Einspruch gegen die Grundsteuer zuruecknehmen

Aktualisiert am 16.07.2026 · Einspruch

Ein einmal eingelegter Einspruch gegen die Grundsteuer ist nicht in Stein gemeisselt. Sie koennen ihn zuruecknehmen, wenn er sich erledigt hat oder aussichtslos erscheint. Wer seinen Grundsteuer-Einspruch zuruecknehmen moechte, sollte aber die Folgen kennen: Mit der Ruecknahme wird der angefochtene Bescheid bestandskraeftig, und das Verfahren ist beendet. Eine zweite Chance gegen denselben Bescheid gibt es danach meist nicht mehr.

Auf den Punkt: Eine Ruecknahme beendet das Einspruchsverfahren und macht den Bescheid endgueltig wirksam. Sinnvoll ist sie, wenn sich der Einspruch erledigt hat oder klar erfolglos bleibt. Nach der Ruecknahme koennen Sie gegen denselben Bescheid in der Regel nicht erneut Einspruch einlegen.

Was eine Ruecknahme bewirkt

Mit der Ruecknahme erklaeren Sie gegenueber der Behoerde, dass Sie das Verfahren nicht weiterverfolgen. Der Bescheid, gegen den Sie sich gewandt haben, wird damit bestandskraeftig. Er gilt also so, wie er erlassen wurde. Die Behoerde entscheidet nicht mehr inhaltlich ueber Ihre Einwaende. Das ist der entscheidende Unterschied zu einer Entscheidung der Behoerde, bei der Ihr Anliegen geprueft und beschieden wird.

Wann eine Ruecknahme sinnvoll ist

Es gibt typische Situationen, in denen eine Ruecknahme naheliegt:

  • Die Behoerde hat den Fehler bereits durch einen geaenderten Bescheid korrigiert. Dann hat sich Ihr Einspruch erledigt.
  • Nach genauer Pruefung stellt sich heraus, dass der Bescheid korrekt ist und Ihr Einwand nicht traegt.
  • Ihr Argument stuetzte sich allein auf Verfassungszweifel, die seit dem Beschluss des Bundesfinanzhofs von Dezember 2025 kaum noch tragen.

In diesen Faellen erspart die Ruecknahme der Behoerde und Ihnen ein foermliches Verfahren ohne Aussicht auf Erfolg.

Ruecknahme oder einfach abwarten?

Eine Ruecknahme ist nicht zwingend. Solange Sie nichts tun, laeuft das Verfahren weiter, bis die Behoerde entscheidet. In manchen Faellen ist das Abwarten sinnvoll, etwa wenn Sie eine ergaenzende Begruendung pruefen oder ein Ruhen des Verfahrens mit Blick auf ein Musterverfahren in Betracht ziehen. Eine Ruecknahme sollten Sie nur erklaeren, wenn Sie sicher sind, dass Sie den Bescheid nicht mehr angreifen wollen.

Verboeserung als Grund fuer die Ruecknahme

Im Einspruchsverfahren darf die Behoerde den gesamten Bescheid pruefen, nicht nur den von Ihnen angegriffenen Punkt. Theoretisch kann dabei auch eine Verschlechterung herauskommen, eine sogenannte Verboeserung. Vor einer solchen Verschlechterung muss die Behoerde Sie anhoeren und Ihnen Gelegenheit geben zu reagieren. Genau dann kann eine rechtzeitige Ruecknahme die drohende Verschlechterung vermeiden, weil das Verfahren endet, bevor die Behoerde verboesernd entscheidet.

So erklaeren Sie die Ruecknahme

Die Ruecknahme ist formlos moeglich, sollte aber schriftlich und nachweisbar erfolgen. Nennen Sie das Aktenzeichen des Bescheids, das Datum Ihres Einspruchs und die klare Erklaerung, dass Sie den Einspruch zuruecknehmen. Richten Sie das Schreiben an dieselbe Stelle, bei der Sie den Einspruch eingelegt haben. Eine Begruendung ist nicht erforderlich. Bewahren Sie eine Kopie und den Sendenachweis auf.

Folgen fuer den Bescheid und kuenftige Jahre

Nach der Ruecknahme ist der Bescheid bestandskraeftig. Gegen denselben Bescheid koennen Sie nicht erneut Einspruch einlegen. Stellt sich spaeter heraus, dass etwa der Grundsteuerwert dauerhaft falsch ist, bleibt unter Umstaenden der Weg ueber eine Korrektur fuer die Zukunft, etwa eine fehlerbeseitigende Fortschreibung. Das ist aber ein eigenes Verfahren und kein Ersatz fuer den verlorenen Einspruch. Ob ein Fehler vorliegt, koennen Sie vorab mit dem Bescheid-Check einordnen. Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Haeufige Fragen

Kann ich nach der Ruecknahme erneut Einspruch einlegen?

Gegen denselben Bescheid in der Regel nicht. Mit der Ruecknahme wird er bestandskraeftig. Nur wenn die Einspruchsfrist von einem Monat noch laeuft, koennten Sie theoretisch erneut Einspruch einlegen.

Muss ich die Ruecknahme begruenden?

Nein. Die Erklaerung, dass Sie den Einspruch zuruecknehmen, genuegt. Wichtig sind nur die eindeutige Zuordnung zum Bescheid und ein Nachweis ueber den Zugang bei der Behoerde.

Was kostet die Ruecknahme?

Das Einspruchsverfahren und seine Ruecknahme sind gebuehrenfrei. Kosten entstehen erst, wenn es zu einer Klage vor dem Finanzgericht kommt.

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Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.