Kostet ein Grundsteuer-Einspruch etwas?
Viele Eigentuemer zoegern mit dem Einspruch, weil sie Kosten fuerchten. Diese Sorge ist beim Einspruch unbegruendet: Das Verfahren beim Finanzamt oder bei der Gemeinde ist gebuehrenfrei. Kosten koennen erst spaeter entstehen, wenn Sie freiwillig Hilfe einholen oder gegen eine Ablehnung klagen. Dieser Beitrag zeigt, welche Grundsteuer-Einspruch Kosten realistisch sind und wo sie anfallen.
Der Einspruch selbst ist gebuehrenfrei
Das Einspruchsverfahren ist ein kostenfreies Verwaltungsverfahren. Weder das Finanzamt noch die Gemeinde erheben eine Gebuehr fuer die Bearbeitung. Sie koennen den Einspruch selbst einlegen, schriftlich, per Elster oder per E-Mail, ohne dass dadurch Kosten entstehen. Auch wenn der Einspruch keinen Erfolg hat, muessen Sie der Behoerde keine Verfahrenskosten erstatten.
Das macht den Einspruch zum naheliegenden ersten Schritt, wenn Sie einen Fehler vermuten. Ob ueberhaupt ein Fehler vorliegt, laesst sich vorab klaeren. Der Bescheid-Check rechnet Messbetrag und Jahresbetrag nach und zeigt, ob die Zahlen zusammenpassen.
Wann freiwillige Kosten entstehen
Kosten verursacht nicht das Verfahren, sondern die Hilfe, die Sie sich dafuer holen:
- Steuerberater: Unterstuetzt bei Begruendung und Schriftverkehr. Die Verguetung richtet sich nach der Steuerberaterverguetungsverordnung oder einer Vereinbarung.
- Rechtsanwalt: Sinnvoll bei rechtlich schwierigen Faellen. Die Gebuehren richten sich nach dem Gegenstandswert oder einer Vereinbarung.
- Gutachten: Etwa ein Verkehrswertgutachten, um einen zu hohen Wert zu belegen. Solche Gutachten koennen mehrere hundert Euro kosten.
Diese Ausgaben sind freiwillig. Fuer einen einfachen Einspruch, etwa wegen einer falschen Wohnflaeche oder eines Zahlendrehers, brauchen Sie in der Regel keinen Beistand. Erst wenn es um schwierige Bewertungsfragen oder einen hohen, dauerhaft wirkenden Wert geht, kann sich professionelle Hilfe rechnen. Pruefen Sie vorab, ob eine bestehende Rechtsschutzversicherung Steuersachen vor dem Finanzgericht abdeckt, denn das ist nicht immer der Fall.
Kosten erst bei der Klage
Wird der Einspruch abgelehnt, koennen Sie vor dem Finanzgericht klagen. Erst hier wird es kostenpflichtig:
- Es fallen Gerichtskosten an, die sich nach dem Streitwert richten.
- Wer verliert, traegt die Kosten des Verfahrens.
- Lassen Sie sich vertreten, kommen Anwaltskosten hinzu.
Vor einer Klage sollten Sie Aufwand, Streitwert und Erfolgsaussicht nuechtern abwaegen. Bei der Grundsteuer ist der jaehrliche Betrag oft ueberschaubar, sodass sich ein gerichtliches Verfahren nicht in jedem Fall lohnt.
Lohnt sich der Einspruch finanziell?
Da der Einspruch selbst nichts kostet, ist die Rechnung einfach: Schon eine kleine, dauerhafte Korrektur des Messbetrags kann sich ueber die Jahre summieren, weil der Grundsteuerwert in der Regel mehrere Jahre gilt. Ein Einspruch lohnt sich aber nur bei einem konkreten Fehler, nicht allein aus Unmut ueber eine gestiegene Steuer. Wann sich ein Einspruch sachlich rechtfertigt, behandelt der Beitrag Grundsteuer zu hoch.
So halten Sie die Kosten niedrig
Legen Sie den Einspruch zunaechst selbst und fristwahrend ein. Sie koennen die Begruendung nachreichen und behalten so die Kontrolle ueber den Aufwand. Externe Hilfe holen Sie nur, wenn der Fall rechtlich komplex wird oder ein hoher Wert auf dem Spiel steht. Wie Sie den Einspruch ohne Hilfe sauber formulieren, zeigt der Leitfaden Grundsteuer-Einspruch einlegen.
Haeufige Fragen
Kostet ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid Gebuehren?
Nein. Das Einspruchsverfahren bei Finanzamt und Gemeinde ist gebuehrenfrei, auch wenn der Einspruch erfolglos bleibt. Kosten entstehen nur durch freiwillige Beratung oder ein spaeteres Gerichtsverfahren.
Muss ich bei einem erfolglosen Einspruch etwas zahlen?
Der Behoerde nicht. Verfahrenskosten fallen im Einspruchsverfahren nicht an. Erst eine Klage vor dem Finanzgericht ist kostenpflichtig, und dort traegt die unterlegene Partei die Kosten.
Brauche ich fuer den Einspruch einen Anwalt oder Steuerberater?
Nein, ein Einspruch laesst sich selbst einlegen. Beistand lohnt sich vor allem bei rechtlich schwierigen Faellen oder hohem Streitwert, ist aber keine Voraussetzung fuer die Zulaessigkeit.
Werte aus dem Bescheid eintragen, Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen lassen und einen passenden Einspruch erzeugen.
Zum Bescheid-CheckPassende Ratgeber
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.