Grundsteuer Faelligkeit: die Zahlungstermine
Wann ist die Grundsteuer faellig? Fuer die meisten Eigentuemer verteilt sich die Grundsteuer auf vier Quartalstermine im Jahr. Wer mag, kann sie auch jaehrlich in einer Summe zahlen. Dieser Beitrag erklaert die gesetzlichen Faelligkeitstermine, die Ausnahmen und wie Sie Saeumniszuschlaege vermeiden.
Die vier Quartalstermine
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, wird aber in der Regel in vier gleichen Teilbetraegen ueber das Jahr verteilt erhoben. Die gesetzlichen Faelligkeitstermine sind fest:
| Rate | Faelligkeit | Anteil |
|---|---|---|
| 1. Rate | 15. Februar | ein Viertel |
| 2. Rate | 15. Mai | ein Viertel |
| 3. Rate | 15. August | ein Viertel |
| 4. Rate | 15. November | ein Viertel |
Faellt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den naechsten Werktag. Die genauen Betraege und Termine stehen in Ihrem Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Massgeblich ist also nicht ein bundesweit einheitliches Datum auf den Tag genau, sondern das, was Ihre Gemeinde im Bescheid festsetzt. Die meisten Gemeinden halten sich an die gesetzlichen Quartalstermine, einzelne weichen aber leicht ab oder fassen kleine Betraege zusammen.
Beachten Sie ausserdem den Unterschied zwischen Faelligkeit und Wertstellung: Faellig ist die Rate am genannten Termin, das Geld muss aber rechtzeitig vorher angewiesen sein, damit es puenktlich auf dem Konto der Gemeinde eingeht. Eine Ueberweisung erst am Faelligkeitstag kann bereits zu spaet sein.
Grundsteuer Faelligkeit bei jaehrlicher Zahlung
Auf Antrag koennen Sie die Grundsteuer auch einmal jaehrlich zahlen, und zwar zum 1. Juli. Den Antrag stellen Sie bei der Gemeinde, in der Regel bis zum 30. September des Vorjahres. Diese Variante lohnt sich vor allem, wenn Sie sich die vier einzelnen Termine sparen und nur eine Ueberweisung taetigen wollen.
Bei sehr kleinen Jahresbetraegen sehen manche Gemeinden ohnehin eine abweichende Faelligkeit vor: Bis 15 Euro Jahresbetrag wird die gesamte Grundsteuer oft am 15. August faellig, bis 30 Euro haeufig in zwei Raten zum 15. Februar und 15. August. Diese Grenzen koennen je nach Gemeinde abweichen, deshalb gilt immer der Bescheid.
Lastschrift und Dauerauftrag
Am einfachsten vermeiden Sie verpasste Termine mit einem SEPA-Lastschriftmandat. Dann zieht die Gemeinde die faelligen Raten automatisch ein, und Sie muessen sich um die Termine nicht kuemmern. Alternativ richten Sie einen Dauerauftrag passend zu den vier Quartalsterminen ein. Achten Sie darauf, dass das Geld einen Tag vor Faelligkeit auf dem Konto der Gemeinde eingeht.
Was bei Zahlungsverzug passiert
Zahlen Sie eine Rate nicht rechtzeitig, faellt ein Saeumniszuschlag an. Er betraegt ein Prozent des rueckstaendigen, auf volle 50 Euro abgerundeten Betrags je angefangenem Monat. Bleibt die Zahlung laenger aus, folgen Mahnung und schliesslich Vollstreckung. Welche Folgen drohen, erlaeutert der Beitrag Grundsteuer nicht bezahlt: welche Folgen drohen. Bei finanziellen Engpaessen lohnt ein frueher Blick auf Ratenzahlung und Stundung.
Einspruch schiebt die Faelligkeit nicht auf
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass ein laufender Einspruch die Zahlung aussetzt. Das ist nicht der Fall. Die Grundsteuer bleibt trotz Einspruch faellig, solange keine Aussetzung der Vollziehung gewaehrt wurde. Sie sollten also weiter zahlen, auch wenn Sie den Bescheid fuer falsch halten. Ob Ihr Bescheid rechnerisch stimmt, koennen Sie vorab mit dem Bescheid-Check pruefen.
Haeufige Fragen
Wann ist die Grundsteuer faellig?
In der Regel zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November in vier gleichen Raten. Den genauen Termin nennt Ihr Grundsteuerbescheid.
Kann ich die Grundsteuer einmal im Jahr zahlen?
Ja. Auf Antrag bei der Gemeinde, meist bis 30. September des Vorjahres, zahlen Sie den vollen Jahresbetrag zum 1. Juli.
Muss ich trotz Einspruch zahlen?
Ja. Die Faelligkeit bleibt bestehen, solange keine Aussetzung der Vollziehung gewaehrt wurde. Andernfalls drohen Saeumniszuschlaege.
Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.
Zum Bescheid-CheckPassende Ratgeber
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.