Fehlertyp | Paragraf 129 AO? |
|---|---|
| Zahlendreher bei der Flaeche | ja |
| Rechenfehler bei der Multiplikation | ja |
| Falsch uebertragenes Aktenzeichen oder falscher Name | ja |
| Falsche Steuermesszahl wegen falscher Gebaeudeart | nein, inhaltlich |
| Streit ueber den Bodenrichtwert | nein, inhaltlich |
Welche Frist gilt
Der grosse Vorteil: Paragraf 129 AO ist nicht an die einmonatige Einspruchsfrist gebunden. Eine Berichtigung ist moeglich, solange die Festsetzungsfrist fuer den betroffenen Bescheid noch laeuft. Das Finanzamt kann von sich aus berichtigen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Ein Antrag des Steuerpflichtigen ist deshalb der praktische Weg, die Korrektur anzustossen.
So stellen Sie den Antrag
Ein Antrag nach Paragraf 129 AO ist formfrei, sollte aber klar und nachvollziehbar sein:
- Bezeichnen Sie den Bescheid eindeutig mit Aktenzeichen und Datum.
- Benennen Sie die fehlerhafte Angabe und stellen Sie ihr den richtigen Wert gegenueber.
- Verweisen Sie auf die offenbare Unrichtigkeit nach Paragraf 129 AO und legen Sie Belege bei, etwa Ihre Erklaerung oder einen Grundbuchauszug.
- Beantragen Sie die Berichtigung des Bescheids.
Richten Sie den Antrag an die Stelle, die den Fehler verursacht hat. Sitzt der Fehler im Messbetrag, ist das Finanzamt zustaendig; betrifft er nur die Rechnung der Gemeinde, die Gemeinde. Welche Behoerde fuer welchen Fehler zustaendig ist, klaert der Beitrag Gegen welchen Bescheid Einspruch einlegen.
Wenn der Fehler kein Schreibfehler ist
Liegt ein echter Bewertungsfehler vor und ist die Einspruchsfrist abgelaufen, fuehrt Paragraf 129 AO nicht weiter. Dann kommt eher die fehlerbeseitigende Fortschreibung in Betracht, die einen falschen Grundsteuerwert mit Wirkung fuer die Zukunft korrigiert. Innerhalb der Frist ist und bleibt der Einspruch der direkte Weg. Wie er funktioniert, zeigt Grundsteuer-Einspruch einlegen.
Haeufige Fragen
Kann ich einen Rechenfehler nach Ablauf der Einspruchsfrist noch korrigieren lassen?
Ja. Reine Rechen- und Schreibfehler sind offenbare Unrichtigkeiten und koennen nach Paragraf 129 AO berichtigt werden, solange die Festsetzungsfrist laeuft. Die Einspruchsfrist spielt dabei keine Rolle.
Was unterscheidet Paragraf 129 AO vom Einspruch?
Der Einspruch prueft den Bescheid umfassend, ist aber an die Monatsfrist gebunden. Paragraf 129 AO erfasst nur mechanische Fehler, ist dafuer aber zeitlich grosszuegiger. Bewertungs- und Rechtsfragen lassen sich nur per Einspruch klaeren.
Muss das Finanzamt meinem Antrag folgen?
Liegt tatsaechlich eine offenbare Unrichtigkeit vor, ist die Berichtigung geboten. Ob der Fehler aber rein mechanisch ist, beurteilt das Finanzamt. Bei Streit darueber bleibt der Rechtsweg, etwa gegen eine Ablehnung des Antrags.
Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.
Zum Bescheid-CheckPassende Ratgeber
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.