Grundsteuerbescheid pruefen: Messbetrag und Jahresbetrag nachrechnen

Tragen Sie die Werte aus Ihrem Bescheid ein. Das Tool rechnet den Grundsteuermessbetrag und den Jahresbetrag nach, markiert unplausible Eingaben und sagt Ihnen, gegen welches Dokument ein Einspruch gehoert. Kostenlos, ohne Anmeldung, keine Datenuebertragung.

Reform 2025: Die Grundsteuer wird seit 2025 neu berechnet, viele Bescheide fallen deutlich hoeher aus. Der Bundesfinanzhof hat das Bundesmodell im Dezember 2025 grundsaetzlich gebilligt. Entscheidend ist jetzt, ob Ihr Bescheid konkret richtig gerechnet ist.

Bescheid pruefen

Alle Werte finden Sie im Grundsteuerwertbescheid und im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts sowie im Grundsteuerbescheid der Gemeinde.

Schritt 1 · Bundesland

Schritt 2 · Werte aus dem Bescheid
Bayern rechnet nach Flaechen, nicht nach Wert. Die Flaechen stehen im Grundsteuermessbescheid.
Baden-Wuerttemberg rechnet nur ueber den Bodenwert (Grundstuecksflaeche mal Bodenrichtwert). Das Gebaeude spielt keine Rolle.
Schritt 3 · Festgesetzte Betraege

Einspruch erzeugen

Pruefen Sie zuerst oben. Das Tool schlaegt das richtige Ziel vor: Finanzamt (Grundlagenbescheid) oder Gemeinde (Jahresbetrag). Den Text koennen Sie anpassen.

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Vorlage ohne Rechtsberatung. Pruefen Sie Behoerde, Anschrift und Frist und unterschreiben Sie das Schreiben selbst.

Wie der Grundsteuerbescheid zustande kommt

Die Grundsteuer entsteht in zwei getrennten Schritten und ueber zwei getrennte Behoerden. Das ist der haeufigste Grund fuer Verwirrung beim Einspruch.

Schritt 1: Grundsteuermessbetrag (Finanzamt)

Das Finanzamt stellt zuerst den Grundsteuerwert fest (Grundsteuerwertbescheid) und daraus den Grundsteuermessbetrag (Grundsteuermessbescheid). Im Bundesmodell gilt:

Messbetrag = Grundsteuerwert × Steuermesszahl

Beide Bescheide sind Grundlagenbescheide. Wer den Wert oder den Messbetrag fuer falsch haelt, muss gegen diese Bescheide vorgehen, nicht gegen den spaeteren Bescheid der Gemeinde.

Schritt 2: Jahresbetrag (Gemeinde)

Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit ihrem Hebesatz und setzt den Jahresbetrag im Grundsteuerbescheid fest:

Jahresbetrag = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz

Dieser Schritt ist in allen Bundeslaendern gleich. Ein Einspruch gegen den Gemeindebescheid hat nur Sinn, wenn die Gemeinde hier falsch gerechnet hat oder einen falschen Hebesatz angesetzt hat.

Steuermesszahlen nach Modell (Stand 2025)

Welches Modell gilt, haengt vom Bundesland ab. Die meisten Laender nutzen das Bundesmodell, einige haben eigene Regeln.

Modell / LandBemessungWohnenNichtwohnen
Bundesmodell (u. a. NRW, Berlin, Brandenburg, Bremen, MV, RLP, SH, Sachsen-Anhalt, Thueringen)Grundsteuerwert0,31 ‰0,34 ‰
SachsenGrundsteuerwert0,36 ‰0,72 ‰
SaarlandGrundsteuerwert0,34 ‰0,64 ‰
Baden-WuerttembergBodenwert (Flaeche × Bodenrichtwert)0,91 ‰1,30 ‰
BayernFlaeche (0,04 EUR Boden, 0,50 EUR Gebaeude)70 %100 %
Hessen, Niedersachsen, HamburgFlaeche × Lagefaktor70 %100 %

Bei gefoerdertem Wohnungsbau und Denkmalschutz gilt im Bundesmodell ein zusaetzlicher Abschlag von 25 % auf die Steuermesszahl. Die Faktor-Modelle (Hessen, Niedersachsen, Hamburg) enthalten einen Lagefaktor aus kommunalen Bodenwerten, der im Bescheid genannt wird und sich ohne die amtlichen Durchschnittswerte nicht exakt nachbauen laesst.

