Einspruchsfrist verpasst: Wiedereinsetzung
Die Einspruchsfrist gegen einen Grundsteuerbescheid betraegt nur einen Monat. Wer sie verpasst hat, weil Post liegen blieb, eine Krankheit dazwischenkam oder der Bescheid uebersehen wurde, fragt sich, ob noch etwas zu retten ist. In manchen Faellen schon: ueber die sogenannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Dieser Beitrag erklaert, wann ein verspaeteter Einspruch trotzdem zulaessig ist und worauf es ankommt.
Die Einspruchsfrist und was bei Versaeumnis passiert
Gegen einen Grundsteuerbescheid koennen Sie innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Einspruch einlegen. Die Frist gilt getrennt fuer jeden Bescheid. Geht der Einspruch zu spaet ein, weist die Behoerde ihn als unzulaessig zurueck, ohne den Inhalt zu pruefen. Der Bescheid wird dann bestandskraeftig und gilt als endgueltig festgesetzt.
Das ist die Regel. Der Gesetzgeber kennt aber eine Ausnahme fuer Faelle, in denen jemand die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte: die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Paragraf 110 der Abgabenordnung.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Bei der Wiedereinsetzung wird der Steuerpflichtige so gestellt, als haette er die Frist gewahrt. Voraussetzung ist, dass er ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten. Schon leichte Fahrlaessigkeit kann den Antrag scheitern lassen, denn der Massstab ist streng. Die Behoerde verlangt, dass Sie die Gruende fuer die Verspaetung darlegen und glaubhaft machen.
Welche Gruende anerkannt werden koennen
Ob ein Grund die Wiedereinsetzung traegt, entscheidet sich im Einzelfall. Anhaltspunkte aus der Praxis:
- Eine ploetzliche schwere Erkrankung, die das Handeln in der gesamten Frist unmoeglich machte.
- Ein laengerer, nicht vorhersehbarer Klinikaufenthalt ohne Vertretungsmoeglichkeit.
- Fehler bei der Postzustellung, die Sie nicht zu vertreten haben.
- Hoehere Gewalt wie Naturereignisse, die den fristgerechten Versand verhinderten.
Nicht anerkannt werden in aller Regel: schlichtes Vergessen, eine laengere Urlaubsabwesenheit ohne Vorsorge fuer die Post, Arbeitsueberlastung oder Unkenntnis der Frist. Wer den Bescheid nur liegen liess, hat kaum Aussicht auf Erfolg.
Antrag richtig stellen
Fuer die Wiedereinsetzung gelten enge formale Vorgaben:
- Frist: Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden, also etwa nach Genesung.
- Nachholung: Innerhalb derselben Frist muss die versaeumte Handlung nachgeholt werden, der Einspruch also tatsaechlich eingelegt sein.
- Glaubhaftmachung: Die Hinderungsgruende sind darzulegen und durch geeignete Nachweise zu belegen, etwa eine aerztliche Bescheinigung.
- Absolute Grenze: Nach einem Jahr seit Ende der versaeumten Frist ist eine Wiedereinsetzung nur noch in eng begrenzten Ausnahmefaellen moeglich.
Wenn die Wiedereinsetzung nicht greift
Scheitert die Wiedereinsetzung, ist der Bescheid bestandskraeftig. Bei einem inhaltlich falschen Grundsteuerwert bleibt aber unter Umstaenden ein anderer Weg: die fehlerbeseitigende Fortschreibung, die einen Fehler mit Wirkung fuer die Zukunft korrigiert, sowie bei reinen Schreib- oder Rechenfehlern die Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit. Diese Wege ersetzen keinen Einspruch, koennen aber kuenftige Jahre entlasten. Bevor Sie ueberhaupt von einem Fehler ausgehen, lohnt es sich, den Bescheid sauber nachzurechnen. Der Bescheid-Check hilft beim Abgleich von Messbetrag und Jahresbetrag.
Was Sie jetzt konkret tun sollten
Pruefen Sie zuerst, ob die Frist wirklich abgelaufen ist und ab wann der Bescheid als bekannt gegeben gilt. Verschaffen Sie sich Klarheit ueber Ihre Hinderungsgruende und sichern Sie Nachweise. Legen Sie dann unverzueglich Einspruch ein und verbinden Sie ihn mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung. Wie ein Einspruch formal aufgebaut wird, lesen Sie im Leitfaden Grundsteuer-Einspruch einlegen. Welche Rolle die Frist genau spielt, erklaert der Beitrag Einspruchsfrist Grundsteuer.
Haeufige Fragen
Kann ich nach Ablauf der Einspruchsfrist noch Einspruch einlegen?
Nur, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versaeumt haben und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Ohne anerkannten Hinderungsgrund ist ein verspaeteter Einspruch unzulaessig.
Wie lange habe ich fuer den Antrag auf Wiedereinsetzung Zeit?
Der Antrag und die Nachholung des Einspruchs muessen innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses erfolgen. Nach einem Jahr seit Ende der versaeumten Frist ist eine Wiedereinsetzung nur noch ausnahmsweise moeglich.
Reicht Urlaub als Grund fuer eine Wiedereinsetzung?
In der Regel nicht. Wer laengere Zeit abwesend ist, muss fuer den Eingang und die Bearbeitung wichtiger Post vorsorgen. Fehlt diese Vorsorge, gilt das Versaeumnis meist als verschuldet.
Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.
Zum Bescheid-CheckPassende Ratgeber
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.