Wogegen lege ich Einspruch ein?

  • Wert oder Messbetrag zu hoch? Einspruch beim Finanzamt gegen den Grundsteuerwertbescheid bzw. Grundsteuermessbescheid. Typische Fehler: falsche Wohn- oder Grundstuecksflaeche, falsches Baujahr, falsche Gebaeudeart, falscher Bodenrichtwert.
  • Nur der Jahresbetrag passt nicht? Einspruch bei der Gemeinde gegen den Grundsteuerbescheid. Das betrifft reine Rechenfehler bei Messbetrag mal Hebesatz.
  • Frist verpasst? Gegen den bestandskraeftigen Wertbescheid kann unter Umstaenden eine fehlerbeseitigende Fortschreibung mit Wirkung fuer die Zukunft beantragt werden.

Haeufige Fragen

Wie kann ich meinen Grundsteuerbescheid pruefen?

Tragen Sie oben die Werte aus dem Bescheid ein. Das Tool rechnet den Messbetrag (Grundsteuerwert mal Steuermesszahl) und den Jahresbetrag (Messbetrag mal Hebesatz) nach und zeigt, ob die Zahlen im Bescheid dazu passen. Stimmt beides, ist der Bescheid rechnerisch korrekt, auch wenn die Steuer hoeher ausfaellt als frueher.

Gegen welchen Bescheid muss ich Einspruch einlegen?

Gegen den Grundsteuerwertbescheid oder Grundsteuermessbescheid des Finanzamts, wenn Wert oder Messbetrag falsch sind. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde nur, wenn der Jahresbetrag falsch berechnet wurde. Einwendungen gegen die Hoehe des Werts werden im Verfahren gegen den Gemeindebescheid nicht beruecksichtigt, weil der Wert in einem Grundlagenbescheid festgesetzt wird.

Was tun wenn die Grundsteuer zu hoch ist?

Erst nachrechnen. Ist die Rechnung korrekt, ist die hohe Steuer rechtlich nicht angreifbar, nur weil sie hoch ist. Halten Sie aber die zugrunde liegenden Daten fuer falsch (Flaeche, Gebaeudeart, Bodenrichtwert), richtet sich der Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts.

Welche Frist gilt fuer den Einspruch?

Ein Monat ab Bekanntgabe des jeweiligen Bescheids, getrennt fuer Wertbescheid, Messbescheid und Gemeindebescheid. Ist die Frist gegen den Wertbescheid abgelaufen, bleibt unter Umstaenden die fehlerbeseitigende Fortschreibung fuer die Zukunft.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuerbescheid?

Der Grundsteuerwertbescheid und der Grundsteuermessbescheid kommen vom Finanzamt und legen Wert und Messbetrag fest. Der Grundsteuerbescheid kommt von der Gemeinde und legt den Jahresbetrag fest (Messbetrag mal Hebesatz). Die ersten beiden sind Grundlage fuer den dritten.

Lohnt sich ein Einspruch gegen die Grundsteuer noch?

Der Bundesfinanzhof hat das Bundesmodell im Dezember 2025 grundsaetzlich gebilligt. Ein Einspruch allein wegen Verfassungszweifeln hat damit wenig Aussicht. Lohnend bleibt er bei konkreten Fehlern im Bescheid, und genau die lassen sich hier pruefen.

Dieses Tool ist eine inoffizielle Hilfe und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Berechnung folgt den ab 2025 geltenden Steuermesszahlen und der Formel Messbetrag mal Hebesatz. Verbindlich sind allein die Bescheide von Finanzamt und Gemeinde. Bei den Faktor-Modellen (Hessen, Niedersachsen, Hamburg) wird der Lagefaktor aus dem Bescheid uebernommen. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Gemeinde oder einen Steuerberater.